APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Beachten Sie, dass es sich beim folgenden Text noch um eine '''nicht autorisierte Diskussionversion''' der Fragestellung zum Bürgerbegehren handelt.
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Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm
 




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   !align=center|für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge <br/> der Stadt Leipzig in kommunalem Eigentum
   !align=center|für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge <br/> im Eigentum der Stadt Leipzig
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   !align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben ?
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Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:
 
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   !align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe <br/> der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,<br/>  weiterhin zu 100% in kommunalem [http://www.kommunal-ist-optimal.de/index.php/Eigentum Eigentum] verbleiben?
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Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und der Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.




Namentlich handelt es sich dabei um die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrs-betriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und den Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.
'''Begründung''': Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.


'''Begründung''': Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.
'''Kostendeckungsvorschlag''': Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.  


'''V.2:'''
Wir brauchen mehr statt weniger demokratischen Einfluss auf die kommunalen Unternehmen der Daseinsvorsorge. Die mdn. 25 Mio Euro Gewinnabführung an den Investor werden im ÖPNV-Angebot der LVB empfindliche Lücken reißen: Netz und Taktzeiten werden löchriger, Preise möglicherweise noch höher. Lehren aus zwei vorangegangenen, gescheiterten Privatisierungen wurden nicht gezogen - es drohen die gleichen Fehler. Eine nachhaltige sozial-ökonomische (?) Entwicklung von Leipzig wird erschwert, wenn nicht gar unumkehrbar verhindert. Die Notwendigkeit eines sogenannten strategischen Partners ist nicht glaubwürdig belegt.


'''Kostendeckungsvorschlag''': Nicht erforderlich.  Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
'''Vertretungsberechtigt''' gemäß § 25 (2) SächsGemO:
* Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
* Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
* Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig


'''Ergänzung zum K. - ist noch zu prüfen:''' Der Gewinn der Stadtwerke ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch die mögliche Schuldentilgung. Die Zinszahlung der LVV Holding an die Stadt ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch Schuldenabbau.
[[Kategorie:Daseinsvorsorge]]

Aktuelle Version vom 20. August 2010, 16:01 Uhr

(Home APRIL.Buergerbegehren)

Endversion

Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm


Bürgerbegehren
für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge
im Eigentum der Stadt Leipzig


Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe
der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,
weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben?


Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.


Begründung: Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.

Kostendeckungsvorschlag: Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.


Vertretungsberechtigt gemäß § 25 (2) SächsGemO:

  • Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
  • Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
  • Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig