Buerger-pro-Uni.Staat und Kirche

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Staat und Kirche


Eines der Hauptmotive zur Gründung der Bürgerinitiative >Pro-Uni< waren die ständigen Versuche aus unterschiedlichen Richtungen, Staatliches und Kirchliches beim Bau der Uni unzulässig zu verquicken und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. In diesem Abschnitt wollen wir über solche Versuche, aber auch die Entgegnungen der BI informieren und helfen, das Thema zu erschließen.


Brief an den Präsident der Landesdirektion

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Streit um die Glaswand im neuen Unigebäude ist dank der Glaubenseiferer längst über die Klärung eines Baudetails hinaus zu einem Politikum geworden: Inzwischen geht es um die klare Trennung von Staat und Kirche gemäß § 140 GG. Wer sich gegen die Glaswand ausspricht will zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Staat und Kirche aufgeben, indem er der Kirche die Vorherrschaft in einem staatlichen Gebäude überlassen will. In dem Sie sich öffentlich gegen die Glaswand aussprachen, verstießen Sie deshalb gegen das Grundgesetz und verletzten damit Ihre staatliche Dienstpflicht. Ich ersuche Sie, sich in diesem Streit als Präsident der Landesdirektion nur auf die Moderation zu beschränken, aber keinesfalls gegen die Glaswand Partei zu ergreifen.

Hochachtungsvoll

Prof. Dr. Joachim Tesch-- Joachim Tesch, Möckernsche Str. 3, 04155 Leipzig, Fon/Fax: 0341-9118055

Antwort

Wohl nicht DIE Antwort, aber eine Antwort der Landesdirektion Leipzig:

Offener Brief zur neuen Universitätskirche erfährt hohe unterstützende Resonanz - Leipzig, den 09.10.2008 - 127/2008 - Installation der Plexiglaswand muss verhindert werden

ein weiteres Dokument

http://www.lvz-online.de/download/content/081001_offenerbrief.pdf

  • Dort unterzeichnet Herr Steinbach auch mit seinem Titel als Regierungspräsident.