WAK.AG-Diskurs.Antraege.09e-2008

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Antrag 09e-2008 der AG Diskurs an den Landesvorstand auf Übernahme der Anwaltskosten für Herrn M.

Die AG Diskurs stellt an den Landesvorstand den folgenden Antrag:

Der Landesvorstand möge beschließen:

Herrn M. werden auf der Grundlage der beigefügten Rechnung [4] bisherige Anwaltskosten von 499.79 Euro, die ihm im Zusammenhang mit der Anschuldigungsserie durch den Stadtvorstand DIE LINKE.Leipzig zur Sicherung der eigenen Würde zwangsläufig entstanden sind, durch den Landesverband in voller Höhe erstattet.

Begründung:

Die in der jüngeren Geschichte der Leipziger Linkspartei beispiellose "Affäre Külow", in der bis heute unbelegte Behauptungen über eine angebliche V-Mann-Tätigkeit von Herrn M. in die Welt gesetzt wurden, ist den Landesvorstandsmitgliedern aus unserem Antrag 08e-2008 bekannt und in der Anlage [1] noch einmal dokumentiert.

Während der Stadtvorstand am 02.09. Genossen Külow in geschlossener Sitzung ohne Beachtung der vorgelegten Beweise Rückendeckung gibt und die Beschuldigungen gegen Herrn M. bekräftigt (aus dem Protokoll: "In der anschließenden Diskussion sieht sich der Stadtvorstand in seinem bisherigen diesbezüglichen Agieren bestätigt. Gegenwärtig sind keine weiteren Schritte notwendig."), erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE.Sachsen, Cornelia Ernst, in der Sächsischen Zeitung vom 13.9.2008: "Bisher gibt es allerdings keine Beweise dafür, dass der betroffene 'Genosse M.' tatsächlich für den Verfassungsschutz tätig ist oder war".

In seinem Anschreiben [2] an Herrn M. im Zusammenhang mit den Vorwürfen, das uns Herr M. zur Verfügung gestellt hat, formulierte Genosse Külow am 23.7.2008: "Den Mitgliedern des Stadtvorstandes ist bewusst, dass diese Vorwürfe sehr gravierend sind und daher schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen. Da auch bei uns in der Partei zunächst das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt, haben wir diesen aus unserer Sicht sehr fairen Weg gewählt und hoffen sehr, dass Du bis zum o.g. Termin die Vorwürfe in überzeugender Art und Weise für immer aus der Welt schaffen kannst. Auf der Basis Deiner schriftlichen Antwort bin ich natürlich auch gern zu einem persönlichen Gespräch bereit, falls dies von Dir gewünscht wird."

Der im Weiteren eingeschlagene Weg war alles andere als "fair". Mit der bereits am 24.7.2008 erschienenen und durch Sören Pellmann zu verantwortenden Pressemitteilung [3] wird die im Schreiben [2] eingeräumte äußerst dubiose Fristsetzung nicht einmal eingehalten. In den folgenden Tagen werden den Medien von verschiedenen Stadtvorstandsmitgliedern, darunter namentlich die Genossen Külow und Pellmann, die bis heute unbewiesenen Verdächtigungen bereitwillig, detaillliert und ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte des Betroffenen geschildet und damit öffentlich gemacht.

Die Aussage des Genossen Külow, dass die Entscheidung, am 24.7. an die Öffentlichkeit zu gehen, ausschließlich in Leipzig ohne Konsultationen auf Landesebene getroffen wurde, ist mit Blick auf die sonst bestehenden engen Arbeitskontakte unglaubwürdig. In jedem Fall wäre es Aufgabe des gf. Landesvorstands gewesen, sich sofort umfassend ins Bild zu setzen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Die Unterlassung einer solchen jederzeit möglichen Intervention durch die in alle E-Mail-und Pressekonversationen eingebundenen Landesvorstände kommt der geschäftsmäßigen Billigung der politischen Hinrichtung von Herrn M. in den Medien gleich.

Es ist nur zu verständlich, dass Herr M. in einer solchen Situation anwaltliche Beratung und Unterstützung sucht. Diese Ausgaben sind dem Opfer zwingend zur Sicherung der eigenen Würde entstanden. Sie wurden verursacht durch weder ethisch noch politisch zu verantwortende Handlungen des Leipziger Stadtvorstands. Als Hartz IV-Opfer haben allein diese Ausgaben die Familie von Herrn M. an den Rand des finanziellen Ruins gebracht, so dass an eine umfassendere Verteidigung der eigenen Persönlichkeitsrechte nicht zu denken ist und die juristischen Aktivitäten zur Genugtuung der Genossen um V. Külow im Sande verliefen.

Es ist deshalb nur billig, im Zuge einer Wiedergutmachung Herrn M. die angefallenen Kosten aus Mitteln der Landespartei zu erstatten.


Nachsatz:
Falls dieser Antrag aus formalen Gründen so nicht gestellt werden kann, fordern wir den Landesvorstand auf, unseren Antrag durch einen eigenen zustimmungsfähigen Antrag im gennanten Sinne zu ersetzen.

Anlagen:

Stand: Entwurf entsprechend Plenumsbeschluss der AG Diskurs vom 15.9.