WAK.AG-Diskurs.Antraege.11c-2008: Unterschied zwischen den Versionen

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beantragen wir
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(a) Der Landesvorstand möge eine auf eigener Sachaufklärung fußende Stellungnahme zu landespolitischen Konsequenzen der "V-Mann-Affäre" erarbeiten, in der insbesondere die möglichen Auswirkungen der Affäre auf den kommenden Landtagswahlkampf angemessen analysiert werden.
(a) Der Landesvorstand möge eine auf eigener Sachaufklärung fußende '''Stellungnahme zu landespolitischen Konsequenzen der "V-Mann-Affäre"''' erarbeiten, in der insbesondere die möglichen Auswirkungen der Affäre auf den kommenden Landtagswahlkampf angemessen analysiert werden.


(b) Falls diese Analyse - wie unsere - zu der Erkenntnis kommen sollte, dass Herrn Meurer im Zuge dieser Angelegenheit eine den Statuten und Prinzipien unserer Partei widersprechende Behandlung zuteil wurde, möge der Landesvorstand eine angemessene Form der Rehabilitierung von Herrn Meurer ergreifen.  
(b) '''Falls''' diese Analyse - wie unsere - zu der Erkenntnis kommen sollte, dass Herrn Meurer im Zuge dieser Angelegenheit eine den Statuten und Prinzipien unserer Partei widersprechende Behandlung zuteil wurde, möge der Landesvorstand eine '''angemessene Form der Rehabilitierung von Herrn Meurer''' ergreifen.  


Die Einreicher betonen, dass sie mit diesem Antrag ihre im Bundesstatut §4 (d) festgeschriebenen Rechte wahrnehmen, deren materielle Untersetzung sie in einer '''sachgerechten''' Behandlung des Antrags durch das angerufene Organ als Mindeststandard sehen.   
Die Einreicher betonen, dass sie mit diesem Antrag ihre im Bundesstatut §4 (d) festgeschriebenen Rechte wahrnehmen, deren materielle Untersetzung sie in einer '''sachgerechten''' Behandlung des Antrags durch das angerufene Organ als Mindeststandard sehen.   
 
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'''Begründung''': In der Nichtbehandlung der bisherigen Anträge 08e-2008 und 09e-2008 bzw. deren Weiterverweisung an den Stadtvorstand Leipzig als das Organ, dessen Vorgehensweise und Beschlüsse durch den Antrag gerade kritisiert werden, das also damit vom Landesvorstand aufgefordert wird, in der Sache ein Urteil über sich selbst zu fällen, sehen wir eine Verletzung der Rechte der Antragsteller nach §4 (d) Bundessatzung, deren Buchstabe nur durch eine '''sachgerechte''' Behandlung der Anträge gewährleistet werden kann.  
'''Begründung''': In der Nichtbehandlung der bisherigen Anträge 08e-2008 und 09e-2008 bzw. deren Weiterverweisung an den Stadtvorstand Leipzig als das Organ, dessen Vorgehensweise und Beschlüsse durch den Antrag gerade kritisiert werden, das also damit vom Landesvorstand aufgefordert wird, in der Sache ein Urteil über sich selbst zu fällen, sehen wir eine Verletzung der Rechte der Antragsteller nach §4 (d) Bundessatzung, deren Buchstabe nur durch eine '''sachgerechte''' Behandlung der Anträge gewährleistet werden kann.  



Version vom 27. Oktober 2008, 21:27 Uhr

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Antrag 11c-2008 an den Landesvorstand zu einer politischen Bewertung der V-Mann-Affäre

Nachdem

(1) die Verweisung unserer Anträge 08e-2008 und 09e-2008 durch den Landesvorstand zur Behandlung und Entscheidungsfindung an das von uns kritisierte Gremium das erwartete Ergebnis - Abweisung ohne auch nur eine ansatzweise Sachaufklärung - zeitigte sowie

(2) mit der Antwort von Staatsminister Buttolo auf die Anfrage von MdL Dr. Pellmann sowie weiterer Pressereaktionen die - für uns von Anfang an außer Zweifel stehende - landespolitische Dimension der "V-Mann-Affäre" mehr als deutlich geworden ist,

beantragen wir

(a) Der Landesvorstand möge eine auf eigener Sachaufklärung fußende Stellungnahme zu landespolitischen Konsequenzen der "V-Mann-Affäre" erarbeiten, in der insbesondere die möglichen Auswirkungen der Affäre auf den kommenden Landtagswahlkampf angemessen analysiert werden.

(b) Falls diese Analyse - wie unsere - zu der Erkenntnis kommen sollte, dass Herrn Meurer im Zuge dieser Angelegenheit eine den Statuten und Prinzipien unserer Partei widersprechende Behandlung zuteil wurde, möge der Landesvorstand eine angemessene Form der Rehabilitierung von Herrn Meurer ergreifen.

Die Einreicher betonen, dass sie mit diesem Antrag ihre im Bundesstatut §4 (d) festgeschriebenen Rechte wahrnehmen, deren materielle Untersetzung sie in einer sachgerechten Behandlung des Antrags durch das angerufene Organ als Mindeststandard sehen.


Begründung: In der Nichtbehandlung der bisherigen Anträge 08e-2008 und 09e-2008 bzw. deren Weiterverweisung an den Stadtvorstand Leipzig als das Organ, dessen Vorgehensweise und Beschlüsse durch den Antrag gerade kritisiert werden, das also damit vom Landesvorstand aufgefordert wird, in der Sache ein Urteil über sich selbst zu fällen, sehen wir eine Verletzung der Rechte der Antragsteller nach §4 (d) Bundessatzung, deren Buchstabe nur durch eine sachgerechte Behandlung der Anträge gewährleistet werden kann.

In der Begründung dieses Vorgehens gibt uns der Landes-GF gleichwohl den Hinweis, dass wir genauer unterscheiden müssten zwischen Angelegenheiten, die auf Stadtebene zu klären - also unter den gegebenen Kräfteverhältnissen im Stadtverband Leipzig nicht zu klären - seien und Angelegenheiten, die unmittelbar Landesbelange betreffen und deshalb Gegenstand der Erörterung und Beschlussfassung im Landesvorstand seien.

"Im Übrigen sind wir als Landesvorstand keine Untersuchungsorgan oder ein Schlichtungsorgan, was zwischen einem Vorstand und einzelnen Mitgliedern schlichtet, dazu gibt es andere Gremien und Organe innerhalb der Partei, die mann/frau anrufen kann.
Der Landesvorstand ist auch kein Bewertungsgremium für einen Stadt- oder Kreisvorstand, dazu gibt es Stadt- oder Kreisparteitage." (Rico Gebhardt am 25.09.2008 in einer Email-Anwort an Lutz Hausstein)

Dieser Antrag nimmt diesen Hinweis auf und konzentriert sich allein auf die politische Bewertung der Folgen der V-Mann-Affäre auf die Landespolitik der LINKEN sowie deren mögliche Auswirkungen auf den kommenden Wahlkampf auf Landesebene. Damit sind aus unserer Sicht alle Voraussetzungen für eine sachgerechte Behandlung durch den Landesvorstand gegeben, der wir mit Interesse entgegegensehen.

Die Aussage des Landes-GF, der "Landesvorstand sei kein Untersuchungsorgan", können wir in der abgegebenen Pauschalität nicht nachvollziehen, da verantwortliche politische Arbeit sicher auch Analysetätigkeit voraussetzt. Genau dies wird im Punkt (a) für den zu diskutierenden Fall gefordert, wobei wir dem Landesvorstand nahelegen, dazu vor allem die bekannten umfangreichen Analysen und Fakten-Zusammenstellungen der AG Diskurs auszuwerten und kritisch zu prüfen. Wir haben diesmal allerdings die Ausführungen aus der Begründung des Antrags 08e-2008, "den antistalinistischen Gründungskonsens durch eine klare und ohne weiteres Zögern vorgebrachte eigene Stellungnahme des zwischen den Parteitagen höchsten Gremiums der Landespartei zu bekräftigen" in den Antrag selbst übernommen, um auch auf diese Weise deutlich zu machen, dass wir keine Reaktion des Landesvorstands, sondern dessen sachgerechtes und selbstbewusstes Agieren in der zu verhandelnden Sache anstreben.

Stand: Entwurf