MINT.Digitalisierungskonzepte: Unterschied zwischen den Versionen

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* https://www3.sachsen.schule/thema-iat/foerderung/
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* Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienpädagogischen Zentren im Freistaat Sachsen vom 17. September 2008 (SächsABl. S. 1511), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776) ([https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/10470/11725.pdf pdf])
* Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienpädagogischen Zentren im Freistaat Sachsen vom 17. September 2008 (SächsABl. S. 1511), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776) ([https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/10470/11725.pdf pdf])
* JProf. Dr. Sven Hofmann, Klaus Thuß, Kay Strobach, Peter Arnold: Die Ausstattung allgemeinbildender Schulen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Schulbildung (Stand vom 16.4.2019)
* Dieser Artikel richtet sich an alle Schulträger, die ihre Schulen SINNVOLL und koordiniert mit Medientechnik ausstatten und die Zuschüsse aus dem Digitalpakt OPTIMAL einsetzen möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Digitalisierung von Schulen als einen NACHHALTIGEN Prozess starten können, damit Ihre Investitionen auch genau dort ankommen, wo sie hin gehören: bei Ihren Kindern. [https://www.kisa.it/de/details/digitalpakt-schulen-7-dinge-die-sie-jetzt-auf-gar-keinen-fall-tun-sollten.html kisa.it, 01.04.2019]
* JProf. Dr. Sven Hofmann, Klaus Thuß, Kay Strobach, Peter Arnold: Die Ausstattung allgemeinbildender Schulen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Schulbildung (Stand vom 16.04.2019)
* [https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100 Orientierungshilfe] zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 - 2021. Gemeinsame Orientierungshilfe des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (18.04.2019)
* [https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100 Orientierungshilfe] zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 - 2021. Gemeinsame Orientierungshilfe des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (18.04.2019)
* Freistaat unterschreibt Vereinbarung als erstes Bundesland. „Sachsen hat als erstes die Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben. Auch mit der Förderrichtlinie sind wir bundesweit die ersten – wir sind in Deutschland die Vorreiter“, sagt Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) im LVZ-Interview. Der entsprechende Beschluss soll am Dienstag im Kabinett erfolgen, die Zustimmung gilt als Formsache. [https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-legt-beim-Digitalpakt-los LVZ, 17.05.2019]
* Freistaat unterschreibt Vereinbarung als erstes Bundesland. „Sachsen hat als erstes die Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben. Auch mit der Förderrichtlinie sind wir bundesweit die ersten – wir sind in Deutschland die Vorreiter“, sagt Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) im LVZ-Interview. Der entsprechende Beschluss soll am Dienstag im Kabinett erfolgen, die Zustimmung gilt als Formsache. [https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Sachsen-legt-beim-Digitalpakt-los LVZ, 17.05.2019]
* Dieser Artikel richtet sich an alle Schulträger, die ihre Schulen SINNVOLL und koordiniert mit Medientechnik ausstatten und die Zuschüsse aus dem Digitalpakt OPTIMAL einsetzen möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Digitalisierung von Schulen als einen NACHHALTIGEN Prozess starten können, damit Ihre Investitionen auch genau dort ankommen, wo sie hin gehören: bei Ihren Kindern. [https://www.kisa.it/de/details/digitalpakt-schulen-7-dinge-die-sie-jetzt-auf-gar-keinen-fall-tun-sollten.html kisa.it, 01.04.2019]





Aktuelle Version vom 20. Mai 2019, 22:11 Uhr

Home MINT

Digitalisierungskonzepte für Leipziger Schulen

Hintergrund

Im Rahmen des Digitalpakts Schule der Bundesregierung sind Schulen aufgefordert, bis Ende 2019 Mittel für die eigene "digitale Aufrüstung" zu beantragen. Ein solcher Antrag ist gebunden an die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zur Nutzung der neu angeschafften Infrastruktur. Die Stadt Leipzig möchte die Schulen bei der Erstellung solcher Konzepte unterstützen und damit Hürden für eine Antragstellung seitens der Schulen aus dem Weg räumen.

Bei der ganzen Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass die Lecos im Auftrag der Stadt Leipzig (als Träger der sachlichen Ausstattung der Schulen) inzwischen ein Ausrollszenario für Hardware an den Schulen erstellt hat, um die regelmäßige Erneuerung der Infrastruktur zu gewährleisten. Die Anträge der Schulen müssten sich also in dieses Konzept einpassen.

Nach Aussage im Begleitvideo sind im pädagogischen Konzept der Schule die drei Aspekte

  • Pädagogische Strategie,
  • Technische Anforderungen und
  • Fortbildungskonzept

darzustellen.

Die technische Betreuung der (staatlichen) Schulen erfolgt durch die Lecos

  • Die Stadt Leipzig ist Träger von ca. 150 Schulen mit Hort und 50 Kindergärten. Die Verwaltungen der Einrichtungen wurden durch Lecos mit Informationstechnik ausgestattet. Insgesamt betreuen wir in den Schulen rund 800 PCs, 200 Drucker und 130 Server. (Quelle)
  • Hier ist möglicherweise das Ausrollkonzept zu beachten.


Zum Digitalpakt (Quelle)

Die Laufzeit beträgt 5 Jahre (voraussichtlich 2019 bis Ende 2023). Das Finanzvolumen beträgt in der 19. Legislaturperiode 3,5 Mrd. Euro, insgesamt 5 Mrd. Euro in 5 Jahren.

Ziele:

  • Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen an allen rd. 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland.
  • Sicherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb.
  • Etablierung des Paktcharakters als zentrales Moment: Beiträge der Länder und Kommunen (Lehrerqualifizierung; Erarbeitung pädagogischer Konzepte, Betrieb und Wartung) sind unverzichtbare Komplementärmaßnahmen des Bundesprogramms.

Umsetzungsschritte:

  • Voraussetzung: Änderung Art. 104c GG.
  • Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern.
  • Bis Ende Q2/2019: Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule.
  • Bis Ende Q2/2019: Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern.
  • 2019: Beginn der Förderung (Mittelausreichung).

Weitere Links:

Der sächsische Hintergrund

  • Medienbildung und Digitalisierung in der Schule, SMK, Oktober 2017.
  • https://www3.sachsen.schule/thema-iat/foerderung/
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienpädagogischen Zentren im Freistaat Sachsen vom 17. September 2008 (SächsABl. S. 1511), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776) (pdf)
  • Dieser Artikel richtet sich an alle Schulträger, die ihre Schulen SINNVOLL und koordiniert mit Medientechnik ausstatten und die Zuschüsse aus dem Digitalpakt OPTIMAL einsetzen möchten. Hier erfahren Sie, wie Sie die Digitalisierung von Schulen als einen NACHHALTIGEN Prozess starten können, damit Ihre Investitionen auch genau dort ankommen, wo sie hin gehören: bei Ihren Kindern. kisa.it, 01.04.2019
  • JProf. Dr. Sven Hofmann, Klaus Thuß, Kay Strobach, Peter Arnold: Die Ausstattung allgemeinbildender Schulen zur Umsetzung der Digitalisierung in der Schulbildung (Stand vom 16.04.2019)
  • Orientierungshilfe zur grundlegenden Digitalinfrastruktur an Schulen 2019 - 2021. Gemeinsame Orientierungshilfe des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (18.04.2019)
  • Freistaat unterschreibt Vereinbarung als erstes Bundesland. „Sachsen hat als erstes die Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben. Auch mit der Förderrichtlinie sind wir bundesweit die ersten – wir sind in Deutschland die Vorreiter“, sagt Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) im LVZ-Interview. Der entsprechende Beschluss soll am Dienstag im Kabinett erfolgen, die Zustimmung gilt als Formsache. LVZ, 17.05.2019


Beschlüsse der Stadt Leipzig (Details sind im Ratsinformationssystem zu finden)

  • VI-DS-07934 Bewerbung als Modellkommune im Rahmen des Förderprogramms "Modellprojekte Smart Cities" des Bundes (03.05.2019)
    • Die Stadt Leipzig bewirbt sich als Modellkommune im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundes. Im Falle einer Zuschlagserteilung durch den Fördermittelgeber setzt die Stadt Leipzig die geplanten Projekte im Sinne der Smart City Charta um und gestaltet den Prozess gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren.
    • Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung als Modellkommune stellt die Stadt Leipzig einen Förderantrag. Die maximale Fördersumme von 17,5 Mio. € und der maximal erforderliche Eigenanteil i.H.v. 6,125 Mio. € (35 %) im Förderzeitraum (2019 – max. 2026) im Falle der Zuschlagserteilung werden zur Kenntnis genommen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets der zuständigen Fachämter.
    • Dem Oberbürgermeister bleibt es vorbehalten, auf gegebenenfalls notwendige Anpassungen bei der Antragstellung sowie Ausgestaltung und Umsetzung des Förderprogramms zu reagieren. Bei einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt eine gesonderte Beschlussvorlage über die konkreten Förderbeträge der Einzelprojekte und die damit verbundenen Eigenanteile.
  • VI-DS-06820 Finanzierung des Projektes "MINT-Multiplikation" des INSPIRATA e. V. (02.04.2019)
    • Die Ratsversammlung beschließt die städtische Förderung des Projektes „MINT-Multiplikation“ des Vereins INSPIRATA – Zentrum für mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung e. V. in Höhe von 95.800 Euro im Zeitraum 01.05.2019 bis 31.12.2020.
  • VI-Ifo-05827 Entwicklung der Ganztagsangebote an Leipziger Schulen in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 (20.06.2018)
  • VI-A-05520 Digitalisierungsoffensive für Leipziger Schulen (17.05.2018)
    • VI-A-05520-VSP-01 Verwaltungsstandpunkt dazu (Alternativvorschlag, 17.05.2018), mit Verweis auf das Konzept zur "Medienbildung und Digitalisierung in der Schule" des SMK vom November 2017
    • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 gemeinsam mit dem Freistaat eine Finanzierungsmöglichkeit für folgende Ansätze der besseren technischen und personellen Ausstattung für die allgemein- und berufsbildenden Leipziger Schulen zu finden:
1. Die Schaffung von 10 zusätzlichen Stellen zur Betreuung der IT in den Schulen. Dabei wird auch eine externe Vergasbe dieser Dienstleistung in Betracht gezogen.
2. Flächendeckende Einrichtung von W-Lan-Netzwerken in Schulen.
3. Die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte in allen technischen Belangen sicherzustellen.
4. Ausstattung aller Leipziger Schulen mit je mindestens einem Klassensatz Tablets.
5. Ausstattung aller Leipziger Schulen mit interaktiven Tafeln einschließlich Erarbeitung einer Prioritätenliste, nach der die Ausstattung erfolgen soll.
  • VI-DS-05519-NF-01 Kommunales Programm zur Förderung von MINT-Aktivitäten und Vorbereitung von Jugendlichen auf die Arbeitswelt 4.0 (14.05.2018)
  • VI-DS-05519 Kommunales Programm zur Förderung von MINT-Aktivitäten und Vorbereitung von Jugendlichen auf die Arbeitswelt 4.0 (05.04.2018)
    • Die Stadt Leipzig fördert das Projekt „Berufe neu erLEben – GPS-Berufsrouten in Leipzig – Überarbeitung und Aktualisierung“ des Trägers ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V. in Höhe von 37.222 Euro.
    • Die Stadt Leipzig fördert das Projekt "Kernkompetenz technische Bildung" des Träger des Projektes VDI - GaraGe gemeinnützige GmbH Leipzig in Höhe von 316.000 Euro.
  • VI-DS-05364 Finanzierung des Projektes "Angebote der Berufsorientierung im Bereich Robotik / Arbeitswelt 4.0" (07.03.2018)
    • Die Stadtverwaltung Leipzig fördert das Projekt „Angebote der Berufsorientierung im Bereich Robotik / Arbeitswelt 4.0“ des Trägers „Verein Freunde und Förderer des BSZ 7 Leipzig e. V.“ in Höhe von insgesamt 129.000 EUR.
  • VI-A-03526 Initiative zu MINT im Rahmen der Ganztagsangebote an Leipzigs Schulen (06.11.2017)
  • VI-A-03002 Ausführungsbeschluss IT-Ausstattungen für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig (08.02.2017)
    • Bericht zum Stand der Umsetzung an die Ratsversammlung am 24.10.2018