WAK.AG-Diskurs.Landesrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Spitzenkandidaten wurden jedoch der Öffentlichkeit vorgestellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche Beratung mit dem Landesrat stattgefunden hatte. Allein die Sprecher des Landesrats wurden in den Abstimmungsprozess einbezogen.  
Die Spitzenkandidaten wurden jedoch der Öffentlichkeit vorgestellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche Beratung mit dem Landesrat stattgefunden hatte. Allein die Sprecher des Landesrats wurden in den Abstimmungsprozess einbezogen.  


LaVo-Mitglied Heinz Pingel erklärt hierzu gegenüber Paul Frost (Quelle: )
Paul Frost stellt dazu am '''18.09.2008''' fest:
<blockquote>
<p>Ich frage noch einmal: War der Landesrat zur Beratung und Abstimmung über die zwei genannten Vorschläge eingeladen und beteiligt?</p>
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Die Frage ergibt sich erneut aus den logisch widersprüchlichen Informationen auf der Pressekonferenz am  Montag ('''15.09.'''), auf der die Landesvorsitzende Dr. Cornelia Ernst die beiden Kandidaturen Hahn und Kipping vorstellte, die an der Spitze der sächsischen Linken im Wahljahr 2009 stehen sollen.</p>
</blockquote>
 
LaVo-Mitglied Heinz Pingel erklärt hierzu gegenüber Paul Frost  
<blockquote>
<p>Die Satzung §42 verstehe ich so, dass ein Parteitag den Spitzenkandidaten bestimmt. Das wird am 11. Oktober erfolgen. Danach erst können die benannten Gremien mit dem Spitzenkandidaten Personalvorschläge für die Landesliste abstimmen. Der Landesvorstand hat den Parteitag vorzubereiten §16 (2) c), was im Fall eines Nominierungsparteitages einschließen muss, dass es mindestens einen Vorschlag gibt. Ich lese aus der Satzung aber nicht heraus, dass irgend jemand vom Vorschlagsrecht ausgeschlossen wäre.</p>
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Eine der Beratungen des Landesvorstandes zur Vorbereitung des Landesparteitages fand gemeinsam mit allen Vorsitzenden der Stadt-, Kreis- und Regionalverbände statt. Diese befürworteten in einer '''offenen''' Abstimmung einstimmig den Vorschlag, was der vorgeschlagene A. Hahn in seiner Erklärung völlig richtig sagte. Anwesend bei der Aussprache zu der Vorschlägen waren zwei Sprecherinnen des Landesrates, die sich ebenfalls für die Personalvorschläge aussprachen - wie der Vorschlag A. Hahn wurde auch der von Katja Kipping von allen Anwesenden unterstützt.</p>
</blockquote>
 
Paul Frost bemerkt, dass eine solche offene Abstimmung gegen die Festlegungen des § 31 (8) der Bundessatzung verstoßen.

Version vom 27. September 2008, 22:34 Uhr

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Zur satzungsmäßigen und faktischen Rolle des Landesrats

Der Landesrat als - neben dem Landesvorstand - weiteres Gremium nimmt nach unserer Beobachtung die ihm satzungsmäßig zustehenden Kontroll- und Initiativrechte nur ungenügend wahr.

Erreichbarkeit der Mitglieder des Landesrats

Aufstellung der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl

Nach § 42 (5) der Landessatzung sind durch den Landesvorstand "in Abstimmung mit ... dem Fraktionsvorstand, mit dem Landesrat und mit den Kreisvorsitzenden Personalvorschläge für die Landesliste zur Landtagswahl unterbreiten".

Die Spitzenkandidaten wurden jedoch der Öffentlichkeit vorgestellt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine solche Beratung mit dem Landesrat stattgefunden hatte. Allein die Sprecher des Landesrats wurden in den Abstimmungsprozess einbezogen.

Paul Frost stellt dazu am 18.09.2008 fest:

Ich frage noch einmal: War der Landesrat zur Beratung und Abstimmung über die zwei genannten Vorschläge eingeladen und beteiligt?

Die Frage ergibt sich erneut aus den logisch widersprüchlichen Informationen auf der Pressekonferenz am Montag (15.09.), auf der die Landesvorsitzende Dr. Cornelia Ernst die beiden Kandidaturen Hahn und Kipping vorstellte, die an der Spitze der sächsischen Linken im Wahljahr 2009 stehen sollen.

LaVo-Mitglied Heinz Pingel erklärt hierzu gegenüber Paul Frost

Die Satzung §42 verstehe ich so, dass ein Parteitag den Spitzenkandidaten bestimmt. Das wird am 11. Oktober erfolgen. Danach erst können die benannten Gremien mit dem Spitzenkandidaten Personalvorschläge für die Landesliste abstimmen. Der Landesvorstand hat den Parteitag vorzubereiten §16 (2) c), was im Fall eines Nominierungsparteitages einschließen muss, dass es mindestens einen Vorschlag gibt. Ich lese aus der Satzung aber nicht heraus, dass irgend jemand vom Vorschlagsrecht ausgeschlossen wäre.

Eine der Beratungen des Landesvorstandes zur Vorbereitung des Landesparteitages fand gemeinsam mit allen Vorsitzenden der Stadt-, Kreis- und Regionalverbände statt. Diese befürworteten in einer offenen Abstimmung einstimmig den Vorschlag, was der vorgeschlagene A. Hahn in seiner Erklärung völlig richtig sagte. Anwesend bei der Aussprache zu der Vorschlägen waren zwei Sprecherinnen des Landesrates, die sich ebenfalls für die Personalvorschläge aussprachen - wie der Vorschlag A. Hahn wurde auch der von Katja Kipping von allen Anwesenden unterstützt.

Paul Frost bemerkt, dass eine solche offene Abstimmung gegen die Festlegungen des § 31 (8) der Bundessatzung verstoßen.