Attac.DenkTankStelle.2012-06-04

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DenkTankStelle von Attac-Leipzig

Thema: Eigentum
Ort und Zeit: neuer Termin: Mo, 04. Juni 2012, 19 Uhr im Café Grundmann

Ankündigung

Als Thema wurde das Eigentum ausgewählt. http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum. Ausgangspunkt waren Fragen zum geistigen Eigentum, also zum Urheberrecht und zur laufenden Debatte im Rahmen des geplanten Acta-Abkommens, http://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement. Es gab jedoch Einigkeit darüber, das nicht so eng zu fassen, sondern die philosophischen Aspekte in den Vordergrund zu rücken: Was ist Eigentum eigentlich, wie ist es entstanden, welche Rolle spielt es heute und wo entwickelt es sich hin. Und was macht Eigentum mit uns und der Gesellschaft?

Unter dem Begriff Eigentum findet man eine ganze Menge im Netz. Einige Gedanken habe ich auch angefügt. Es wäre schön, wenn sich schon im Vorfeld wieder ein kleiner Austausch entwickelt.

Und da die letzte DTS fast die Grenzen des großen runden Tisches erreichte, bitte ich um einen kurzen Komm-Klick, um evtl. noch etwas anderes organisieren zu können.

Mit nachdenklichen Grüßen

Johannes Schroth, Moderator, steuer- und absetzbar.

Vorüberlegungen

Kaum ein Begriff löst derzeit mehr Emotionen und Diskussionen aus, als der des Eigentums. Sehen die einen im Eigentum die Wurzel aller Übel, weil es in sich die Möglichkeit des Anhäufens ungeheuren Reichtums und damit auch Macht über andere birgt, verteidigen es andere mit Vehemenz als Fundament unserer Demokratie und Grundordnung.

Dabei heißt es im GG (Art.14) eigentlich nur:

  1. Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
  2. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
  3. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Interpretiere ich das richtig, ständen auch größeren Veränderungen des Status quo - bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen in den Parlamenten - nicht viel entgegen.

In der Diskussion werden wir die Notwendigkeit erkennen, zwischen Eigentum an Vermögen, Produktionsmitteln, geistigen Eigentum, Eigentum im WWW, gemeinschaftlichem Eigentum usw. zu differenzieren. Die Vielgestaltigkeit wird uns zu einer Auswahl der Aspekte zwingen. Im Mittelpunkt sollte aber wie immer in unseren Diskussionen die Frage stehen, was geschieht dabei mit uns und der Gesellschaft.

09.04.2012, Johannes Schroth