CBL: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:CBL]]
== Cross-Border-Leasing Geschäfte ==
== Cross-Border-Leasing Geschäfte ==
siehe auch
* [http://kommunal-ist-optimal.de/index.php/CBL CBL] im Wiki 'Kommunal ist optimal'
* [[CBL.Modell|CBL - Wie geht so was?]]
* [[CBL.Uebersicht|CBL in Leipzig - eine Übersicht]]
* [[CBL.KWL-Skandal|Der Finanz-Skandal]] um den ehemaligen GF Heininger
=== Was ist Cross Border Leasing? ===


Amerikanisches Steuersparmodell der 90er Jahre, nach dem Einrichtungen an die amerikanische Seite verkauft und gleich wieder zurückgemietet werden. Nach 30 oder 100 Jahren besteht eine Rückkaufoption. Auf Grund des Eigentümerübergangs kann die Kommune in den betroffenen Unternehmen nur noch eingeschränkt handeln, wenn sie nicht Regressansprüche auf sich ziehen will.
Amerikanisches Steuersparmodell der 90er Jahre, nach dem Einrichtungen an die amerikanische Seite verkauft und gleich wieder zurückgemietet werden. Nach 30 oder 100 Jahren besteht eine Rückkaufoption. Auf Grund des Eigentümerübergangs kann die Kommune in den betroffenen Unternehmen nur noch eingeschränkt handeln, wenn sie nicht Regressansprüche auf sich ziehen will.
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Inzwischen haben die USA durch die Änderung der Steuergesetze solchen Geschäften einen Riegel vorgeschoben und nimmt die Begründungen sowie das laufende Geschäft der amerikanischen Partner genauer unter die Lupe.
Inzwischen haben die USA durch die Änderung der Steuergesetze solchen Geschäften einen Riegel vorgeschoben und nimmt die Begründungen sowie das laufende Geschäft der amerikanischen Partner genauer unter die Lupe.


Diese hat die Stadt Leipzig vor allem über die [[LVB]] und die [[KWL]] abgewickelt.
In Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind in Leipzig vor allem Anlagevermögen (Leitungen, Fahrzeuge) der [[LVB]] und der [[KWL]] eingebunden.
 
Bernhard Krabiell weist in einer [[Attac.2007-10-31|Diskussion am 31.10.2007]] darauf hin, dass in Leipzig für CBL meist eine unternehmerische Trennung zwischen Anlagevermögen und Betrieb der Einrichtungen vorgenommen wurde. So wurden z.B. beim '''St. Georg''' die Liegenschaften in eine separate kommunale Gesellschaft ausgegliedert. Die Privaten steigen dann in die Betriebsgesellschaften ein - die Liegenschaften können in einem zweiten Schritt trotzdem privatisiert werden.  Rüegemer weist darauf hin, dass '''Leipzig mit sieben großen Projekten eine CBL-Spitzenstadt''' ist.  Interessant wird die Situation nach 30 Jahren, wo die Stadt ihre Rückkaufoption ziehen muss, um Herr im eigenen Hause zu bleiben. Dafür sind etwa 3 Mrd. Euro aufzubringen.
 
* Details zum Finanzierungsmodell sind zum Beispiel ausgeführt im Arbeitspapier [http://www.uni-leipzig.de/fiwi/Forschung/arbeitspapiere/31%20CBL%20Endfassung%20Institutspaper.pdf Cross Border Leasing: Eine finanzwissenschaftliche Analyse] von Prof. Thomas Lenk und Heide Köpping aus dem Jahr 2004.  


== Wie geht so was? ==
=== Cross Border Leasing am Ende? Amerikanische Steuergesetzgebung schließt das Schlupfloch ===


Werner Rügemer erklärte am [[APRIL.2007-10-30|30.10.2007]] das Funktionieren von Cross Border Leasing grob wie folgt: Ein amerikanischer Investor mit überschüssigem Geld kauft Anlagevermögen einer deutschen Kommune und verleiht (least) dieses im gleichen Moment an die Kommune zurück, die sich im Gegenzug verpflichtet, alle Maßnahmen zu Betrieb und Erhaltung zu unternehmen. Der Vertrag enthält eine Ausstiegsklausel nach 30 Jahren für die Kommune.
Am 05.11.2008 meldet die '''taz'''


Für die Kommune ändert sich damit erst einmal nichts, denn sie hat dieselben Betriebsausgaben wie vorher und auch vom Kaufpreis selbst sieht sie wegen der Ausstiegsklausel zunächst nichts.  
* Quelle: [[published in:=taz, 05.11.2008]], http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/usa-dulden-globalen-steuerbetrug-nicht-laenger


Der Kaufpreis fließt an im Normalfall drei Banken, die das Geld 30 Jahre treuhänderisch verwalten. So lange ist der Verkauf "schwebend unwirksam", d.h. vereinbart, aber nicht vollzogen.  Zwei der Banken sind Gläubigerbanken, die dritte die Depotbank. Auf der Depotbank wird ein Teil der Kaufsumme hinterlegt, der zusammen mit den über 30 Jahre anfallenden Zinsen den vereinbarten Rückkaufpreis ergibt. Auf den anderen beiden Banken wird der Rest des Kaufpreises hinterlegt. Allein ein Teil der steuerlichen Ersparnis der amerikanischen "Heuschrecke" (die in diesem Fall allerdings das Geld des amerikanischen und nicht des deutschen Steuerzahlers "frisst") landet in der Kasse der Kommune.
In den USA wird Cross-Border-Leasing (CBL) noch in diesem Jahr auslaufen. Das bedeutet nicht nur das Aus für einen milliardenschweren globalen Steuerbetrug, es könnte auch vielen deutschen Städten einen Neuanfang im Umgang mit der öffentlichen Infrastruktur ermöglichen - wenn denn klar wird, wie sich die komplexen Verträge auflösen lassen.  


Das Geld gehört also der Kommune; dafür ist sie ihr Anlagevermögen los. Sie muss das Geld aber zurückzahlen, wenn sie die Ausstiegsklausel zieht. Damit dieses Geld dann auch noch da ist, bekommt es die Kommune bis dahin nicht ausgezahlt, sondern es wird auf die drei Banken verteilt. Die Gläubigerbanken sorgen dafür, dass das Geld nach 30 Jahren noch da ist und sichern zugleich die Zahlung der Leasingraten. Diese sind genau in der Höhe der vereinbarten Zinsen - die Kommune hat also nichts zu zahlen, das Geld erscheint in keiner Bilanz und der amerikanische Investor bekommt 30 Jahre lang Zinsen auf sein Geld. Kurz - die Kommune hat faktisch einen weiteren langfristigen Kredit aufgenommen, der in keiner Bilanz erscheint.
Den vorläufigen Schlusspunkt setzte die US-Steuerbehörde. Der Internal Revenue Service (IRS) forderte die etwa 100 Investoren in den USA per Formblatt dazu auf, ihre CBL-Verträge mit kommunalen Unternehmen in anderen Ländern bis zum 31. 12. 2008 vorfristig zu beenden. Andernfalls würden diese zwangsaufgehoben. Am 21. Oktober teilte der IRS mit, dass 80 Prozent der Angeschriebenen einem Vergleich mit der Behörde zugestimmt haben. Für 2007 erhalten sie noch 20 Prozent des beantragten Steuervorteils und müssen keine Strafe zahlen. Außerdem beenden sie die Verträge. Wie Letzteres allerdings genau aussehen soll, ist bislang vollkommen unklar - schließlich sind an den CBL-Verträgen nicht nur Verkäufer und Investor beteiligt, sondern auch noch jeweils eine Handvoll Banken. ...


Zieht die Kommune nach 30 Jahren die Ausstiegsoption, so wird der Eigentumsübertrag rückabgewickelt, das auf allen drei Banken vorhandene Geld fließt an den amerikanischen Investor zurück und die Kommune ist wieder Herr über ihr Anlagevermögen.
=== CBL in Deutschland - Leipzig als "CBL-Hochburg" ===


Zieht die Kommune die Ausstiegsoption nicht, so wird der Verkauf rechtswirksam und die Kommune bekommt das Geld auf der Depotbank. Das Geld auf den Gläubigerbanken bleibt weiter dort liegen, denn die Kommune hat ja Leasingverpflichtungen für weitere 70 Jahre zu erfüllen, die damit abgesichert sind. Nach weiteren 70 Jahren wird neu verhandelt, zu welchen Konditionen der amerikanische Investor mit seinem Eigentum in der Kommune weiter präsent ist.
Im September 2009 wird im Nationalatlas-Projekt des IfL Leipzig eine Übersicht über CBL in Deutschland veröffentlicht. Die Autoren weisen darauf hin, dass das primäre Ziel nicht die Weitergabe amerikanischer Steuervorteile an deutsche Kommunen ist, sondern die Herstellung von handelbaren Finanzprodukten, die durch deutsche Kommunen abgesichert sind.  
* http://aktuell.nationalatlas.de/cross_border_leasing-09_09-2009-0-html/ (Siehe dort auch Links auf weitere Quellen)


Mit der Änderung der amerikanischen Steuergesetzgebung sind solche Steuersparmodelle nicht mehr möglich, allerdings hat dies keine unmittelbare Auswirkung auf Altverträge. Das Steuersparmodell entspricht jedoch dem eines Verlustvortrags im deutschen Steuerrecht. Wie dort auch legen die Steuerbehörden strenge Maßstäbe an die Prüfung, ob eine "nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht" verfolgt wird.  Diese Prüfungen sind deutlich penibler geworden. Da sie sich über die ganze Vertragslaufzeit hinziehen, wirkt sich dies auch auf die Handlungsfähigkeit des "Leasingnehmers" - also der Kommune - aus, so dass ein amerikanischer Steuerbeamter entscheidet, ob in Leipzig eine alte Tatrabahn verschrottet werden darf oder weiter zu fahren hat.
Die [[published in:=LVZ, 31.12.2009]], berichtet (im Zusammenhang mit der Beurlaubung der [[KWL]]-Manager Heininger und Schirmer) über diese Analyse in einem längeren Aufsatz und stellt fest
* Dortmund und Leipzig sind die deutschen Städte mit den größten CBL-Verpflichtungen
* Die [[KWL]] sind - im Gegensatz zur Messe - verpflichtet, die Darlehens- oder treuhänderischen Banken sowie Versicherer bei sinkender Bonität auf eigene Rechnung auszutauschen
Einige andere Städte (Bochum, Recklinghauisen, Gelsenkirchen, Nürnberg) haben in den letzten Monaten ihre CBL-Verträge aufgelöst. Unterm Strich stand dabei meistens plus minus Null.

Aktuelle Version vom 19. Januar 2016, 09:00 Uhr

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Cross-Border-Leasing Geschäfte

siehe auch

Was ist Cross Border Leasing?

Amerikanisches Steuersparmodell der 90er Jahre, nach dem Einrichtungen an die amerikanische Seite verkauft und gleich wieder zurückgemietet werden. Nach 30 oder 100 Jahren besteht eine Rückkaufoption. Auf Grund des Eigentümerübergangs kann die Kommune in den betroffenen Unternehmen nur noch eingeschränkt handeln, wenn sie nicht Regressansprüche auf sich ziehen will.

Inzwischen haben die USA durch die Änderung der Steuergesetze solchen Geschäften einen Riegel vorgeschoben und nimmt die Begründungen sowie das laufende Geschäft der amerikanischen Partner genauer unter die Lupe.

In Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind in Leipzig vor allem Anlagevermögen (Leitungen, Fahrzeuge) der LVB und der KWL eingebunden.

Bernhard Krabiell weist in einer Diskussion am 31.10.2007 darauf hin, dass in Leipzig für CBL meist eine unternehmerische Trennung zwischen Anlagevermögen und Betrieb der Einrichtungen vorgenommen wurde. So wurden z.B. beim St. Georg die Liegenschaften in eine separate kommunale Gesellschaft ausgegliedert. Die Privaten steigen dann in die Betriebsgesellschaften ein - die Liegenschaften können in einem zweiten Schritt trotzdem privatisiert werden. Rüegemer weist darauf hin, dass Leipzig mit sieben großen Projekten eine CBL-Spitzenstadt ist. Interessant wird die Situation nach 30 Jahren, wo die Stadt ihre Rückkaufoption ziehen muss, um Herr im eigenen Hause zu bleiben. Dafür sind etwa 3 Mrd. Euro aufzubringen.

Cross Border Leasing am Ende? Amerikanische Steuergesetzgebung schließt das Schlupfloch

Am 05.11.2008 meldet die taz

In den USA wird Cross-Border-Leasing (CBL) noch in diesem Jahr auslaufen. Das bedeutet nicht nur das Aus für einen milliardenschweren globalen Steuerbetrug, es könnte auch vielen deutschen Städten einen Neuanfang im Umgang mit der öffentlichen Infrastruktur ermöglichen - wenn denn klar wird, wie sich die komplexen Verträge auflösen lassen.

Den vorläufigen Schlusspunkt setzte die US-Steuerbehörde. Der Internal Revenue Service (IRS) forderte die etwa 100 Investoren in den USA per Formblatt dazu auf, ihre CBL-Verträge mit kommunalen Unternehmen in anderen Ländern bis zum 31. 12. 2008 vorfristig zu beenden. Andernfalls würden diese zwangsaufgehoben. Am 21. Oktober teilte der IRS mit, dass 80 Prozent der Angeschriebenen einem Vergleich mit der Behörde zugestimmt haben. Für 2007 erhalten sie noch 20 Prozent des beantragten Steuervorteils und müssen keine Strafe zahlen. Außerdem beenden sie die Verträge. Wie Letzteres allerdings genau aussehen soll, ist bislang vollkommen unklar - schließlich sind an den CBL-Verträgen nicht nur Verkäufer und Investor beteiligt, sondern auch noch jeweils eine Handvoll Banken. ...

CBL in Deutschland - Leipzig als "CBL-Hochburg"

Im September 2009 wird im Nationalatlas-Projekt des IfL Leipzig eine Übersicht über CBL in Deutschland veröffentlicht. Die Autoren weisen darauf hin, dass das primäre Ziel nicht die Weitergabe amerikanischer Steuervorteile an deutsche Kommunen ist, sondern die Herstellung von handelbaren Finanzprodukten, die durch deutsche Kommunen abgesichert sind.

Die LVZ, 31.12.2009, berichtet (im Zusammenhang mit der Beurlaubung der KWL-Manager Heininger und Schirmer) über diese Analyse in einem längeren Aufsatz und stellt fest

  • Dortmund und Leipzig sind die deutschen Städte mit den größten CBL-Verpflichtungen
  • Die KWL sind - im Gegensatz zur Messe - verpflichtet, die Darlehens- oder treuhänderischen Banken sowie Versicherer bei sinkender Bonität auf eigene Rechnung auszutauschen

Einige andere Städte (Bochum, Recklinghauisen, Gelsenkirchen, Nürnberg) haben in den letzten Monaten ihre CBL-Verträge aufgelöst. Unterm Strich stand dabei meistens plus minus Null.