WAK.AG-Diskurs.Antraege.10a-2008: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesparteitag (LPT) möge beschließen:
Der Landesparteitag (LPT) möge beschließen:


Im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung der LINKEN auf Landesebene ist der Entwurf der Eckpunkte eines Koalitionsvertrags zu veröffentlichen und durch einen Mitgliederentscheid zu bestätigen.
Im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung der LINKEN auf Landesebene sind Eckpunkte eines Koalitionsvertrags zu veröffentlichen und durch einen Mitgliederentscheid zu bestätigen.


'''Begründung''': "Dieses Vertrauen werden wir falls nötig in der Opposition und falls möglich als regierende Partei rechtfertigen". Mit dieser Formulierung im Leitantrag werden die Weichen auf eine Regierungsbeteiligung der Linken in Sachsen gestellt. Der Leitantrag selbst lässt keine Prämissen erkennen, unter denen eine solche Regierungsbeteiligung trotz der politischen Möglichkeit *nicht* sinnvoll ist. Im Gegenteil, es wird ein Blankoscheck für zukünftige Koalitionsverhandlungen ausgestellt. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll sein, jedoch sollten im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung dem Verhandlungsteam klare Grenzen gesetzt sein, jenseits derer eine '''nach dem Wahlergebnis mögliche''' Regierungsbeteiligung der LINKEN '''aus politischen Gründen''' auszuschlagen ist.  
'''Begründung''': "Dieses Vertrauen werden wir falls nötig in der Opposition und falls möglich als regierende Partei rechtfertigen". Mit dieser Formulierung im Leitantrag werden die Weichen auf eine Regierungsbeteiligung der Linken in Sachsen gestellt. Der Leitantrag selbst lässt keine Prämissen erkennen, unter denen eine solche Regierungsbeteiligung trotz der politischen Möglichkeit '''nicht''' sinnvoll ist. Im Gegenteil, es wird ein Blankoscheck für zukünftige Koalitionsverhandlungen ausgestellt. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll sein, jedoch sollten im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung dem Verhandlungsteam klare Grenzen gesetzt werden, jenseits derer eine '''nach dem Wahlergebnis mögliche''' Regierungsbeteiligung der LINKEN '''aus politischen Gründen''' auszuschlagen ist.  


In § 8 der Landessatzung sowie § 8 der Bundessatzung wird die Möglichkeit eines Mitgliederentscheids "zu allen politischen Fragen" als wichtiges basisdemokratisches Instrument geregelt. Eine Partei, die Grundsätze der Volksgesetzgebung und direkter Demokratie immer wieder einfordert, ist gut beraten, wenn sie in einer solch wichtigen inneren Frage "Regierungsbeteiligung" beispielhaft agiert und das "Schweizer Modell" des Volksentscheids in Form eines Mitgliederentscheids auch zur Anwendung bringt.  
In § 8 der Landessatzung sowie § 8 der Bundessatzung wird die Möglichkeit eines Mitgliederentscheids "zu allen politischen Fragen" als wichtiges basisdemokratisches Instrument geregelt. Eine Partei, die Grundsätze der Volksgesetzgebung und direkter Demokratie immer wieder einfordert, ist gut beraten, wenn sie in einer solch wichtigen inneren Frage "Regierungsbeteiligung" beispielhaft agiert und das "Schweizer Modell" des Volksentscheids in Form eines Mitgliederentscheids auch zur Anwendung bringt.  


'''Begründung der Dringlichkeit''' nach Punkt (17) LPT-Geschäftsordnungsentwurf: Der Leitantrag lässt nicht erkennen, dass die vielfältigen Anregungen aus den Regionalkonferenzen und weiterer Debatten zu Konditionen, unter denen eine Regierungsbeteiligung *abzulehnen* ist, und insbesondere die Forderung nach einem Mitgliederentscheid zu dieser Frage ernsthaft erwogen wurde. Wir waren nach allen innerparteilichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema, insbesondere nach der Befassung des Landesrats und des Landesvorstands mit dieser Frage (Beschluss B1-204) davon ausgegangen, dass - als Minimalkonsens - ein solcher Antrag dem LPT vorgelegt würde. Dies ist nicht der Fall. Unser Begehr nach einem Mitgliederentscheid hat prozessualen Charakter, weshalb es nicht sinnvoll ist, dies als Änderungsantrag zum Leitantrag einzubringen. Gleichwohl ist es wichtig, bereits heute die Weichen so zu stellen, damit die Basis ausreichend Zeit hat, sich auf einen solchen Mitgliederentscheid vorzubereiten.  
'''Begründung der Dringlichkeit''' nach Punkt (17) LPT-Geschäftsordnungsentwurf: Der Leitantrag lässt nicht erkennen, dass die vielfältigen Anregungen aus den Regionalkonferenzen und weiterer Debatten zu Konditionen, unter denen eine Regierungsbeteiligung '''abzulehnen''' ist, und insbesondere die Forderung nach einem Mitgliederentscheid zu dieser Frage ernsthaft erwogen wurden. Wir waren nach allen innerparteilichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema, insbesondere nach der Befassung des Landesrats und des Landesvorstands mit dieser Frage (Beschluss B1-204) davon ausgegangen, dass - als Minimalkonsens - ein solcher Antrag dem LPT vorgelegt würde. Dies ist nicht der Fall. Unser Begehr nach einem Mitgliederentscheid hat prozessualen Charakter, weshalb es nicht sinnvoll ist, dies als Änderungsantrag zum Leitantrag einzubringen. Gleichwohl ist es wichtig, bereits heute die Weichen so zu stellen, damit die Basis ausreichend Zeit hat, sich auf einen solchen Mitgliederentscheid vorzubereiten.  


Prof. Hans-Gert Gräbe im Auftrag des Treffens der Leipziger Abteilung der Gruppe "14.06."  
Prof. Hans-Gert Gräbe im Auftrag des Treffens der Leipziger Abteilung der Gruppe "14.06."  


'''Stand''': Entwurf, zu dem nun eine ausreichende Anzahl Unterschriften von Delegierten entsprechend Punkt (17) des LPT-Geschäftsordnungsentwurfs gefunden werden muss.
'''Stand''': Entwurf, zu dem eine ausreichende Anzahl Unterschriften von Delegierten entsprechend Punkt (17) des LPT-Geschäftsordnungsentwurfs gefunden werden muss.
 
Das war nicht erfolgreich, da - nach unseren Informationen - nur 17 Delegiertenunterschriften unter diesen Antrag zusammenkamen.
 
Das weitere Vorgehen in der Sache soll nun über die Liste http://groups.google.de/group/linke-in-sachsen koordiniert werden.
 
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Mehr zum Thema Regierungebeteiligung siehe [[WAK.AG-Diskurs.Regierungsbeteiligung]].

Aktuelle Version vom 15. Oktober 2008, 10:26 Uhr

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Dringlichkeitsantrag 10a-2008 aus der Gruppe "14.06." zum Thema Regierungsbeteiligung

Der Landesparteitag (LPT) möge beschließen:

Im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung der LINKEN auf Landesebene sind Eckpunkte eines Koalitionsvertrags zu veröffentlichen und durch einen Mitgliederentscheid zu bestätigen.

Begründung: "Dieses Vertrauen werden wir falls nötig in der Opposition und falls möglich als regierende Partei rechtfertigen". Mit dieser Formulierung im Leitantrag werden die Weichen auf eine Regierungsbeteiligung der Linken in Sachsen gestellt. Der Leitantrag selbst lässt keine Prämissen erkennen, unter denen eine solche Regierungsbeteiligung trotz der politischen Möglichkeit nicht sinnvoll ist. Im Gegenteil, es wird ein Blankoscheck für zukünftige Koalitionsverhandlungen ausgestellt. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll sein, jedoch sollten im Falle einer möglichen Regierungsbeteiligung dem Verhandlungsteam klare Grenzen gesetzt werden, jenseits derer eine nach dem Wahlergebnis mögliche Regierungsbeteiligung der LINKEN aus politischen Gründen auszuschlagen ist.

In § 8 der Landessatzung sowie § 8 der Bundessatzung wird die Möglichkeit eines Mitgliederentscheids "zu allen politischen Fragen" als wichtiges basisdemokratisches Instrument geregelt. Eine Partei, die Grundsätze der Volksgesetzgebung und direkter Demokratie immer wieder einfordert, ist gut beraten, wenn sie in einer solch wichtigen inneren Frage "Regierungsbeteiligung" beispielhaft agiert und das "Schweizer Modell" des Volksentscheids in Form eines Mitgliederentscheids auch zur Anwendung bringt.

Begründung der Dringlichkeit nach Punkt (17) LPT-Geschäftsordnungsentwurf: Der Leitantrag lässt nicht erkennen, dass die vielfältigen Anregungen aus den Regionalkonferenzen und weiterer Debatten zu Konditionen, unter denen eine Regierungsbeteiligung abzulehnen ist, und insbesondere die Forderung nach einem Mitgliederentscheid zu dieser Frage ernsthaft erwogen wurden. Wir waren nach allen innerparteilichen Auseinandersetzungen zu diesem Thema, insbesondere nach der Befassung des Landesrats und des Landesvorstands mit dieser Frage (Beschluss B1-204) davon ausgegangen, dass - als Minimalkonsens - ein solcher Antrag dem LPT vorgelegt würde. Dies ist nicht der Fall. Unser Begehr nach einem Mitgliederentscheid hat prozessualen Charakter, weshalb es nicht sinnvoll ist, dies als Änderungsantrag zum Leitantrag einzubringen. Gleichwohl ist es wichtig, bereits heute die Weichen so zu stellen, damit die Basis ausreichend Zeit hat, sich auf einen solchen Mitgliederentscheid vorzubereiten.

Prof. Hans-Gert Gräbe im Auftrag des Treffens der Leipziger Abteilung der Gruppe "14.06."

Stand: Entwurf, zu dem eine ausreichende Anzahl Unterschriften von Delegierten entsprechend Punkt (17) des LPT-Geschäftsordnungsentwurfs gefunden werden muss.

Das war nicht erfolgreich, da - nach unseren Informationen - nur 17 Delegiertenunterschriften unter diesen Antrag zusammenkamen.

Das weitere Vorgehen in der Sache soll nun über die Liste http://groups.google.de/group/linke-in-sachsen koordiniert werden.


Mehr zum Thema Regierungebeteiligung siehe WAK.AG-Diskurs.Regierungsbeteiligung.