WAK.AG-Diskurs.Landesrat: Unterschied zwischen den Versionen

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===Erreichbarkeit der Mitglieder des Landesrats===
===Erreichbarkeit der Mitglieder des Landesrats===


Dieter Karich, DIE LINKE. Sachsen, Landesgeschäftsstelle, 19.09.2008, http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/bfdfebb3b437d959
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Die Mailingliste des Landesrates '''landesrat@dielinke-sachsen.de''' ist als nichtöffentliche Mailingliste eingerichtet.  
Die Mailingliste des Landesrates '''landesrat@dielinke-sachsen.de''' ist als nichtöffentliche Mailingliste eingerichtet.  
Wenn Personen an die nichtöffentliche Mailingliste des Landesrates schreiben, die selbst nicht dem Landesrat angehören, werden diese Informationen immer automatisch gelöscht und nicht verteilt. Das ist seit der Einrichtung dieser Mailingliste so vereinbart.
Wenn Personen an die nichtöffentliche Mailingliste des Landesrates schreiben, die selbst nicht dem Landesrat angehören, werden diese Informationen immer automatisch gelöscht und nicht verteilt. Das ist seit der Einrichtung dieser Mailingliste so vereinbart.
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Ich habe kürzlich die SprecherInnen des Landesrates gebeten, selbst für mehr Transparenz in der Kommunikation des Landesrates mit den Mitgliedern und anderen Gremien des Landesverbandes zu sorgen und die vereinbarten Kommunikationswege öffentlich zu machen, damit es nicht zu Informationslücken, Missverständnissen, falschen Erwartungen, Unterstellungen usw. kommt.
Ich habe kürzlich die SprecherInnen des Landesrates gebeten, selbst für mehr Transparenz in der Kommunikation des Landesrates mit den Mitgliedern und anderen Gremien des Landesverbandes zu sorgen und die vereinbarten Kommunikationswege öffentlich zu machen, damit es nicht zu Informationslücken, Missverständnissen, falschen Erwartungen, Unterstellungen usw. kommt.
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Dieter Karich, DIE LINKE. Sachsen, Landesgeschäftsstelle, 19.09.2008
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Ich verwalte die  E-mail-Adressen der Landesratsmitglieder nicht. Das ist Aufgabe des Landesgeschäftsstelle. Bitte wende Dich an Dieter Karich in Dresden.
Ich verwalte die  E-mail-Adressen der Landesratsmitglieder nicht. Das ist Aufgabe des Landesgeschäftsstelle. Bitte wende Dich an Dieter Karich in Dresden.

Version vom 4. Dezember 2008, 10:51 Uhr

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Zur satzungsmäßigen und faktischen Rolle des Landesrats

Der Landesrat als - neben dem Landesvorstand - weiteres Gremium nimmt nach unserer Beobachtung die ihm satzungsmäßig zustehenden Kontroll- und Initiativrechte nur ungenügend wahr.

Erreichbarkeit der Mitglieder des Landesrats

Dieter Karich, DIE LINKE. Sachsen, Landesgeschäftsstelle, 19.09.2008, http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/bfdfebb3b437d959

Die Mailingliste des Landesrates landesrat@dielinke-sachsen.de ist als nichtöffentliche Mailingliste eingerichtet. Wenn Personen an die nichtöffentliche Mailingliste des Landesrates schreiben, die selbst nicht dem Landesrat angehören, werden diese Informationen immer automatisch gelöscht und nicht verteilt. Das ist seit der Einrichtung dieser Mailingliste so vereinbart.

Es sollte bekannt sein, dass sich Parteimitglieder unmittelbar entweder über das örtliche Landesratsmitglied an das Gremium Landesrat wenden können oder über die drei SprecherInnen. Um die drei SprecherInnen per eMail zu erreichen, steht die öffentliche Adresse sprecher.landesrat@dielinke-sachsen.de zur Verfügung.

Ich habe kürzlich die SprecherInnen des Landesrates gebeten, selbst für mehr Transparenz in der Kommunikation des Landesrates mit den Mitgliedern und anderen Gremien des Landesverbandes zu sorgen und die vereinbarten Kommunikationswege öffentlich zu machen, damit es nicht zu Informationslücken, Missverständnissen, falschen Erwartungen, Unterstellungen usw. kommt.


Ich verwalte die E-mail-Adressen der Landesratsmitglieder nicht. Das ist Aufgabe des Landesgeschäftsstelle. Bitte wende Dich an Dieter Karich in Dresden.

Holger Weidauer (Leipzig), Sprecher des Landesrats, 01.12.2008

Aufstellung der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl

Nach § 42 (5) der Landessatzung sind durch den Landesvorstand "in Abstimmung mit ... dem Fraktionsvorstand, mit dem Landesrat und mit den Kreisvorsitzenden Personalvorschläge für die Landesliste zur Landtagswahl unterbreiten".

Die Spitzenkandidaten wurden jedoch der Öffentlichkeit auf der Basis der Ergebnisse der Landesvorstandssitzung vom 13.09.2008 vorgestellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche Beratung mit dem Landesrat stattgefunden hatte. Allein die Sprecher des Landesrats wurden in den Abstimmungsprozess einbezogen.

Paul Frost stellt dazu am 18.09.2008 fest:

Ich frage noch einmal: War der Landesrat zur Beratung und Abstimmung über die zwei genannten Vorschläge eingeladen und beteiligt?

Die Frage ergibt sich erneut aus den logisch widersprüchlichen Informationen auf der Pressekonferenz am Montag (15.09.), auf der die Landesvorsitzende Dr. Cornelia Ernst die beiden Kandidaturen Hahn und Kipping vorstellte, die an der Spitze der sächsischen Linken im Wahljahr 2009 stehen sollen.

LaVo-Mitglied Heinz Pingel erklärt hierzu gegenüber Paul Frost

Die Satzung §42 verstehe ich so, dass ein Parteitag den Spitzenkandidaten bestimmt. Das wird am 11. Oktober erfolgen. Danach erst können die benannten Gremien mit dem Spitzenkandidaten Personalvorschläge für die Landesliste abstimmen. Der Landesvorstand hat den Parteitag vorzubereiten §16 (2) c), was im Fall eines Nominierungsparteitages einschließen muss, dass es mindestens einen Vorschlag gibt. Ich lese aus der Satzung aber nicht heraus, dass irgend jemand vom Vorschlagsrecht ausgeschlossen wäre.

Eine der Beratungen des Landesvorstandes zur Vorbereitung des Landesparteitages fand gemeinsam mit allen Vorsitzenden der Stadt-, Kreis- und Regionalverbände statt. Diese befürworteten in einer offenen Abstimmung einstimmig den Vorschlag, was der vorgeschlagene A. Hahn in seiner Erklärung völlig richtig sagte. Anwesend bei der Aussprache zu der Vorschlägen waren zwei Sprecherinnen des Landesrates, die sich ebenfalls für die Personalvorschläge aussprachen - wie der Vorschlag A. Hahn wurde auch der von Katja Kipping von allen Anwesenden unterstützt.

Paul Frost bemerkt, dass eine solche offene Abstimmung gegen die Festlegungen des § 31 (8) der Bundessatzung verstoßen.

Landes-GF Rico Gebhardt stellt am 22.09. gegenüber Paul Frost noch einmal klar

Lieber Paul, die Wahrheit ist, dass nur die SprecherInnen des Landesrates, an der „Findung“ der Spitzenkandidaturen für die Landtags- und Bundestagswahlen 2009 beteiligt waren und nicht der Landesrat! Es war ein Fehler von Rico S. in der Pressemitteilung vom Montag und er hat dies auch auf der Internetseite falsch dargestellt. ... Keiner hatte die Absicht ein politisches Erdbeben auslösen und wenn sich ein Mitglied des Landesrates übergangen fühlt, dann entschuldige ich mich als Landesgeschäftsführer dafür. Mir ist leider der Fehler beim Gegenlesen der PM nicht aufgefallen.

Paul Frost am 23.09.

Dazu stelle ich (Paul Frost) fest: Korrekte Berichterstattung ist wichtig. der eigentliche Skandal in dieser Angelegenheit besteht aber nicht in fehlerhafter Information, sondern in der Kaltstellung des Landesrates, der nach § 28 (1) das Organ des Landesverbandes ist, "über das die Kreisverbände und die landesweiten Zusammenschlüsse zwischen den Tagungen des Landesparteitages an der politischen Willensbildung auf Landesebene mitwirken". Für die entwürdigende Verletzung der Basisdemokratie ist nicht der Mitarbeiter Rico S., sondern die Landesvorsitzende verantwortlich. Skandalös ist weiterhin, dass über die "Findung" der Spitzenkandidaten (kommt einer Wahl gleich) nicht geheim abgestimmt wurde (§ 21 (8) der Bundessatzung).

Weiter wird darauf hingewiesen, dass diese Frage nur nach § 31 (2) Landessatzung (gemeinsame Beratung und Beschluss von Landesvorstand und Landesrat bei Angelegenheiten von besonderer landespolitischer Bedeutung) in dem nach § 32 (1) festgelegten Procedere (gemeinsame Sitzung von Landesrat und Landesvorstand) behandelt werden kann.