WAK.AG-Diskurs.Landesrat

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Zur satzungsmäßigen und faktischen Rolle des Landesrats

Der Landesrat als - neben dem Landesvorstand - weiteres Gremium nimmt nach unserer Beobachtung die ihm satzungsmäßig zustehenden Kontroll- und Initiativrechte nur ungenügend wahr.

Erreichbarkeit der Mitglieder des Landesrats

Aufstellung der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl

Nach § 42 (5) der Landessatzung sind durch den Landesvorstand "in Abstimmung mit ... dem Fraktionsvorstand, mit dem Landesrat und mit den Kreisvorsitzenden Personalvorschläge für die Landesliste zur Landtagswahl unterbreiten".

Die Spitzenkandidaten wurden jedoch der Öffentlichkeit vorgestellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche Beratung mit dem Landesrat stattgefunden hatte. Allein die Sprecher des Landesrats wurden in den Abstimmungsprozess einbezogen.

LaVo-Mitglied Heinz Pingel erklärt hierzu gegenüber Paul Frost (Quelle: )