APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung

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(Home APRIL.Buergerbegehren)

(Stand 9.8.2007)

Beachten Sie, dass es sich beim folgenden Text noch um eine nicht autorisierte Diskussionversion der Fragestellung zum Bürgerbegehren handelt.


Bürgerbegehren
für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge
der Stadt Leipzig
Sind sie dafür, dass das Eigentum der Stadt Leipzig an kommunalen Unternehmen und Betrieben, die der Daseinsvorsorge dienen, NICHT veräußert wird ?

Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sollen gemäß §4 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig über diese Frage entscheiden.

Begründung: Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.

Kostendeckungsvorschlag: Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.

Ergänzung zum K. - ist noch zu prüfen: Der Gewinn der Stadtwerke ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch die mögliche Schuldentilgung. Die Zinszahlung der LVV Holding an die Stadt ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch Schuldenabbau.