Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag

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Quelle: LVZ, 11.12.2006

Vertrag, in welchem die Quersubventionierung der Defizite der LVB aus den Gewinnabführungen anderer städtischer Firmen an die LVV geregelt ist. Die Stadt springt nur ein, wenn das Geld der Holding nicht reicht.

  • abgeschlossen am 9.11.1999, geändert 2002 und 2004

Ab 2002 Festlegung von Obergrenzen für die Zuschüsse

  • 2007: 55 Mill. Euro
  • ab 2008: 54 Mill. Euro

Volumen

  • 1999: 63,4 Mill. Euro