WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2008-Sonderparteitag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LeipzigWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Home [[Hauptseite]] / [[WAK]] / [[WAK.AG-Diskurs]]  / [[WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren]]  
Home [[Hauptseite]] / [[WAK]] / [[WAK.AG-Diskurs]]  / [[WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren]]  


==Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags nach überreichter Unterschriftenliste auf dem Stadtforum 1 am 23.02.2008==
==Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags im Frühjahr 2008==


Mehr zum Hintergrund der Auseinandersetzungen siehe [[WAK.Forum-Archiv]]
Mehr zum Hintergrund der Auseinandersetzungen siehe [[WAK.Forum-Archiv]]

Version vom 4. Dezember 2008, 13:15 Uhr

Home Hauptseite / WAK / WAK.AG-Diskurs / WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren

Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags im Frühjahr 2008

Mehr zum Hintergrund der Auseinandersetzungen siehe WAK.Forum-Archiv

Antrag

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der Einberufung einer außerordentlichen Tagung auf am 25.03.2008 erfolgten Verlangen von einem Viertel der Delegierten des Stadtparteitages durch den Stadtvorstand des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE. rechtswidrig war.

Hilfsweise wird beantragt:

  1. Es wird festgestellt, dass das Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keinen vom Stadtvorstand zu entscheidenden Antrag bildet.
  2. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keiner Vorlage einer Tagesordnung oder eines Finanzplanes bedarf.
  3. Es wird festgestellt, dass für die Prüfung der notwendigen gültigen Anzahl der Delegiertenunterschriften es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den/die VertreterIn des Stadtverbandes ankommt und spätere Anfechtungen und Rücktritte von der Unterstützungserklärung unwirksam sind.
  4. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keines Vorliegens eines Sachantrages zu dieser Tagung bedarf.

Entscheidung der Landesschiedskommission

http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/c3b2304a178d3b14

... Viel wichtiger erschien es doch, dass die Landesschiedskommission offenbar ziemlich erbost war über den Umgang mit den Delegierten/InitiatorInnen. Es wurden die Forderungen des Stadtvorstandes (TO, Finanzplan...) sowie die Vorgehensweise nach Unterschriftenübergabe (jeder darf Streichen wie er lustig ist) scharf kritisiert. Vielmehr habe der Stadtvorstand die InitiatorInnen zu unterstützen, auch wenn man anderer Auffassung sei. Daher wurde unseren sämtlichen weiteren Anträgen gefolgt, nämlich:

  1. Es wird festgestellt, dass das Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keinen vom Stadtvorstand zu entscheidenden Antrag bildet.
  2. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keiner Vorlage einer Tagesordnung oder eines Finanzplanes bedarf.
  3. Es wird festgestellt, dass für die Prüfung der notwendigen gültigen Anzahl der Delegiertenunterschriften es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den/die VertreterIn des Stadtverbandes ankommt und spätere Anfechtungen und Rücktritte von der Unterstützungserklärung unwirksam sind.
  4. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung

des Stadtparteitages keines Vorliegens eines Sachantrages zu dieser Tagung bedarf.

An der mündlichen Verhandlung nahmen entgegen der Ankündigung weder Sören noch Volker teil. Einzig Gerhard Lauter vertrat die Antragsgegner. Er versuchte zwar, die nachträglichen Streichungen noch zu rechtfertigen. Doch erntete er dafür deutliche Worte der Landesschiedskommission, dass bspw. bei Volksbegehren die Unterschriften durch den Landtagspräsidenten sogar unter Verschluss zu nehmen sind. Ein Streichen oder Hinzufügen sei dann nicht mehr möglich. Nichts anderes könne hier gelten. Auch der von Gerhard Lauter gepflegte Einwand, es müssten für eine Neuwahl des Stadtvorstandes auch neue Delegierte gewählt werden, fand keinen Anklang. Vielmehr wurde darauf verwiesen, dass Delegierte sich auch anders entscheiden könnten, wenn eine neue Situation eine alte Wahl in Frage stelle. Gerhard Lauter zeigte sich einsichtig und sagte zu,

  • dass er für eine Darstellung des Ergebnisses des Schiedsverfahrens im Mitteilungsblatt sorgen wolle,
  • dass der Stadtvorstand (mglw. auf seinen Antrag hin) sich noch einmal politisch damit auseinandersetzen solle, dass lediglich eine Unterschrift fehlte und man bei einem solchen Quorum nicht zur Tagesordnung übergehen könne; auch der Dialog mit den InitiatorInnen solle noch einmal gesucht werden.

Insgesamt dürfte nun Klarheit im Hinblick auf das Verfahren herrschen. Als Gast war Beate Ehms anwesend, die nach Schluss der Verhandlung noch einmal scharf das Vorgehen des Stadtvorstandes kritisierte.

Jochen Beißert, 28.11.2008