Klinikum St Georg: Unterschied zwischen den Versionen

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gemeinnützige Klinikum St. Georg GmbH
gemeinnützige Klinikum St. Georg GmbH
* diverse Kliniken der Akutmedizin


Eigenbetrieb besteht u.a. aus
Eigenbetrieb besteht aus
* Zentrum für Drogenhilfe
* Zentrum für Drogenhilfe
* Klinik für Forensiche Psychiatrie
* Klinik für Forensiche Psychiatrie

Version vom 2. November 2007, 15:09 Uhr

gemeinnützige Klinikum St. Georg GmbH

  • diverse Kliniken der Akutmedizin

Eigenbetrieb besteht aus

  • Zentrum für Drogenhilfe
  • Klinik für Forensiche Psychiatrie
  • 2 Therapeutische Wohnheime


Presse

  • Für 2006 wird ein Überschuss erwartet. Der Eigenbetrieb schreibe seit 1996 schwarze Zahlen, so Klinikum-Sprecherin Andrea Minker in Erwiderung auf eine Veröffentlichung des RP, das von 26 Mill. Euro Schulden und 2.5 Mill. Euro städtischem Zuschuss in 2005 für den Eigenbetrieb spricht. Minker betont, dass auch 2006 ein städt. Zuschuss in Höhe von 2 Mill. Euro für Aufwendungen für das Zentrum für Drogenhilfe und den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie per Leistungsvereinbarung (Grundlage: Ratsbeschluss) floss. Weitere 0.5 Mill. Euro flossen auf ähnlicher Grundlage im Zusammenhang mit der Schulzahnklinik. Zum Zeitpunkt der Umstrukturierung seien 11 Mill. Euro Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs vorhanden gewesen, davon 3.3 Mill. Euro im laufenden operativen Geschäft und 0.4 Mill. Euro Kreditverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten für das Küchengebäude. Der Rest stehe im Zusammenhang mit Investitionen, die durch weitere Fördermittel auf festen Füßen stehen. (Quelle: LVZ, 27.1.2007)
  • Die Infektionsambulanz des St. Georg, die in den letzten Jahren vor allem HIV- und Hepatitis-Infizierte betreut, ist dicht. Grund ist die Eröffnung einer ambulanten Praxis mit Schwerpunkt Infektionskrankheiten und daraus resultierende Unstimmigkeiten zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ambulanz St. Georg über die Rahmen zukünftigen Wirkens. Dies wird inzwischen vor dem Sozialgericht ausgetragen, das den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Weiterbetriebs (jenseits von Notfällen) abgelehnt hat. (Quelle: LVZ, 25.1.2007)