WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK

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Schiedsverfahren - Durchführung der Delegiertenwahl zum Vereinigungsparteitag im Frühjahr 2007

Mit Schreiben vom 29.07.2007 werden die Parteien zu einem Verfahrenstermin am 06.09.2007 vor die SK alt (Leitung Ute Müller) geladen

Mit Schreiben vom 30.08.2007 stellt der Stadtvorstand mit Verweis auf die am 16.06.2007 angenommene Bundessatzung der neugegründeten Linkspartei die Verfahrensfähigkeit der SK alt (§ 17 (2) BSO) prinzipiell in Frage.

Mit Schreiben vom 08.09.2007 gibt die SK alt das Verfahren an die LSK ab

Nach über einem Jahr stellt auf eine entsprechende Nachfrage der Antragstellerin Regina Schulz namens der LSK in einer E-Mail vom 20.09.2008 fest

Liebe Margitta, im Auftrage des „Rests“ der gewählten Schiedskommission erfülle ich jetzt einen Auftrag aus der vergangenen Beratung. ...
Nun zu Deinem Anliegen, das uns dabei wohl durchgerutscht ist. Dafür noch einmal: Entschuldigung! Es ist aus unserer Sicht verständlich, dass Du zu dem Vorgang Fragen aufwirfst. Wir meinten jedoch vorerst, Dich noch einmal zu fragen, ob Du bei deinem Antrag bleibst, weil letztlich die Situation eingetreten ist, dass durch die Neubildung der Partei eine Korrektur des damaligen Vorgangs nicht mehr möglich ist. Der Neubildungsprozess im Lichte der Zeitenläufe bringt mit sich, dass lediglich eine Bewertung eines Vorgangs in einer der Vorgängerparteien vorgenommen werden könnte.
Nun wissen wir nicht die konkrete Situation vor Ort und können deshalb die Bedeutung einer Bewertung für Dich/Euch für die jetzige Zeit nicht einschätzen.
Deshalb bitten wir Dich um eine kurze Mitteilung, ob Du bei diesem Antrag bleibst bzw. ob Du inzwischen die Ankündigung einer evtl. Weiterleitung an die BSK realisiert hast. Wenn Du bei dem Antrag bleibst, wird er der nächste zur Behandlung sein. ...

E-Mail Margitta Klug Ende Sept. 2008 - genaues Datum ist zu ergänzen

Liebe Regina,
ja - ich bleibe bei meinem Antrag.
Ich bedaure es sehr, dass es sich nun noch hinziehen wird - in Leipzig haben wir im Oktober wieder das gleiche Problem: z.T. satzungswidrige Wahlen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Sache bis dahin entschieden ist - vielleicht geschieht ja noch Wunder und eure Entscheidung liegt vorher vor.

E-Mail Margitta Klug 17.12.2008

Liebe Regina,
seit der Mail vom 20.09.08 habe ich nichts mehr von der LSK gehört - wie ist der aktuelle Stand?

E-Mail Regina Schulz (LSK) Ende Dezember 2008 - noch genau zu datieren

Liebe Margitta, in der Beratung der LSK im Dezember in Leipzig wegen eines anderen Verfahrens (mündliche Verhandlung) war auch Dein Antrag beraten worden. Inzwischen müsste, so hoffe ich, der Beschluss dazu bei Dir eingetroffen sein. Er gibt Dir Recht.
Das Problem bei uns ist, was aber wohl bei vielen Landesgremien auch der Fall ist, dass wir erstens personellen „Schwund“ haben und außerdem nie alle zusammen zur Sitzung bekommen. Am längsten dauert dann immer die Verständigung und Abstimmung auf elektronischem Weg, nachdem das Schriftstück fertig gestellt ist ...
So war es wohl auch in diesem Falle und ich hoffe, dass es inzwischen bei Dir und dem SV angekommen ist, um künftig derartige Fehler zu vermeiden.
Alles Gute wünscht Dir Regina Schulz

Mit Schreiben vom 16.01.2009 wird das Verfahren eröffnet, der Antragstellerin recht gegeben, aber darauf hingewiesen, dass dies keine Auswirkungen auf die weiteren Beschlüsse hat, "da die Antragstellerin auf weitere Konsequenzen über die Feststellung der Satzungswidrigkeit hinaus und der Mahnung des Stadtverbands (!) ... verzichtet."

weitere Materialien

Offener Brief von Margitta Klug, Wolf-Dieter Tomczak, Ingrid Wagner an die Mitglieder des Stadtverbandes der Linkspartei.PDS Leipzig vom 10.05.2007.

Berufungsverfahren 15/2009/B vor der Bundesschiedskommission

Am 02.02.2009 legt V. Külow namens des Stadtvorstands Berufung gegen das Urteil der LSK ein

... legen wir gegen den Beschluss der LSK Sachsen vom 16.01.2009, bei uns eingegangen am 21.01.2009, Berufung ein. ... Die Begründung zu dieser Berufung werden wir euch zeitnah nachreichen.

Eine solche Begründung wird mit Schreiben vom 04.05.2009 nachgereicht: WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.Kuelow-20090504

Mit Schreiben vom 19.05.2009 wird die Berufungsgegnerin über die Berufung als unter dem Aktenzeichen BSchK/15/2009/B anhängiges Verfahren unterrichtet und aufgefordert, bis zum 29.05.2009 dazu Stellung zu nehmen. Ein Verhandlungstermin wird für den 06.06.2009 in Berlin angesetzt.

Da es sich bei dem Streit um einen solchen handelt, der ausschließlich Fragen zur Feststellung über den Bestand bzw. Umfang eines Rechtsverhältnisses betrifft, weitere Konsequenzen hieraus nicht beantragt wurden und der Tatsachenvortrag beider Parteien übereinstimmt, besteht die Möglichkeit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung.
Hierzu ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich. Um eine Äußerung, ob Einverständnis mit dieser Verfahrensweise besteht, wird bis zum 29.05.2009 gebeten.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, sich schriftlich binnen gleicher Frist auch zur Sache zu äußern. ...

Erwiderung der Berufungsgegnerin vom 01.06.2009: WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.MK-20090601

Beide Seiten willigen ein, das Verfahren schriftlich zu führen.

In ihrer Sitzung vom 06.06.2009 entscheidet die BSK, die Berufung des Stadtvorstands zurückzuweisen. Damit bleibt der Spruch der LSK vom 16.01.2009 in Kraft und das Verfahren ist abgeschlossen. -> WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.BSK-20090606