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Buerger-pro-Uni


Stadtrat Siegfried Schlegel

Konrad-Hagen-Platz 1

04277 Leipzig


Leipzig, 5.2.2009


An Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst

Frau Dr. Eva-Maria Stange

Postfach 10 09 20

01079 Dresden


Satzung der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“


Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

besorgte Bürgern teilten mir in Gesprächen ihre Irritationen um das im Bau befindliche Paulinum der Universität Leipzig mit, wonach es von interessierter Seite nach wie vor Bestrebungen gibt, durch den Neubau des Hauptgebäudes am Augustusplatz beherrschenden Einfluss auf das universitäre Leben zu nehmen. Sie sehen darin eine Konfrontation mit elementaren Verfassungsgrundsätzen, die die Trennung von Staat und Kirche sowie die Autonomie der Universitäten vorsehen.

Mir wurde in diesem Zusammenhang die von der Landesdirektion Leipzig am 23.12.2008 anerkannte Satzung der Stiftung übergeben. Vor allem die in der Präambel formulierte Zielstellung ist so vieldeutig formuliert, dass sie bedenkliche Auslegungen zulässt. Hier heißt es unter anderem: „Die Stiftung fordert die Schaffung und Nutzung einer Stätte, die in baulicher und funktionaler Einheit zugleich Aula und Universitätskirche ist.“ Damit würden der weltliche Charakter der Aula und ihre universitären Nutzungsmöglichkeiten zumindest stark eingeschränkt.

Auch die Formulierung „...ein Ort der Begegnungen …, welcher der Universität für Festveranstaltungen, Ausstellungen und Konzerten dient …“ macht stutzig. In der Aufzählung werden die von der Universität vorgesehenen wissenschaftlichen Disputationen und Kongresse als wichtige universitäre Nutzungen unterschlagen. Befürchtungen einer vorwiegend kirchlichen Nutzung der Aula werden so bestärkt. Gleichfalls muss der Universität als Eigentümerin eine uneingeschränkte kommerzielle Nutzung des Paulinums möglich sein. Die vorhandenen Irritationen wurden insbesondere durch eine Presseerklärung des Präsidenten der Landesdirektion Leipzig zusätzlich verstärkt, nach der in einem Verwaltungsakt die Paulinerstiftung anerkannt wurde. Der Präsident hatte in seiner Funktion und nicht als Privatperson seine uneingeschränkte Zustimmung zur Stiftung und Ihrem Anliegen zum Ausdruck gebracht. Fragwürdig ist hier vor allem, dass die Presseerklärung bereits am 23. Dezember vergangenen Jahres erschienen, die Veröffentlichung über die Errichtung der Stiftung jedoch bisher nicht im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden ist.

Als nicht demokratisch gewählter Vertreter hat der Präsident der Landesdirektion nach meiner Auffassung die Verfassung und Gesetze des Freistaates zu vertreten.

Da die Einhaltung der demokratischen Selbstbestimmung der Universitäten und Hochschulen Ihr Fachressort unmittelbar berührt, ist eine Positionierung Ihres Ministeriums vonnöten, vor allem dann, wenn es sich um Aktivitäten von Behörden des Freistaates handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Schlegel

Stadtrat der Fraktion DIE LINKE und

Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau


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