Konzessionsabgabe: Unterschied zwischen den Versionen

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== Konzessionsabgabe ==
== Konzessionsabgabe ==


:Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. ... [http://de.wikipedia.org/wiki/Konzessionsabgabe Mehr dazu in der Wikipedia]
:Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. ... [http://de.wikipedia.org/wiki/Konzessionsabgabe Mehr dazu in der Wikipedia]
:Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Netzbetreiber müssen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung) vom 9. Januar 1992, eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten, in deren Gebiet sich ihre Netze befinden. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden der Stadtwerke richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh und einer Leistung von 30 kW zahlen laut dieser Verordnung 0,11 Ct/kWh Konzessionsabgabe.
* Quelle: http://www.swl.de/site/swl/de/geschaeftskunden/endverbraucher/strom/bis_10_gwh/strom21_select/files/glossar.pdf

Version vom 16. Oktober 2011, 10:00 Uhr

Konzessionsabgabe

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Rechtsträger an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für die eingeräumte Konzession zahlt. Die häufigsten Anwendungsfälle sind Leistungen, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen. ... Mehr dazu in der Wikipedia
Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist Bestandteil der Netznutzungsentgelte. Netzbetreiber müssen nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung) vom 9. Januar 1992, eine Konzessionsabgabe an die Gemeinden entrichten, in deren Gebiet sich ihre Netze befinden. Dafür erhalten sie das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Die Höhe der Konzessionsabgabe für Tarifkunden der Stadtwerke richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh und einer Leistung von 30 kW zahlen laut dieser Verordnung 0,11 Ct/kWh Konzessionsabgabe.