APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Beachten Sie, dass es sich beim folgenden Text noch um eine '''nicht autorisierte Diskussionversion''' der Fragestellung zum Bürgerbegehren handelt.


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  !align=center| <big>Bürgerbegehren</big>
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  !align=center|für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in kommunalem Eigentum
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  !align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Besitz verbleiben ?
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Bürgerbegehren
Namentlich handelt es sich dabei um die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinukum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrs-betriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und den Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.


für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in
'''Begründung''': Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.
kommunalem Eigentum


Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sollen gem. §4 der Hauptsatzug
'''Kostendeckungsvorschlag''': Nicht erforderlich.  Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
der Stadt Leipzig über folgende Frage entscheiden:
 
Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der
Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Besitz verbleiben ?
 
Namentlich handelt es sich dabei um die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger
Verkehrs-betriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH
und den Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.
 
Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme
auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist
gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der
Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der
Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen
negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der
Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und
die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.
 
Kostendeckungsvorschlag: Nicht erforderlich.  Privatisierungserlöse sind nicht
wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft
sanieren können.

Version vom 1. August 2007, 10:25 Uhr

Beachten Sie, dass es sich beim folgenden Text noch um eine nicht autorisierte Diskussionversion der Fragestellung zum Bürgerbegehren handelt.

Bürgerbegehren
für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in kommunalem Eigentum
Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Besitz verbleiben ?

Namentlich handelt es sich dabei um die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrs-betriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.

Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.

Kostendeckungsvorschlag: Nicht erforderlich. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.