WAK.AG-Diskurs.Antraege.02a-2009: Unterschied zwischen den Versionen

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# Soweit der Antrag im konkreten - inzwischen erledigten - "Fall Meurer" die Mitwirkungspflicht des stellvertretenden Landesvorsitzenden und von Mitgliedern und Kandidaten für Bundes- und Landtag in Form von Stellungnahmen einfordert, wird festgestellt, dass persönliche Meinungsäußerungen zu Streitigkeiten und/oder Personen durch §4 (1/a) nicht gedeckt und damit nicht einklagbar sind. Insbesondere erfüllt der Antrag '''nicht''', wie ausgeführt, die Voraussetzungen für § 6 BSO, da Mandatsträger nicht verpflichtet werden, sich zu Angelegenheiten von Parteiinterna zu äußern (schon gar nicht - wie in diesem Falle - durch Kandidaten für Parlamente, die nicht Mitglied der LINKEN sind). Ein Verständigungsgebot trifft auch deshalb nicht zu, da diese Parteiinterna die parlamentarische Arbeit nicht berühren.
# Soweit der Antrag im konkreten - inzwischen erledigten - "Fall Meurer" die Mitwirkungspflicht des stellvertretenden Landesvorsitzenden und von Mitgliedern und Kandidaten für Bundes- und Landtag in Form von Stellungnahmen einfordert, wird festgestellt, dass persönliche Meinungsäußerungen zu Streitigkeiten und/oder Personen durch §4 (1/a) nicht gedeckt und damit nicht einklagbar sind. Insbesondere erfüllt der Antrag '''nicht''', wie ausgeführt, die Voraussetzungen für § 6 BSO, da Mandatsträger nicht verpflichtet werden, sich zu Angelegenheiten von Parteiinterna zu äußern (schon gar nicht - wie in diesem Falle - durch Kandidaten für Parlamente, die nicht Mitglied der LINKEN sind). Ein Verständigungsgebot trifft auch deshalb nicht zu, da diese Parteiinterna die parlamentarische Arbeit nicht berühren.
# Moralische Kategorien, die z.T. diesem Antrag zugrunde liegen, sind nicht Verhandlungsgegenstand der LSK. Insoweit empfiehlt die LSK die Anrufung der Ombudsfrau.  
# Moralische Kategorien, die z.T. diesem Antrag zugrunde liegen, sind nicht Verhandlungsgegenstand der LSK. Insoweit empfiehlt die LSK die Anrufung der Ombudsfrau.  


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* 13.02.2009 eingereicht bei der Geschäftsstelle des Landesvorstands zur Weiterleitung an die LSK
* 13.02.2009 eingereicht bei der Geschäftsstelle des Landesvorstands zur Weiterleitung an die LSK
* 20.04.2009 Beschluss der LSK, das Verfahren '''nicht''' zu eröffnen
* 20.04.2009 Beschluss der LSK, das Verfahren '''nicht''' zu eröffnen
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'''Nachsatz des Antragstellers''': Damit ist das Verfahren abgeschlossen, da ich mit Blick auf die allgemeine Praxis der Linkspartei auf allen Ebenen, kritische oder auch nur unliebsame Anfragen "totzuschweigen", darauf verzichte, das Verfahren mit absehbarem Ergebnis vor die Bundesschoedskommission zu bringen.
Offensichtlich handelt es sich bei dieser Praxis seitens der Mandats- und Funktionsträger/innen auch um eine Form des Umgangs mit knappen Zeitressourcen, so dass diese Art des Nichteingehens auf Kritik auch als ein gewisses stabilisierendes Element angesehen werden kann, mit dem sich eingefahrene Zustände zementieren lassen und Kritiken nur wirksam werden, wenn sie ein gewisses Niveau an "Lautstärke" überschritten haben.
Diese bei allen politischen Parteien und auch bei Massenorganisationen wie den Gewerkschaften zu beobachtende spezifische Bewegungsform des Politischen
hat also auch von der Linkspartei Besitz ergriffen und stellt eine spezifische Umgebungsbedingung für die Ausprägung "linker Vielfalt" dar, deren "Chancen und Risiken" zu erkunden sich die [[WAK.AG-Diskurs|AG Diskurs]] auf die Fahnen geschrieben hat.
Hans-Gert Gräbe, 17.05.2009

Version vom 17. Mai 2009, 11:56 Uhr

Home Hauptseite / WAK / WAK.AG-Diskurs / WAK.AG-Diskurs.Antraege

Antrag 02a-2009 auf Eröffnung eines Schiedsverfahrens durch die Landesschiedskommission

Ich beantrage die Eröffnung eines Schiedsverfahrens

Genosse Hans-Gert Gräbe als Maintainer der AG Diskurs im Leipziger Stadtverband gegen
(A) den stellv. Landesvorsitzenden Enrico Stange
(B) die MdB- und MdL-Kandidaten Dr. Barbara Höll, Dr. Volker Külow, Dr. Dietmar Pellmann, Dr. Monika Runge, Skadi Jennicke, Stefanie Götze
(C) die Landesratsspreche/inn/en Susanne Schaper, Antje Schiwatschew, Holger Weidauer sowie die weiteren Landesratsmitglieder Elke Gladytz, Carola Lange, Stefan Hartmann, Marko Forberger, Fabian Blunck, Bernd Koenitz, Michael-Alexander Lauter

in dem ich den folgenden Antrag behandelt wissen möchte:

Die Bundessatzung der Linkspartei enthält im Gegensatz zur Satzung der PDS keine sachliche Untersetzung des in § 4 (1) a) festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsrechts mehr. Gleichwohl stößt dieses Recht ohne eine solche Untersetzung ins Leere. Ein solches Recht leitet sich nach meinem Verständnis aus den programmatischen Dokumenten der Linkspartei ab sowie der Forderung nach § 6 (3) a) Bundessatzung an Mandatsträger/innen nach "solidarischem Verhalten gegenüber der Partei".

Aus den vielfachen Kommunikationsblockaden gegenüber der AG Diskurs im Leipziger Stadtverband habe ich drei ausgewählt, um an diesen die genannte Frage konkret und exemplarisch behandelt zu wissen.

Die Landesschiedskommission möge feststellen,

(1) dass die sachliche Untersetzung des in der Bundessatzung § 4 (1) a) festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsrechts die Pflicht von Amts- und Mandatsträger/inne/n umfasst, die einzelnen Mitglieder in der Wahrnahme dieses Rechts zu unterstützen;
(2) dass diese Pflicht insbesondere die sachgerechte Reaktion auf Anfragen in angemessener Zeit umfasst;
(3) dass die genannten Genoss/inn/en Mandatsträger/innen dieser Pflicht
(A) in den Bemühungen des Antragstellers um eine sachgerechte Behandlung der "Sache Meurer"
(B) in einer für den kommenden Wahlkampf wichtigen Frage
(C) in der Vorbereitung des Antragstellers auf die Landesratssitzung am 17.1.
nicht nachgekommen sind.

Mit Blick auf die vielfältigen Verpflichtungen der Mehrzahl der Antragsgegner/innen beantrage ich die Führung eines schriftlichen Verfahrens nach § 9 (2) BSO.

Begründung und Beweismaterial:

(A) Der Antragsteller hat den Genossen Stange mehrfach gebeten, mit ihm in der "Sache Meurer" zusammenzuarbeiten, so in E-Mails vom 19.08.2008 (b), 30.08.2008 (b), 17.12.2008 (c). In der gesamten Zeit habe ich eine einzige Antwort am 04.09.2008 (a) erhalten. Andererseits verfügt Genosse Stange ganz offensichtlich über weitergehende Kenntnisse in der "Sache Meurer", die sowohl im Zuge der Behandlung weiterer Fragen des ehemaligen LaVo-Mitglieds Veronika Petzold im November 2008 als auch in der aktuellen Entlarvungskampagne Meurer in einer Pressemitteilung vom 22.01.2009 (d) zum Ausdruck kommen.

(B) Am 16.12.2008 stellte Ingo Groepler-Roeser, Mitglied und namens der AG Diskurs, die Anfrage (e) an die Ende November aufgestellten MdB- und MdL-Kandidat/inn/en und fordert sie u.a. auf

Da Ihr zunächst KandidatInnen des Leipziger Stadtverbandes der Partei Die Linke Leipzig seid, wäre es von größtem Interesse, Euren Standpunkt in der speziellen regionalen Angelegenheit "V-Mann-Affäre" zu erfahren und den Bearbeitungsstand, worum ich hiermit dringend bitte.

Auf diese Anfrage hat bis zum heutigen Tag allein Mike Nagler, parteiloser MdB-Kandidat im Wahlkreis Leipzig-Süd, geantwortet. Siehe (f) für den ganzen Thread auf 'leipziger-linke'.

Dies ist (auch) ein Verstoß gegen den Beschluss 2008-28 des Parteivorstandes vom 18. Oktober 2008 "Kriterien für Kandidaturen zu den Wahlen 2009" (g), nach dem die Partei von ihren Abgeordneten "eine ausgeprägte Basisverbundenheit" erwartet sowie von ihren Kandidat/inn/en "Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten".

(C) Der Antrag 09e-2008 wurde am 19.09.2008 gestellt, der Ergänzungsantrag 11c-2008 am 10.11.2008. Seit Erstantragsstellung bemühte sich der Antragsteller immer wieder intensiv, die Vorbereitung der Behandlung dieses Antrags, der den Landesrat auffordert, sein Initiativrecht wahrzunehmen, zunächst mit dem für Leipzig zuständigen Sprecher Holger Weidauer, später auch mit den anderen beiden Sprecherinnen und schließlich, als diese Vorstöße keinerlei Ergebnis brachten, auch mit einzelnen Leipziger Landesratsmitgliedern zu besprechen. Die genauen Aktivitäten sind unter (a) dokumentiert.

Aus Sicht des Antragstellers wäre eine sachgerechte Vorbereitung der Behandlung dieses Antrags der Bedeutung unseres Anliegens angemessen gewesen; die Abweisung des Antrags durch den Landesrat am 17.1. stellt aus Sicht des Antragstellers ein (weiteres, nach der Abweisung entsprechender Anträge durch den Landesvorstand, den Stadtvorstand Leipzig sowie der inzwischen zu Tage getretenen Dimension der "Sache Meurer") Armutszeugnis über den innerparteilichen Umgang mit Konfliktfeldern aus.

Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen nach § 6 BSO. Insbesondere sind die Fristen nach § 6 (3) eingehalten, da zu (A) und (B) wegen fehlender Antworten keine Frist zu laufen begonnen hat und zu (C) die Frist mit dem Tag der Ladesratssitzung am 17.1.2009 zu laufen begann.

Nachsatz: Im Herangehen der genannten Mandats- und Funktionsträger kommt eine Entmündigung der Parteibasis zum Ausdruck, deren Engagement gerade durch den genannten Artikel der Bundessatzung gestärkt werden soll. Dies ist umso enttäuschender als im "Fall M." die Menschenwürde des Opfers in mehreren Punkten mit Füßen getreten wurde. Die Bedeutung von Artikel 1 GG für die politischen Positionen der Linkspartei wird immer wieder betont, siehe etwa (h). Wenn praktisches politisches Handeln diametral im Gegensatz zu diesen politischen Grundsätzen steht, sollte dies zum Gegenstand einer ausführlichen innerparteilichen Debatte und nicht von Amts- und Mandatsträger totgeschwiegen werden. Dazu haben wir als AG Diskurs mit der Stellungnahme (i) und der Broschüre (k) bereits frühzeitig aufgefordert, ohne auch nur die geringste Unterstützung durch Leitungsgremien auf Stadt- und Landesebene zu erfahren.

Verweise:


Aus dem Schreiben der LSK, datiert vom 20.4.2009

... bezüglich Deines Antrags ... ergeht folgender Beschluss: Das Schiedsverfahren wird nicht eröffnet.

Gründe:

  1. Soweit der Antrag im Vergleich der Bundessatzungen ... mangelnde sachliche Untersetzung des §4 (1) bemängelt, sei angemerkt, dass Satzungsänderungen auf Antrag in den jeweils zuständigen Gremien ... beraten und mehrheitlich beschlossen werden.
  2. Soweit der Antrag im konkreten - inzwischen erledigten - "Fall Meurer" die Mitwirkungspflicht des stellvertretenden Landesvorsitzenden und von Mitgliedern und Kandidaten für Bundes- und Landtag in Form von Stellungnahmen einfordert, wird festgestellt, dass persönliche Meinungsäußerungen zu Streitigkeiten und/oder Personen durch §4 (1/a) nicht gedeckt und damit nicht einklagbar sind. Insbesondere erfüllt der Antrag nicht, wie ausgeführt, die Voraussetzungen für § 6 BSO, da Mandatsträger nicht verpflichtet werden, sich zu Angelegenheiten von Parteiinterna zu äußern (schon gar nicht - wie in diesem Falle - durch Kandidaten für Parlamente, die nicht Mitglied der LINKEN sind). Ein Verständigungsgebot trifft auch deshalb nicht zu, da diese Parteiinterna die parlamentarische Arbeit nicht berühren.
  3. Moralische Kategorien, die z.T. diesem Antrag zugrunde liegen, sind nicht Verhandlungsgegenstand der LSK. Insoweit empfiehlt die LSK die Anrufung der Ombudsfrau.

Stand:

  • 13.02.2009 eingereicht bei der Geschäftsstelle des Landesvorstands zur Weiterleitung an die LSK
  • 20.04.2009 Beschluss der LSK, das Verfahren nicht zu eröffnen

Nachsatz des Antragstellers: Damit ist das Verfahren abgeschlossen, da ich mit Blick auf die allgemeine Praxis der Linkspartei auf allen Ebenen, kritische oder auch nur unliebsame Anfragen "totzuschweigen", darauf verzichte, das Verfahren mit absehbarem Ergebnis vor die Bundesschoedskommission zu bringen.

Offensichtlich handelt es sich bei dieser Praxis seitens der Mandats- und Funktionsträger/innen auch um eine Form des Umgangs mit knappen Zeitressourcen, so dass diese Art des Nichteingehens auf Kritik auch als ein gewisses stabilisierendes Element angesehen werden kann, mit dem sich eingefahrene Zustände zementieren lassen und Kritiken nur wirksam werden, wenn sie ein gewisses Niveau an "Lautstärke" überschritten haben.

Diese bei allen politischen Parteien und auch bei Massenorganisationen wie den Gewerkschaften zu beobachtende spezifische Bewegungsform des Politischen hat also auch von der Linkspartei Besitz ergriffen und stellt eine spezifische Umgebungsbedingung für die Ausprägung "linker Vielfalt" dar, deren "Chancen und Risiken" zu erkunden sich die AG Diskurs auf die Fahnen geschrieben hat.

Hans-Gert Gräbe, 17.05.2009