WAK.AG-Diskurs.Antraege.12a-2008: Unterschied zwischen den Versionen
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# den Streitfall zur Aufklärung der Umstände der Ablehnung des Antrags [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.09d-2008|09d-2008]] der AG-Diskurs "Newsletter der Linken Leipzig für Parteistrukturen öffnen" durch den Stadtvorstand am 5.9.2008 nach §4 (1) Bundesschiedsordnung '''durch die Landesschiedskommission selbst zu einer Entscheidung zu bringen'''. | # den Streitfall zur Aufklärung der Umstände der Ablehnung des Antrags [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.09d-2008|09d-2008]] der AG-Diskurs "Newsletter der Linken Leipzig für Parteistrukturen öffnen" durch den Stadtvorstand am 5.9.2008 nach §4 (1) Bundesschiedsordnung '''durch die Landesschiedskommission selbst zu einer Entscheidung zu bringen'''. | ||
Version vom 14. Dezember 2008, 17:03 Uhr
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Antrag 12a-2008 auf Eröffnung eines Schiedsverfahrens durch die Landesschiedskommission
Ich beantrage die Eröffnung eines Schiedsverfahrens
- Genosse Hans-Gert Gräbe gegen den Leipziger Stadtvorstand,
um den Gegenstand des bei der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands anhängigen Verfahrens 10b-2008 zur Entscheidung zu bringen.
Ich beantrage im Einzelnen
- festzustellen, dass eine Schlichtung des von mir am 8.10.2008 der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands vorgelegten Anliegens 10b-2008 wegen Untätigkeit der Schlichtungskommission auf Stadverbandsebene gescheitert ist.
- den Streitfall zur Aufklärung der Umstände der Ablehnung des Antrags 09d-2008 der AG-Diskurs "Newsletter der Linken Leipzig für Parteistrukturen öffnen" durch den Stadtvorstand am 5.9.2008 nach §4 (1) Bundesschiedsordnung durch die Landesschiedskommission selbst zu einer Entscheidung zu bringen.
Begründung: Der Antrag 10b-2008 auf Schlichtung wurde der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands am 8.10.2008 übergeben. Am 13.11.2008 teilte mir Michael Lindner (Leiter der Schlichtungskommission) mit:
"kurz zur info, wenn auch verspätet trifft sich die schiko zur vorberatung eurer anträge. sollte es zu einer schlichtung kommen, sage ich dir bescheid (also mit einladung & termin)".
Die in §7 Bundesschiedsordnung genannten Fristen und Verfahrensabläufe sind in diesem Fall weit überschritten ohne dass für den Antragsteller überhaupt ein sachgerechter Einstieg in ein Verfahren - Behandlung oder Abweisung des Antrags - erkennbar ist.
Einzelheiten zu den vorausgegangenen Anträgen können im Internet unter
- http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.09d-2008
- http://www.leipzig-netz.de/index.php5/WAK.AG-Diskurs.Antraege.10b-2008
nachgelesen werden.
Prof. Hans-Gert Gräbe, 14.12.2008
Stand: Entwurf