APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung: Unterschied zwischen den Versionen
HGG (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(18 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
( | (Home [[APRIL.Buergerbegehren]]) | ||
Endversion | |||
Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm | |||
{| align=center border=1 cellpadding=5 width=70% | |||
!align=center | | |||
{| | |||
!align=center| <big>Bürgerbegehren</big> | |||
|- | |||
!align=center|für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge <br/> im Eigentum der Stadt Leipzig | |||
|} | |||
|} | |||
Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird: | |||
{| align=center border=1 cellpadding=5 width=70% | |||
wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft | !align=center | | ||
sanieren können. | {| | ||
!align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe <br/> der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,<br/> weiterhin zu 100% in kommunalem [http://www.kommunal-ist-optimal.de/index.php/Eigentum Eigentum] verbleiben? | |||
|} | |||
|} | |||
Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und der Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig. | |||
'''Begründung''': Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können. | |||
'''Kostendeckungsvorschlag''': Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten. | |||
'''Vertretungsberechtigt''' gemäß § 25 (2) SächsGemO: | |||
* Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig | |||
* Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig | |||
* Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig | |||
[[Kategorie:Daseinsvorsorge]] |
Aktuelle Version vom 20. August 2010, 16:01 Uhr
(Home APRIL.Buergerbegehren)
Endversion
Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm
|
---|
Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:
|
---|
Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.
Begründung: Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
Kostendeckungsvorschlag: Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.
Vertretungsberechtigt gemäß § 25 (2) SächsGemO:
- Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
- Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
- Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig