APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Endversion


Bürgerbegehren
Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm


für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in
kommunalem Eigentum


Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sollen gem. §4 der Hauptsatzug
der Stadt Leipzig über folgende Frage entscheiden:


Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der
{| align=center border=1 cellpadding=5 width=70%
Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Besitz verbleiben ?
!align=center |
{|
  !align=center| <big>Bürgerbegehren</big>
  |-
  !align=center|für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge <br/> im Eigentum der Stadt Leipzig
  |}
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Namentlich handelt es sich dabei um die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger
Verkehrs-betriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH
und den Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.


Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme
Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:
auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist
gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der
Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der
Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen
negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der
Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und
die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.


Kostendeckungsvorschlag: Nicht erforderlich.  Privatisierungserlöse sind nicht
{| align=center border=1 cellpadding=5 width=70%
wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft
!align=center |
sanieren können.
{|
  !align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe <br/> der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,<br/>  weiterhin zu 100% in kommunalem [http://www.kommunal-ist-optimal.de/index.php/Eigentum Eigentum] verbleiben?
  |}
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Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und der Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.
 
 
'''Begründung''': Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
 
'''Kostendeckungsvorschlag''': Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.
 
 
'''Vertretungsberechtigt''' gemäß § 25 (2) SächsGemO:
* Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
* Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
* Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig
 
[[Kategorie:Daseinsvorsorge]]

Aktuelle Version vom 20. August 2010, 16:01 Uhr

(Home APRIL.Buergerbegehren)

Endversion

Als pdf-Datei unter http://www.buergerbegehren-leipzig.de/download.htm


Bürgerbegehren
für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge
im Eigentum der Stadt Leipzig


Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe
der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,
weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben?


Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.


Begründung: Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.

Kostendeckungsvorschlag: Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.


Vertretungsberechtigt gemäß § 25 (2) SächsGemO:

  • Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
  • Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
  • Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig