WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag.Kuelow-20090504
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Schlichtungs- und Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags im Frühjahr 2008
Begründung der Berufung gegen das Urteil der LSK vom 27.11.2009 vom 04.05.2009
Die LSK Sachsen hat mit ihrem Beschluss in der Hauptsache zu Recht entschieden, dass das erforderliche Quoruum weder der Mitglieder des Stadtverbands noch der Delegierten des SPT zur Einberufung eines Sonderparteitags mit dem Ziel der Abwahl und Neuwahl des Stadtvorstands erreicht wurde. Dies unabhängig davon, dass sich eine Reihe von Unterschriftsleistenden unmittelbar nach ihrer Unterschrift explizit von dem Anliegen distanziert hatten, was wir im Sinne eines mitgliedssouveränen Entscheidungsprozesses für möglich und zulässig halten.
Insofern war der Stadtvorstand der Partei DIE LINKE Leipzig überhaupt nicht satzungsgemäß aufgefordert, einen außerordentlichen Parteitag einhzuberufen, geschweige denn eine Tagesordnung und einen Finanzplan zu beschließen.
Der Schiedsspruch des LSK geht somit über das Antragsbegehren deutlich hinaus, wenn er impliziert, es bedürfe für einen Sonderparteitag keines Sachantrages. Wozu soll der Stadtvorstand denn einladen? Eine Tagesordnung sowie ein Finanzierungsvorschlag ergäbe sich dann aus Sachanträgen, diese wurden jedoch nicht vorgestellt.
Die BSK hat somit darüber wesentlich zu entscheiden, ob ein Antrag auf Einberufung eines Parteitags - ein entsprechendes Quorum vorausgesetzt - auch ohne Angabe von Gründen zulässig ist; insbesondere, wie sich Vorstände hierzu verhalten können und sollen.
Insbesondere aus dem Grund, dass zumindest Themen für solche Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die Grundlage für eine Tagesordnung bilden können, sollte unsere Berufung Erfolg haben.
Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009
Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag. Die Vertauschung der Faxseiten wurde korrigiert.