WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren.2007-MK.2007-07-03

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Schiedsverfahren Durchführung der Delegiertenwahl zum Vereinigungsparteitag im Frühjahr 2007

Antrag

Feststellung der Satzungswidrigkeit des Antrages A 4 der SDK vom 02.06.2007 – Änderungsantrag zur Satzung (s.u.)

Ich bitte die Schiedskommission folgendes festzustellen

1. Der Behandlung des Antrages A4 „Änderungsantrag zur Satzung“ war satzungswidrig.
2. Der Stadtvorstand wird aufgefordert zukünftig die elementaren Regelungen der Satzung einzuhalten.

Begründung:

Im Mitteilungsblatt vom 17. April 2007 S. 2 findet sich der Einberufungsbeschluss zur 6. Tagung der 10. SDK am 02. Juni 2007. In der dortigen Tagesordnung ist kein Tagesordnungspunkt "Änderung der Satzung" enthalten. Mit Datum vom 15. Mai 2007 wurden den Delegierten die Materialien für die SDK übergeben. Die Tagesordnung ist mit der im Mitteilungsblatt April 2007 identisch. Damit war eine Satzungsänderung nicht vorgesehen.

Nach den allgemein üblichen Regularien innerhalb der Partei sind Satzungsänderungen rechtzeitig – natürlich auch in der Tagesordnung – anzukündigen und es ist eine breite Debatte zu ermöglichen. So heißt es im Statut unter 13. Statutenänderung.

„(2) Einschneidende Änderungen bedürfen einer breiten innerparteilichen Diskussion.“

Der Antrag A4 kann als einschneidende Änderung aufgefasst werden. Er war weder rechtzeitig angekündigt noch breit diskutiert, daher hätte auf der SDK darüber nicht entschieden werden dürfen.

Die Argumentation, dass dieser Antrag im Zusammenhang mit dem (satzungswidrigen) Delegiertenschlüssel steht, mag zwar berechtigt sein, kann aber nicht zu weiteren Satzungsverstößen führen. Im Übrigen ist dieser Zusammenhang auch nicht schlüssig, da es nach dem vom SV beschlossenen Delegiertenschlüssel (veröffentlicht im „Entwurf der Gründungsdokumente der Partei DIE LINKE.Stadtverband Leipzig vom 08. Mai 2007 S. 5) gar keine Delegierten territorialer Basisorganisationen mehr gibt. Wie sollen diese dann gewählt werden?

Vom Stadtvorstand muss erwartet werden können, dass er die grundlegenden demokratischen Regularien der Partei kennt und diese auch konsequent anwendet. Geschieht dies nicht, so besteht die Gefahr, dass die Partei ihre demokratische Substanz verliert und Willkür an die Stelle der allgemein anerkannten und verbindlichen Normen tritt.

Margitta Klug

Anhang:

Antrag A4

Antragsteller: Stadtvorstand Linkspartei.PDS Leipzig

Änderungsantrag zur Satzung

Die Stadtdelegiertenkonferenz möge beschließen:

„Die Satzung der Linkspartei.PDS wird im Punkt IV. (Die Stadtdelegiertenkonferenz) wie folgt geändert: unter dem Punkt IV. Absatz 1. Punkt 3. wird nach ’Für die Wahl der Delegierten zur Stadtdelegiertenkonferenz ist durch den Stadtvorstand ein Delegiertenschlüssel zu beschließen, der eine repräsentative Vertretung der Mitglieder aus Organisationen der Basis und der Zusammenschlüsse gewährleistet’ ergänzt: ‚Die Delegierten der territorialen Basisorganisationen werden in Gesamtmitgliederversammlungen eines Stadtbezirkes gewählt.’“