FBL.2011-07-04

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Forum Bürgerstadt Leipzig

Das nächste Treffen findet am Montag, dem 04. Juli 2011, 16.30 Uhr in der Volkshochschule, Löhrstraße 3-7, 04105 Leipzig, statt.

Dieses Mal wird das Leipziger Konzept zur Bürgerbeteiligung das zentrale Thema sein. Wir werden das Konzept erörtern, um es miteinander voranzubringen.

Viele herzliche Grüße und bis bald.
Im Auftrag
Ralph Keppler
Referent

Ergebnisprotokoll

Beate Tischer, Moderation

1. Protokollkontrolle: keine Anmerkungen.

2. Eingangsinformation zum Leipziger Konzept zur Bürgerbeteiligung

Information von Frau Tischer:

  • Die ursprüngliche Vorlage der Rahmenordnung zur Bürgerbeteiligung (siehe auch [FBL.2011-03-07|Protokoll] unseres Treffens vom 7. März 2011) wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters im August 2010 verabschiedet und nun im März 2011 aus dem Verfahren zurückgezogen. Die Vorlage war innerhalb des Stadtrates kontrovers aufgenommen worden. Eine Beschlussfassung war nicht zu erwarten. Hauptgrund war, dass der Text der Vorlage zu kompliziert verfasst und zu wenig verständlich war.
  • Zwischenzeitlich erfolgte deshalb die textliche Überarbeitung der Vorlage in eine leicht lesbare Form. Die Bezeichnung „Rahmenordnung“ zur Bürgerbeteiligung wurde in „Leitlinien“ zur Bürgerbeteiligung umbenannt.

3. Zum Leipziger Konzept zur Bürgerbeteiligung

Information von Frau Gallhoff, Mitglied der Arbeitsgruppe, welche die Vorlage erarbeitet hat:

  • Die Erarbeitung der Vorlage durch eine Arbeitsgruppe (gebildet aus Mitgliedern des Forums Bürgerstadt Leipzig) aus Stadträt/innen, Bürger/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen sowie Herrn Prof. Dr. Klages der Hochschule für Verwaltungswissenschaft Speyer begann in der ersten Hälfte 2008. Ziel ist es weiterhin, die Vorlage mit dem Konzept zur Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung und den Stadtrat bestätigen zu lassen und in einer Erprobungsphase mit Pilotprojekten umzusetzen.
  • Eingangs wurde das Konzept zur Bürgerbeteiligung auf einem Überblicksblatt dargestellt, welches auch verteilt wurde. Im darauffolgenden Vortrag wurde insbesondere die Initiierung von Bürgerbeteiligungsprojekten aus der Bürgerschaft ausführlicher beleuchtet. Hier zusammenfassend die Grundbausteine des Leipziger Konzeptes zur Bürgerbeteiligung:
    • Bürgerbeteiligung bindet alle Seiten ein: Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung. Damit ist dieses Trialogprinzip maßgeblicher Bestandteil der Leipziger Bürgerbeteiligung. Diese ist gleichermaßen zum Nutzen aller drei Partner.
    • Somit können Bürgerschaft, Stadtrat und Verwaltung Vorschläge zu Bürgerbeteiligungsprojekten einbringen.
      Kriterien für Bürgerbeteiligungsprojekte sind z. B.: ein hohes Interesse der Bürgerschaft und Gestaltungsspielraum, weil die Projekte noch am Anfang stehen.
      Eine wichtige Funktion, insbesondere bei der Initiierung von Projekten, kommt der/dem Bürgerbeteiligungskoordinator/in zu (dazu siehe weiter unten).
    • Bürgerbeteiligung findet in allen Umsetzungsschritten eines Projektes statt. Die Verwaltung hat die Federführung und bindet alle drei Seiten fortlaufend ein. Damit ist Bürgerbeteiligung frühzeitig, prozessbegleitend und mehrstufig.
    • Den verschiedenen Prozessschritten während eines Projektes sind jeweils passende Bürgerbeteiligungsinstrumente zugeordnet, wie sie im Instrumentenkoffer beschrieben sind. Der Instrumentenkoffer mit den Bürgerbeteiligungsinstrumenten ist Bestandteil der Vorlage.
      Zum Beispiel kommen zur Erarbeitung von Projektentwürfen und -varianten Kleingruppenarbeitsinstrumente, wie ein Workshop, in Frage. Ein Meinungsbild aller betroffenen Bürger/innen zu diesen erarbeiten Varianten wird beispielweise durch eine repräsentative Befragung erzielt. Deren Ergebnis wird zur Orientierung den Entscheidungen von Verwaltung und Stadtrat zu Grunde gelegt. Die Entscheidungen werden den Bürger/innen über die lokalen Medien oder ein Bürgerforum rückgekoppelt.
    • Ein/e Bürgerbeteiligungskoordinator/in berät und unterstützt alle Beteiligten. Diese/r sichert, dass Stadtrat, Bürgerschaft und Verwaltung gleichermaßen und in allen Prozessschritten eingebunden sind.
      Die maßgeblichen Aufgaben sind:
      • Die Unterstützung bei der Planung und Ingangsetzung von Beteiligungsprozessen für die durchführenden Fachämter, den Stadtrat und die Bürgerschaft. Somit ist auch eine organisatorische Einbindung beim Bereich des Oberbürgermeisters notwendig.
      • Die Prüfung von Beteiligungsprozessen und deren Beteiligungsinstrumenten auf Wirksamkeit und Effizienz.
      • Das Konfliktmanagement bei verhärteten Fronten, Moderation auf verschiedenen Prozessebenen.
      • Die Evaluation der Bürgerbeteiligung und die periodische Erstellung von Beteiligungsberichten.
    • Gestartet werden soll das Leipziger Konzept zur Bürgerbeteiligung in einer Erprobungsphase mit Pilotprojekten, um erste Erfahrungen zu sammeln, die der Praxisreife sowie der Klärung von Detailfragen, einhergehend mit der schrittweisen Verbesserung des Bürgerbeteiligungskonzeptes dienen.

4. Ergebnisse der Diskussion

Entscheidend (als Fazit der Diskussion) ist jetzt, sofort mit Pilotprojekten der Bürgerbeteiligung zu beginnen und das Beteiligungskonzept zu erproben! Im Weiteren ergab die Diskussion folgende - der Wichtigkeit nach geordnete - Anregungen des Forums zur Vorlage des Leipziger Konzeptes der Bürgerbeteiligung:

  1. Vorrangiges Ziel ist es, die Qualität der Bürgerbeteiligung in Leipzig zu verbessern und die Transparenz zu gewähren.
  2. Notwendig ist eine rechtsverbindliche Form der Bürgerbeteiligung.
  3. Wichtigster Bürgerbeteiligungsfall ist, dass die Verwaltung bei Projekten, die sie selbst initiiert beteiligt, denn von der Verwaltung gehen die meisten städtischen Vorhaben/Projekte aus. Zweitwichtigster Beteiligungsfall ist, wenn der Wunsch / die Initiierung von der Bürgerschaft ausgeht. Vermieden werden muss der Fall, dass Projekte entschieden sind und die Bürger/innen es anders wollen.
  4. Unter Bürgerbeteiligung ist die kooperative Beteiligung zu verstehen (nicht z. B. der Bürgerentscheid).
  5. Bürgerbeteiligung braucht Finanzen.
  6. Die Grenzen der Bürgerbeteiligung müssen von Anbeginn klar sein. Das heißt, dass zum Beispiel die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden müssen (was ist machbar, was nicht).

Nächstes Treffen

Das nächste Treffen findet zusammen mit Herrn Oberbürgermeister Jung am 29. August 2011, 16:30 Uhr, wieder in der VHS statt.

Ralph Keppler
Referat Kommunikation