WAK.AG-Diskurs.Antraege.12a-2008: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich beantrage die '''Eröffnung eines Schiedsverfahrens'''  
Ich beantrage die '''Eröffnung eines Schiedsverfahrens'''  


:Genosse Hans-Gert Gräbe gegen Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands,  
:Genosse Hans-Gert Gräbe gegen die Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands sowie den Leipziger Stadtvorstand,  


um den Gegenstand des bei der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands anhängigen Verfahrens [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.10b-2008|10b-2008]] zur Entscheidung zu bringen.  
um den Gegenstand des bei der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands anhängigen Verfahrens [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.10b-2008|10b-2008]] zur Entscheidung zu bringen.  

Version vom 14. Dezember 2008, 17:02 Uhr

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Antrag 12a-2008 auf Eröffnung eines Schiedsverfahrens durch die Landesschiedskommission

Ich beantrage die Eröffnung eines Schiedsverfahrens

Genosse Hans-Gert Gräbe gegen die Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands sowie den Leipziger Stadtvorstand,

um den Gegenstand des bei der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands anhängigen Verfahrens 10b-2008 zur Entscheidung zu bringen.

Ich beantrage im Einzelnen

  1. festzustellen, dass das eine Schlichtung des von mir am 8.10.2008 der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands vorgelegten Anliegens 10b-2008 wegen Untätigkeit der Schlichtungskommission auf Stadverbandsebene gescheitert ist.
  2. den Streitfall zur Aufklärung der Umstände der Ablehnung des Antrags 09d-2008 der AG-Diskurs "Newsletter der Linken Leipzig für Parteistrukturen öffnen" durch den Stadtvorstand am 5.9.2008 nach §4 (1) Bundesschiedsordnung durch die Landesschiedskommission selbst zu einer Entscheidung zu bringen.

Begründung: Der Antrag 10b-2008 auf Schlichtung wurde der Schlichtungskommission der Leipziger Stadtverbands am 8.10.2008 übergeben. Am 13.11.2008 teilte mir Michael Lindner (Leiter der Schlichtungskommission) mit:

"kurz zur info, wenn auch verspätet trifft sich die schiko zur vorberatung eurer anträge. sollte es zu einer schlichtung kommen, sage ich dir bescheid (also mit einladung & termin)".

Die in §7 Bundesschiedsordnung genannten Fristen und Verfahrensabläufe sind in diesem Fall weit überschritten ohne dass für den Antragsteller überhaupt ein sachgerechter Einstieg in ein Verfahren - Behandlung oder Abweisung des Antrags - erkennbar ist.

Einzelheiten zu den vorausgegangenen Anträgen können im Internet unter

nachgelesen werden.

Prof. Hans-Gert Gräbe, 14.12.2008

Stand: Entwurf