WAK.AG-Diskurs.Antraege.11c-2008: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aussage des Landes-GF, der "Landesvorstand sei kein Untersuchungsorgan", können wir in der abgegebenen Pauschalität nicht nachvollziehen, da verantwortliche politische Arbeit sicher auch Analysetätigkeit voraussetzt. Genau dies wird im Punkt (a) für den zu diskutierenden Fall gefordert, wobei wir dem Landesrat nahelegen, dazu vor allem die bekannten umfangreichen Analysen und Fakten-Zusammenstellungen der AG Diskurs auszuwerten und kritisch zu prüfen.  
Die Aussage des Landes-GF, der "Landesvorstand sei kein Untersuchungsorgan", können wir in der abgegebenen Pauschalität nicht nachvollziehen, da verantwortliche politische Arbeit sicher auch Analysetätigkeit voraussetzt. Genau dies wird im Punkt (a) für den zu diskutierenden Fall gefordert, wobei wir dem Landesrat nahelegen, dazu vor allem die bekannten umfangreichen Analysen und Fakten-Zusammenstellungen der AG Diskurs auszuwerten und kritisch zu prüfen.  


'''Stand''': Auf dem Plenum der AG Diskurs am 03.11.2008 beschlossen. Am 10.11.2008 an Rico Schubert und Holger Weidauer weitergeleitet.
'''Stand''':  
* Auf dem Plenum der AG Diskurs am 03.11.2008 beschlossen.  
* Am 10.11.2008 an Rico Schubert und Holger Weidauer weitergeleitet.
* Vom Landesrat am 17.01.2009 zusammen mit dem ursprünglichen Antrag [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.09f-2008|09f-2008]] nach eingehender Diskussion abgelehnt und der Ombudsfrau des Landesverbands zur weiteren Behandlung übergeben.
 
'''Debatte''' um die Anträge 09f-2008 und 11c-2008 an den Landesrat: [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.09f-2008.Debatte]]

Aktuelle Version vom 1. Februar 2009, 18:19 Uhr

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Ergänzung 11c-2008 zum Antrag 09f-2008 an den Landesrat zu einer politischen Bewertung der V-Mann-Affäre

Nachdem

(1) die Verweisung unserer Anträge 08e-2008 und 09e-2008 durch den Landesvorstand zur Behandlung und Entscheidungsfindung an das von uns kritisierte Gremium das erwartete Ergebnis - Abweisung ohne auch nur eine ansatzweise Sachaufklärung - zeitigte sowie

(2) mit der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die Anfrage von MdL Dr. Pellmann sowie weiterer Pressereaktionen die - für uns von Anfang an außer Zweifel stehende - landespolitische Dimension der "V-Mann-Affäre" mehr als deutlich geworden ist,

beantragen wir in Erweiterung unseres Antrags 09f-2008 vom 19.09.2008:

(a) Der Landesrat möge eine Arbeitsgruppe einsetzen, die eine auf eigener Sachaufklärung fußende Stellungnahme zu landespolitischen Konsequenzen der "V-Mann-Affäre" erarbeitet, in der insbesondere die möglichen Auswirkungen der Affäre auf den kommenden Landtagswahlkampf angemessen analysiert werden, und dem Landesrat zur Beschlussfassung vorlegen.

(b) Falls diese Analyse - wie unsere - zu der Erkenntnis kommen sollte, dass Herrn Meurer im Zuge dieser Angelegenheit eine den Statuten und Prinzipien unserer Partei widersprechende Behandlung zuteil wurde, möge der Landesrat sein Initiativrecht nach § 28 (2) Landessatzung wahrnehmen und eine angemessene Form der Rehabilitierung von Herrn Meurer in die Wege leiten.

Die Einreicher betonen, dass sie mit diesem Antrag ihre im Bundesstatut §4 (d) festgeschriebenen Rechte wahrnehmen, deren materielle Untersetzung sie in einer sach- und fristgerechten Behandlung des Antrags durch das angerufene Organ als Mindeststandard sehen.


Begründung: In der Nichtbehandlung der bisherigen Anträge 08e-2008 und 09e-2008 durch den Landesvorstand bzw. deren Weiterverweisung an den Stadtvorstand Leipzig als das Organ, dessen Vorgehensweise und Beschlüsse durch den Antrag gerade kritisiert werden, das also damit vom Landesvorstand aufgefordert wird, in der Sache ein Urteil über sich selbst zu fällen, sehen wir eine Verletzung der Rechte der Antragsteller nach §4 (d) Bundessatzung, deren Buchstabe nur durch eine sachgerechte Behandlung der Anträge gewährleistet werden kann.

In der Begründung dieses Vorgehens gibt uns der Landes-GF gleichwohl den Hinweis, dass wir genauer unterscheiden müssten zwischen Angelegenheiten, die auf Stadtebene zu klären - also unter den gegebenen Kräfteverhältnissen im Stadtverband Leipzig nicht zu klären - seien und Angelegenheiten, die unmittelbar Landesbelange betreffen und deshalb Gegenstand der Erörterung und Beschlussfassung auf Landesebene seien.

"Im Übrigen sind wir als Landesvorstand keine Untersuchungsorgan oder ein Schlichtungsorgan, was zwischen einem Vorstand und einzelnen Mitgliedern schlichtet, dazu gibt es andere Gremien und Organe innerhalb der Partei, die mann/frau anrufen kann.
Der Landesvorstand ist auch kein Bewertungsgremium für einen Stadt- oder Kreisvorstand, dazu gibt es Stadt- oder Kreisparteitage." (Rico Gebhardt am 25.09.2008 in einer Email-Anwort an Lutz Hausstein)

Die vorliegende Ergänzung unseres Antrags 09f-2008 nimmt diesen Hinweis auf und konzentriert sich allein auf die politische Bewertung der Folgen der V-Mann-Affäre auf die Landespolitik der LINKEN sowie deren mögliche Auswirkungen auf den kommenden Wahlkampf auf Landesebene. Damit sind aus unserer Sicht alle Voraussetzungen für eine sachgerechte Behandlung auf Landesebene gegeben, der wir mit Interesse entgegegensehen.

Die Aussage des Landes-GF, der "Landesvorstand sei kein Untersuchungsorgan", können wir in der abgegebenen Pauschalität nicht nachvollziehen, da verantwortliche politische Arbeit sicher auch Analysetätigkeit voraussetzt. Genau dies wird im Punkt (a) für den zu diskutierenden Fall gefordert, wobei wir dem Landesrat nahelegen, dazu vor allem die bekannten umfangreichen Analysen und Fakten-Zusammenstellungen der AG Diskurs auszuwerten und kritisch zu prüfen.

Stand:

  • Auf dem Plenum der AG Diskurs am 03.11.2008 beschlossen.
  • Am 10.11.2008 an Rico Schubert und Holger Weidauer weitergeleitet.
  • Vom Landesrat am 17.01.2009 zusammen mit dem ursprünglichen Antrag 09f-2008 nach eingehender Diskussion abgelehnt und der Ombudsfrau des Landesverbands zur weiteren Behandlung übergeben.

Debatte um die Anträge 09f-2008 und 11c-2008 an den Landesrat: WAK.AG-Diskurs.Antraege.09f-2008.Debatte