WAK.AG-Diskurs.Antraege.09e-2008: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Antrag wurde am 14.10. vom Stadtvorstand Leipzig behandelt'''.  
Der '''Antrag wurde am 14.10. vom Stadtvorstand Leipzig behandelt'''.  


'''Bericht''': Zunächst wird '''H.-G. Gräbe''' gebeten, den Antrag formgerecht einzubringen, was dieser ablehnt, da der Antrag ja an den Landesvorstand gegangen ist und der Stadtvorstand auf eine Aufforderung des Landes-GF zu reagieren hat (eben dieser Aufforderung auf Behandlung nachzukommen oder aber dieses Ansinnen des Landes-GF zurückzuweisen). Der Stadtvorstand entscheidet (nicht formal, sondern durch sein weiteres Tun) auf Behandlung und Abstimmung zum Antrag. H.-G. Gräbe wird aufgefordert, zur Begründung des Antrags zu sprechen. H.-G. Gräbe verweist dazu auf die ausführliche schriftliche Begründung der AG Diskurs, die als Tischvorlage von der Sitzungsleitung ausgereicht wurde.  Danach wird '''G. Lauter''' gebeten, zum Antrag Stellung zu nehmen. G. Lauter (am 22.7. zum SV nicht anwesend - hgg) führt aus, dass er einzelne SV-Mitglieder in der Sache bereits mehrfach juristisch beraten hat und deshalb den Fall auch im Detail kennt. Die Kosten, die von den Antragstellern geltend gemacht werden, sind nicht in der Abwehr der Folgen der Presseerklärung entstanden, sondern bereits vorher als Beratung im Rahmen der Aufforderung vom 23.7., sich zu den Vorwürfen zu äußern. M. hätte hierzu Beratungshilfe beantragen können, so dass die Kosten nicht zwangsläufig entstanden sind. Eine juristische Verfolgung der Angelegenheit - Forderung von Regress für die Anwaltskosten dem Stadtvorstand oder einzelnen Mitgliedern gegenüber -  vor den Schranken der Justiz habe keine Aussicht auf Erfolg. '''H.-G. Gräbe''' hält dem entgegen, dass die LINKE eine politische Partei ist und der Antrag als '''politischer''' Antrag zu verstehen ist. Aus Sicht der Antragsteller (und einer weiten Öffentlichkeit außerhalb der Partei, wie entsprechende Pressereaktionen belegen) ist gegenüber M. Unrecht geschehen. Es geht den Antragstellern darum, durch eine angemessene Reaktion M. Gerechtigkeit widerfahren zu lassen '''und''' den absehbaren politischen Schaden zu begrenzen, welchen der Vorgang bereits angerichtet hat und den er als tickende Zeitbombe gerade im Wahljahr noch anzurichten in der Lage ist. Nach einigen weiteren kurzen Statements, die nicht weiter zur Meinungbildung beitragen, stellt A. Kerner den GO-Antrag auf Ende der Debatte, dem nicht widersprochen wird. Insbesondere spielen die weitergehenden Aspekte, die sich aus der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die Kleine Anfrage von MdL Pellmann ergeben, in der Meinungsbildung des Stadtvorstands keine Rolle. Der Antrag wird mit 9 Gegenstimmen und (immerhin) 5 Enthaltungen abgelehnt.  
'''Bericht''': Zunächst wird '''H.-G. Gräbe''' gebeten, den Antrag formgerecht einzubringen, was dieser ablehnt, da der Antrag ja an den Landesvorstand gegangen ist und der Stadtvorstand auf eine Aufforderung des Landes-GF zu reagieren hat (eben dieser Aufforderung auf Behandlung nachzukommen oder aber dieses Ansinnen des Landes-GF zurückzuweisen). Der Stadtvorstand entscheidet (nicht formal, sondern durch sein weiteres Tun) auf Behandlung und Abstimmung zum Antrag. H.-G. Gräbe wird aufgefordert, zur Begründung des Antrags zu sprechen. H.-G. Gräbe verweist dazu auf die ausführliche schriftliche Begründung der AG Diskurs, die als Tischvorlage von der Sitzungsleitung ausgereicht wurde.  Danach wird '''G. Lauter''' gebeten, zum Antrag Stellung zu nehmen. G. Lauter (am 22.7. zum SV nicht anwesend - hgg) führt aus, dass er einzelne SV-Mitglieder in der Sache bereits mehrfach juristisch beraten hat und deshalb den Fall auch im Detail kennt. Die Kosten, die von den Antragstellern geltend gemacht werden, sind nicht in der Abwehr der Folgen der Presseerklärung entstanden, sondern bereits vorher als Beratung im Rahmen der Aufforderung vom 23.7., sich zu den Vorwürfen zu äußern. M. hätte hierzu Beratungshilfe beantragen können, so dass die Kosten nicht zwangsläufig entstanden sind. Eine juristische Verfolgung der Angelegenheit - Forderung von Regress für die Anwaltskosten dem Stadtvorstand oder einzelnen Mitgliedern gegenüber -  vor den Schranken der Justiz habe keine Aussicht auf Erfolg. '''H.-G. Gräbe''' hält dem entgegen, dass die LINKE eine politische Partei ist und der Antrag als '''politischer''' Antrag zu verstehen ist. Aus Sicht der Antragsteller (und einer weiten Öffentlichkeit außerhalb der Partei, wie entsprechende Pressereaktionen belegen) ist gegenüber M. Unrecht geschehen. Es geht den Antragstellern darum, durch eine angemessene Reaktion M. Gerechtigkeit widerfahren zu lassen '''und''' den absehbaren politischen Schaden zu begrenzen, welchen der Vorgang bereits angerichtet hat und den er als tickende Zeitbombe gerade im Wahljahr noch anzurichten in der Lage ist. Nach einigen kurzen Statements, die nicht zur weiteren Meinungbildung beitragen, stellt A. Kerner den GO-Antrag auf Ende der Debatte, dem nicht widersprochen wird. Insbesondere spielen die weitergehenden Aspekte, die sich aus der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die Kleine Anfrage von MdL Pellmann ergeben, in der Meinungsbildung des Stadtvorstands keine Rolle. Der Antrag wird mit 9 Gegenstimmen und (immerhin) 5 Enthaltungen abgelehnt.  


Nach der Abstimmung werden zwei persönliche Erklärungen von Stadtvorstandsmitgliedern zum Abstimmungsverhalten abgegeben:
Nach der Abstimmung werden zwei persönliche Erklärungen von Stadtvorstandsmitgliedern zum Abstimmungsverhalten abgegeben:

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2008, 11:41 Uhr

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Antrag 09e-2008 der AG Diskurs an den Landesvorstand auf Übernahme der Anwaltskosten für Herrn M.

Die AG Diskurs stellt an den Landesvorstand den folgenden Antrag:

Der Landesvorstand möge beschließen:

Herrn M. werden auf der Grundlage der beigefügten Rechnung [4] bisherige Anwaltskosten von 499.79 Euro, die ihm im Zusammenhang mit der Anschuldigungsserie durch den Stadtvorstand DIE LINKE.Leipzig zur Sicherung der eigenen Würde zwangsläufig entstanden sind, durch den Landesverband in voller Höhe erstattet.

Weiterverwiesen durch den Landes-GF Rico Gebhardt an den Stadtvorstand Leipzig.

Begründung:

Die in der jüngeren Geschichte der Leipziger Linkspartei beispiellose "Affäre Külow", in der bis heute unbelegte Behauptungen über eine angebliche V-Mann-Tätigkeit von Herrn M. in die Welt gesetzt wurden, ist den Landesvorstandsmitgliedern aus unserem Antrag 08e-2008 bekannt und in der Anlage [1] noch einmal dokumentiert.

Während der Stadtvorstand am 02.09. Genossen Külow in geschlossener Sitzung ohne Beachtung der vorliegenden Fakten Rückendeckung gibt und die Beschuldigungen gegen Herrn M. bekräftigt (aus dem Protokoll: "In der anschließenden Diskussion sieht sich der Stadtvorstand in seinem bisherigen diesbezüglichen Agieren bestätigt. Gegenwärtig sind keine weiteren Schritte notwendig."), erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE.Sachsen, Cornelia Ernst, in der Sächsischen Zeitung vom 13.9.2008: "Bisher gibt es allerdings keine Beweise dafür, dass der betroffene 'Genosse M.' tatsächlich für den Verfassungsschutz tätig ist oder war".

In seinem Anschreiben [2] an Herrn M. im Zusammenhang mit den Vorwürfen, das uns Herr M. zur Verfügung gestellt hat, formulierte Genosse Külow am 23.7.2008: "Den Mitgliedern des Stadtvorstandes ist bewusst, dass diese Vorwürfe sehr gravierend sind und daher schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen. Da auch bei uns in der Partei zunächst das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt, haben wir diesen aus unserer Sicht sehr fairen Weg gewählt und hoffen sehr, dass Du bis zum o.g. Termin die Vorwürfe in überzeugender Art und Weise für immer aus der Welt schaffen kannst. Auf der Basis Deiner schriftlichen Antwort bin ich natürlich auch gern zu einem persönlichen Gespräch bereit, falls dies von Dir gewünscht wird."

Der im Weiteren eingeschlagene Weg war alles andere als "fair". Mit der bereits am 24.7.2008 erschienenen und durch Sören Pellmann zu verantwortenden Pressemitteilung [3] wird die im Schreiben [2] eingeräumte äußerst dubiose Fristsetzung nicht einmal eingehalten. In den folgenden Tagen werden den Medien von verschiedenen Stadtvorstandsmitgliedern, darunter namentlich die Genossen Külow und Pellmann, die bis heute unbewiesenen Verdächtigungen bereitwillig, detaillliert und ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte des Betroffenen geschildet und damit öffentlich gemacht.

Die Aussage des Genossen Külow, dass die Entscheidung, am 24.7. an die Öffentlichkeit zu gehen, ausschließlich in Leipzig ohne Konsultationen auf Landesebene getroffen wurde, ist mit Blick auf die sonst bestehenden engen Arbeitskontakte unglaubwürdig. In jedem Fall wäre es Aufgabe des gf. Landesvorstands gewesen, sich sofort umfassend ins Bild zu setzen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Die Unterlassung einer solchen jederzeit möglichen Intervention durch die in alle E-Mail-und Pressekonversationen eingebundenen Landesvorstände kommt der geschäftsmäßigen Billigung der politischen Hinrichtung von Herrn M. in den Medien gleich.

Es ist nur zu verständlich, dass Herr M. in einer solchen Situation anwaltliche Beratung und Unterstützung sucht. Diese Ausgaben sind dem Opfer zwingend zur Sicherung der eigenen Würde entstanden. Sie wurden verursacht durch weder ethisch noch politisch zu verantwortende Handlungen des Leipziger Stadtvorstands. Als Hartz IV-Opfer haben allein diese Ausgaben die Familie von Herrn M. an den Rand des finanziellen Ruins gebracht, so dass an eine umfassendere Verteidigung der eigenen Persönlichkeitsrechte nicht zu denken ist und die juristischen Aktivitäten - zur Genugtuung der Genossen um V. Külow - im Sande verliefen.

Es ist deshalb nur billig, im Zuge einer Wiedergutmachung Herrn M. die angefallenen Kosten aus Mitteln der Landespartei zu erstatten.

Anlagen:

  • [1] Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eine kommentierte Chronik der Leipziger V-Mann-Affäre seit Juli 2008. Herausgegeben von der AG Diskurs im Leipziger Stadtverband.
  • [2] Anschreiben des Genossen Külow an M. vom 23.07.2008, siehe [1]
  • [3] Pressemitteilung des Stadtvorstands DIE LINKE.Leipzig vom 24.07.2008, siehe [1]
  • [4] Kopie der Kostenrechnung der Anwaltskanzlei

Nachtrag: Die Angelegenheit wurde zur Behandlung durch den Landes-GF Rico Gebhardt an den Leipziger Stadtverband weitergereicht. Mit Vorliegen der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die kleine Anfrage von MdL Pellmann (Landtag, DS 4/12966) müsssen sich die Mitglieder des Leipziger Stadtvorstands fragen lassen, ob sie weiter an der Behauptung festhalten, M. sei ein V-Mann gewesen, und damit Buttolo der Lüge bezichtigen, oder ob die eigene Einschätzung aus der geschlossenen Sitzung vom 26.8. zu revidieren ist. In zweiterem Fall sollte neben der mit diesem Antrag angestrebten Wiedergutmachung der finanziellen Aufwendungen des Opfers - allein aus menschlichem Anstand heraus - auch eine schriftliche Entschuldigung erfolgen. --hgg

Stand: Eingereicht per email an GF Landesvorstand am 17.09.

Landes-GF Rico Gebhardt schreibt am 29.09.: Euren Antrag 09e-2008 werde ich dem Landesvorstand nicht vorlegen, weil wir als Landesvorstand an diesem Vorgang in Leipzig nicht beteiligt sind. Ich werde euren Antrag an den Stadtvorstand Leipzig weitergeben.

Der Antrag wurde am 14.10. vom Stadtvorstand Leipzig behandelt.

Bericht: Zunächst wird H.-G. Gräbe gebeten, den Antrag formgerecht einzubringen, was dieser ablehnt, da der Antrag ja an den Landesvorstand gegangen ist und der Stadtvorstand auf eine Aufforderung des Landes-GF zu reagieren hat (eben dieser Aufforderung auf Behandlung nachzukommen oder aber dieses Ansinnen des Landes-GF zurückzuweisen). Der Stadtvorstand entscheidet (nicht formal, sondern durch sein weiteres Tun) auf Behandlung und Abstimmung zum Antrag. H.-G. Gräbe wird aufgefordert, zur Begründung des Antrags zu sprechen. H.-G. Gräbe verweist dazu auf die ausführliche schriftliche Begründung der AG Diskurs, die als Tischvorlage von der Sitzungsleitung ausgereicht wurde. Danach wird G. Lauter gebeten, zum Antrag Stellung zu nehmen. G. Lauter (am 22.7. zum SV nicht anwesend - hgg) führt aus, dass er einzelne SV-Mitglieder in der Sache bereits mehrfach juristisch beraten hat und deshalb den Fall auch im Detail kennt. Die Kosten, die von den Antragstellern geltend gemacht werden, sind nicht in der Abwehr der Folgen der Presseerklärung entstanden, sondern bereits vorher als Beratung im Rahmen der Aufforderung vom 23.7., sich zu den Vorwürfen zu äußern. M. hätte hierzu Beratungshilfe beantragen können, so dass die Kosten nicht zwangsläufig entstanden sind. Eine juristische Verfolgung der Angelegenheit - Forderung von Regress für die Anwaltskosten dem Stadtvorstand oder einzelnen Mitgliedern gegenüber - vor den Schranken der Justiz habe keine Aussicht auf Erfolg. H.-G. Gräbe hält dem entgegen, dass die LINKE eine politische Partei ist und der Antrag als politischer Antrag zu verstehen ist. Aus Sicht der Antragsteller (und einer weiten Öffentlichkeit außerhalb der Partei, wie entsprechende Pressereaktionen belegen) ist gegenüber M. Unrecht geschehen. Es geht den Antragstellern darum, durch eine angemessene Reaktion M. Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und den absehbaren politischen Schaden zu begrenzen, welchen der Vorgang bereits angerichtet hat und den er als tickende Zeitbombe gerade im Wahljahr noch anzurichten in der Lage ist. Nach einigen kurzen Statements, die nicht zur weiteren Meinungbildung beitragen, stellt A. Kerner den GO-Antrag auf Ende der Debatte, dem nicht widersprochen wird. Insbesondere spielen die weitergehenden Aspekte, die sich aus der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die Kleine Anfrage von MdL Pellmann ergeben, in der Meinungsbildung des Stadtvorstands keine Rolle. Der Antrag wird mit 9 Gegenstimmen und (immerhin) 5 Enthaltungen abgelehnt.

Nach der Abstimmung werden zwei persönliche Erklärungen von Stadtvorstandsmitgliedern zum Abstimmungsverhalten abgegeben:

S. Pellmann: Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich in dieser Sache Post von der Staatsanwaltschaft bekommen habe. Näheres erläutere ich Interessierten im persönlichen Gespräch.

M. Heide: Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich der Argumentation der Antragsteller nicht folgen kann, dass es sich um eine Rufmordkampagne gegen M. handelt.

Den detaillierteren Aufzeichungen von IGR ist nicht viel hinzuzufügen.