WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2010-02-02-SP

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Stellungnahme des Stadtvorstands vom 2.2.2010

an die Landesschiedskommission per Email

Leipzig, 2. Februar 2010

Liebe Mitglieder der Landesschiedskommission,

im Auftrag des Stadtvorstandes DIE LINKE. Leipzig nehme ich zu dem Antrag 12a-2008 von Gen. Hans-Gert Gräbe Stellung.

Ich will mich an dieser Stelle auch nicht dazu äußern, warum das Verfahren durch die Schlichtungskommission so lange hinausgezögert wurde. Am Samstag, den 30. Januar 2010 wurde auf dem Stadtparteitag eine neue Kommission gewählt, bei der ich davon ausgehe, dass solche Verfahrensmängel zukünftig nicht mehr auftreten sollten.

Zum Verfahren: Gen. Gräbe stellt in seinem Antrag zu Recht fest, dass eine Schlichtung nicht möglich ist, das sehen wir genauso.

Diesem Schiedsverfahren liegt ein Antrag des Gen. Gräbe zu Grunde, in dem er damals vom Stadtvorstand gefordert hatte: "im Newsletter newsletter@dielinke-leipzig.de des Leipziger Stadtverbands Stellungnahmen, Informationen und Ankündigungen von Gliederungen des Leipziger Stadtverbands auf deren Antrag hin zeitnah veröffentlicht werden". Der Stadtvorstand behandelte diesen Antrag am 9. September 2008. Entgegen der Behauptung des Antragstellers fand zu dem Antrag eine Diskussion statt, leider ohne den Antragsteller selbst. Wir hatten diesen Antrag bereits vorab vertagt, um die Möglichkeit der Teilnahme des Antragstellers zu ermöglichen. Die Diskussion ergab im Ergebnis, dass diesem Ansinnen nicht gefolgt wird, nach meiner Erinnerung war dieser Beschluss einstimmig gefasst worden. Der Grund lag vor allem darin, dass bei der Anmeldung zu diesem Newsletter zugestimmt wurde, dass Informationen vom Stadtvorstand gewünscht werden. Außerdem handelte es sich um kein Diskussionsforum, oder eine Newsgroup, in der Meinungen von verschiedenen Dsikutanten einfließen können.

Bei diesem Newsletter handelt es sich um ein Informationsangebot, welches der Stadtvorstand DIE LINKE. Leipzig der Öffentlichkeit anbietet. Die Nutzungsbedingungen wurden dabei den Newslettern von Bundesvorstand und Landesvorstand entnommen und eins zu eins angewendet.

Auch sehe ich in dieser Entscheidung keinen Verstoß im satzungsrechtlichen Sinne. Folglich beantragen wir die Abweisung des Schiedsverfahrens.

Mit freundlichen Grüßen,

Sören Pellmann, stellvertretender Vorsitzender DIE LINKE. Leipzig