WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag.Kuelow-20090504: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schiedsspruch des LSK geht somit über das Antragsbegehren deutlich hinaus, wenn er impliziert, es bedürfe für einen Sonderparteitag keines Sachantrages. Wozu soll der Stadtvorstand denn einladen? Eine Tagesordnung sowie ein Finanzierungsvorschlag ergäbe sich dann aus Sachanträgen, diese wurden jedoch nicht vorgestellt.  
Der Schiedsspruch des LSK geht somit über das Antragsbegehren deutlich hinaus, wenn er impliziert, es bedürfe für einen Sonderparteitag keines Sachantrages. Wozu soll der Stadtvorstand denn einladen? Eine Tagesordnung sowie ein Finanzierungsvorschlag ergäbe sich dann aus Sachanträgen, diese wurden jedoch nicht vorgestellt.  


Da der Antrag der Genossin Klug zwar das Ziel verfolgte, die Souveränität des höchsten Gremiums unseres Stadtverbandes einzuschränken, sie zugleich jedoch dahingehend einlenkt, keine der tatsächlich erfolgten Nachwahlen anfechten zu wollen, wären wir auf dieser Basis zu einer Einigung mit Margitta dahingehend bereit, alle vorhersehbaren Änderungen an Grundlagendokumenten allen Delegierten unseres Stadtparteitags frist- und formgerecht zuzustellen, so wie sir es bisher auch gehalten haben.  
Die BSK hat somit darüber wesentlich zu entscheiden, ob ein Antrag auf Einberufung eines Parteitags - ein entsprechendes Quorum vorausgesetzt - auch ohne Angabe von Gründen zulässig ist; insbesondere, wie sich Vorstände hierzu verhalten können und sollen.  


Ansonsten wird insbesondere um eine Entscheidung zur Souveränität von Parteitagen in Satzungsfragen - auch aus Sicht akuter Entscheidungsgrundlagen - ersucht und damti beantragt, der Berufung stattzugeben.
Insbesondere aus dem Grund, dass zumindest Themen für solche Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die Grundlage für eine Tagesordnung bilden können, sollte unsere Berufung Erfolg haben.  


Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009
Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009
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Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe [[WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag]]. Margitta Klug gehörte nicht zu den Antragsteller/inne/n.
Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe [[WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag]]. Die Vertauschung der Faxseiten wurde korrigiert.

Aktuelle Version vom 3. Juni 2009, 21:05 Uhr

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Schlichtungs- und Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags im Frühjahr 2008

Begründung der Berufung gegen das Urteil der LSK vom 27.11.2009 vom 04.05.2009

Die LSK Sachsen hat mit ihrem Beschluss in der Hauptsache zu Recht entschieden, dass das erforderliche Quoruum weder der Mitglieder des Stadtverbands noch der Delegierten des SPT zur Einberufung eines Sonderparteitags mit dem Ziel der Abwahl und Neuwahl des Stadtvorstands erreicht wurde. Dies unabhängig davon, dass sich eine Reihe von Unterschriftsleistenden unmittelbar nach ihrer Unterschrift explizit von dem Anliegen distanziert hatten, was wir im Sinne eines mitgliedssouveränen Entscheidungsprozesses für möglich und zulässig halten.

Insofern war der Stadtvorstand der Partei DIE LINKE Leipzig überhaupt nicht satzungsgemäß aufgefordert, einen außerordentlichen Parteitag einhzuberufen, geschweige denn eine Tagesordnung und einen Finanzplan zu beschließen.

Der Schiedsspruch des LSK geht somit über das Antragsbegehren deutlich hinaus, wenn er impliziert, es bedürfe für einen Sonderparteitag keines Sachantrages. Wozu soll der Stadtvorstand denn einladen? Eine Tagesordnung sowie ein Finanzierungsvorschlag ergäbe sich dann aus Sachanträgen, diese wurden jedoch nicht vorgestellt.

Die BSK hat somit darüber wesentlich zu entscheiden, ob ein Antrag auf Einberufung eines Parteitags - ein entsprechendes Quorum vorausgesetzt - auch ohne Angabe von Gründen zulässig ist; insbesondere, wie sich Vorstände hierzu verhalten können und sollen.

Insbesondere aus dem Grund, dass zumindest Themen für solche Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die Grundlage für eine Tagesordnung bilden können, sollte unsere Berufung Erfolg haben.

Dr. Volker Külow, Vorsitzender, 04.05.2009


Nachsatz HGG: Mehr zum Verfahren siehe WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag. Die Vertauschung der Faxseiten wurde korrigiert.