WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.Kuelow-20090504
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Schlichtungs- und Schiedsverfahren wegen Satzungsverstößen im Rahmen des Vereinigungsprozesses
Begründung der Berufung gegen das Urteil der LSK vom 16.01.2009 vom 04.05.2009
Der Beschluss der LSK Sachsen wird als bekannt vorausgesetzt. Der Vorstand des Stadtverbands Leipzig der Partei DIE LINKE stützt sich maßgeblich auf seine bisherigen Stellungnahmen.
Insbesondere wird angeregt, das Recht des höchsten Gremiums eines Verbandes - hier des Stadtverbandes Leipzig unserer Partei - namentlich des hier satzungsgerecht konstituierten Stadtparteitages, im Rahmen der Beschlussfassung zur Tagesordnung nach begründeter Antragstellung weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen, zu prüfen.
Der Stadtvorstand Leipzig geht nach wie vor davon aus, dass eine qualifizierte Mehrheit der Parteitagsdelegierten nach entsprechender Begründung und Debatte durchaus legitimiert ist, bei politischer Notwendigkeit eine Satzungsänderung zu beschließen. Eine entsprechende Mehrheit könnte zudem den Vorstand abberufen und Neuwahlen beschließen. Auch dies aus hiesiger Sicht ohne besondere Vorankündigung.
Die BSK hat somit darüber wesentlich zu entscheiden, ob ein Antrag auf Einberufung eines Parteitags - ein entsprechendes Quorum vorausgesetzt - auch ohne Angabe von Gründen zulässig ist; insbesondere, wie sich Vorstände hierzu verhalten können und sollen.
Insbesondere aus dem Grund, dass zumindest Themen für solche Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die Grundlage für eine Tagesordnung bilden können, sollte unsere Berufung Erfolg haben.
Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009
Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.