Buerger-pro-Uni.Staat und Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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"Aufgabe des Staates ist es [...], für die Möglichkeit  gleichberechtigter Interessenwahrnehmung zu sorgen. Daher müssen er und seine Amtswalter [!!, J. T.] sich dabei aus der religiös-weltanschaulichen Diskussion durch Vermeidung jeder Einseitigkeit heraushalten (Verbot der Einflussnahme; Glaubensfreiheit)."(S. 95)
"Aufgabe des Staates ist es [...], für die Möglichkeit  gleichberechtigter Interessenwahrnehmung zu sorgen. Daher müssen er und seine Amtswalter [!!, J. T.] sich dabei aus der religiös-weltanschaulichen Diskussion durch Vermeidung jeder Einseitigkeit heraushalten (Verbot der Einflussnahme; Glaubensfreiheit)."(S. 95)
==Kirchenbaulast==
Hallo Bernd,
das Stichwort heißt "Kirchenbaulast".
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbaulast
http://www.landtag.hessen.de/Dokumente/Plenarsitzungen/05562.pdf
http://www.ekd.de/staatskirchenrecht/suche/main.php3?action=Suche&searchtext=kirchenbaulasten&selected_tab=2
Viele Städte sind _verpflichtet_, die örtlichen Kirchenbauten zu
unterhalten.
Hergeleitet wurde dieses Recht nach der historischen Säkularisation mit
folgendem Argument: Mit der Auflösung der kirchlichen Fürstentümer, dem
EInzug diversen Klosterbesitzes usw. wurde der Kirche die Möglichkeit
genommen, die Kirchengebäude selbst zu erhalten. Dafür müssen bis heute
die damals begünstigten (Städte, Gemeinden, weltliche Fürstentümer und
ihre Rechtsnachfolger) zahlen.
Dieses Argument basiert auf einem Verständnisn von "normalem
Ausgangszustand" (reiche Kirche) und widerrechtlicher Veränderung
(Säkularisation). Es berücksichtigt nicht, auf welche Weise der
Kirchen-, Kloster- und Fürstentumsreichtum oft entstand:
Urkundenschwindel, Auspressen der Bauern, Einzug des Besitzes der (mehr
oder minder freiwillig) in ein Kloster eintretenden Menschen.
Soweit einige plakative Vereinfachungen... :-)
Gruß, Martin

Version vom 5. Dezember 2008, 23:37 Uhr

Home Buerger-pro-Uni


Staat und Kirche


Eines der Hauptmotive zur Gründung der Bürgerinitiative >Pro-Uni< waren die ständigen Versuche aus unterschiedlichen Richtungen, Staatliches und Kirchliches beim Bau der Uni unzulässig zu verquicken und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. In diesem Abschnitt wollen wir über solche Versuche, aber auch die Entgegnungen der BI informieren und helfen, das Thema zu erschließen.


PM der Landesdirektion Leipzig

vulgo Regierungspräsidium ;-)


Original siehe:

Offener Brief zur neuen Universitätskirche erfährt hohe unterstützende Resonanz - Leipzig, den 09.10.2008 - 127/2008 - Installation der Plexiglaswand muss verhindert werden


Im Volltext:

"Offener Brief zur neuen Universitätskirche erfährt hohe unterstützende Resonanz Leipzig, den 09.10.2008 - 127/2008

Installation der Plexiglaswand muss verhindert werden

Wir als Initiatoren des offenen Briefes zur Verhinderung der Installation einer Plexiglaswand in der neuen Universitätskirche St. Pauli begrüßen außerordentlich die darauf erfolgte hohe öffentliche und unterstützende Resonanz. Viele Persönlichkeiten unserer Region und auch darüber hinaus haben sich bisher mit ihrer Unterschrift dem Anliegen des offenen Briefes angeschlossen (siehe Anlage). Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit für Jedermann, sich mit seiner Unterschrift dem Geist des offenen Briefes anzuschließen.

Entsprechende Bekundungen können gerne beim Paulinerverein unter paulinerverein@t-online.de oder unter christian.steinbach@ldl.sachsen.de abgegeben werden. Um dem Ziel des offenen Briefes zur Verhinderung des Einbaus der Trennwand weiteren Nachdruck zu verleihen, beabsichtigen wir, ein regionales Aktionsbündnis ins Leben zu rufen. Bereits in Vorbereitung befindliche Aktivitäten dieses Bündnisses sind die Verabschiedung und öffentliche Bekanntmachung der „Leipziger Thesen“ und die Durchführung einer Podiumsdiskussion. Über weitere Initiativen des Bündnisses wird fortlaufend informiert werden.

Zudem erwarten die Initiatoren von Herrn Oberbürgermeister Jung sichtbare und deutliche Aktivitäten, um endlich den Streit zugunsten einer Lösung ohne Installation der Plexiglaswand in der neuen Universitätskirche zu beenden. Die Unterzeichner bedanken sich nochmals ausdrücklich für die bisherige hohe und ermutigende öffentliche Zustimmung zum offenen Brief.


gez. Dr. Ulrich Stötzner Walter Christian Steinbach

letzte Änderung: 09.10.2008"

von

http://www.ld-leipzig.de/de/Internet/Presse/presse_mitteilungen/2008/artikel1/pr08-10-09glaswand.htm


Brief an den Präsidenten der Landesdirektion

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Streit um die Glaswand im neuen Unigebäude ist dank der Glaubenseiferer längst über die Klärung eines Baudetails hinaus zu einem Politikum geworden: Inzwischen geht es um die klare Trennung von Staat und Kirche gemäß § 140 GG. Wer sich gegen die Glaswand ausspricht will zugleich die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Staat und Kirche aufgeben, indem er der Kirche die Vorherrschaft in einem staatlichen Gebäude überlassen will. In dem Sie sich öffentlich gegen die Glaswand aussprachen, verstießen Sie deshalb gegen das Grundgesetz und verletzten damit Ihre staatliche Dienstpflicht. Ich ersuche Sie, sich in diesem Streit als Präsident der Landesdirektion nur auf die Moderation zu beschränken, aber keinesfalls gegen die Glaswand Partei zu ergreifen.

Hochachtungsvoll

Prof. Dr. Joachim Tesch-- Joachim Tesch, Möckernsche Str. 3, 04155 Leipzig, Fon/Fax: 0341-9118055

ein weiteres Dokument des Herrn Steinbach

http://www.lvz-online.de/download/content/081001_offenerbrief.pdf

  • Dort unterzeichnet Herr Steinbach auch mit seinem Titel als Regierungspräsident.


Links zum Thema Staat und Kirche

Laizisten.de - Hochschulinitiative für einen weltanschaulch neutralen Staat - Themen - kurze Erklärungen zu den einzelnen Verflechtungen von Staat und Kirche, zu Religions- und Kirchenprivilegien

Ein Zitat von Gerhard Czermak zu 'Staat und Kirche'

Einführung von Gerhard Czermak in das Religions- und Weltanschauungsrecht (Springer Verlag 2008, 327 S.)

Czermak einmal wörtlich zitiert:

"Aufgabe des Staates ist es [...], für die Möglichkeit gleichberechtigter Interessenwahrnehmung zu sorgen. Daher müssen er und seine Amtswalter [!!, J. T.] sich dabei aus der religiös-weltanschaulichen Diskussion durch Vermeidung jeder Einseitigkeit heraushalten (Verbot der Einflussnahme; Glaubensfreiheit)."(S. 95)


Kirchenbaulast

Hallo Bernd,

das Stichwort heißt "Kirchenbaulast".

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenbaulast

http://www.landtag.hessen.de/Dokumente/Plenarsitzungen/05562.pdf

http://www.ekd.de/staatskirchenrecht/suche/main.php3?action=Suche&searchtext=kirchenbaulasten&selected_tab=2

Viele Städte sind _verpflichtet_, die örtlichen Kirchenbauten zu unterhalten. Hergeleitet wurde dieses Recht nach der historischen Säkularisation mit folgendem Argument: Mit der Auflösung der kirchlichen Fürstentümer, dem EInzug diversen Klosterbesitzes usw. wurde der Kirche die Möglichkeit genommen, die Kirchengebäude selbst zu erhalten. Dafür müssen bis heute die damals begünstigten (Städte, Gemeinden, weltliche Fürstentümer und ihre Rechtsnachfolger) zahlen. Dieses Argument basiert auf einem Verständnisn von "normalem Ausgangszustand" (reiche Kirche) und widerrechtlicher Veränderung (Säkularisation). Es berücksichtigt nicht, auf welche Weise der Kirchen-, Kloster- und Fürstentumsreichtum oft entstand: Urkundenschwindel, Auspressen der Bauern, Einzug des Besitzes der (mehr oder minder freiwillig) in ein Kloster eintretenden Menschen.

Soweit einige plakative Vereinfachungen... :-)

Gruß, Martin