Bestattungswesen

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Städtischer Eigenbetrieb Bestattungswesen Leipzig

  • Geplante Privatisierung des Leipziger Bestattungswesens: AntiPRivatisierungsInitiative Leipzig kritisiert Salamitaktik bei Privatisierungen. l-iz.de, 18.07.2012
  • Stadtratsvorlage: tädtischer Eigenbetrieb Bestattungswesen soll nach ständigen Verlusten (2011: -137.000 Euro) in GmbH umgewandelt und dann zu 49% privatisiert werden. Dabei ist ein weiteres Defizit von 257.000 Euro durch die Kommune auszugleichen. (LVZ, 03.07.2012)
  • Eingliederung der Städt. Friedhofsgärtnerei. (Leipziger Amtsblatt, 18.03.2008)
  • Städtischer Eigenbetrieb Bestattungswesen soll verkauft werden. (LVZ, 21.07.2006)

Stellungnahme von ver.di (18.07.2012)

Information zur Ratsversammlung am 18. Juli 2012

Keine Haushaltsentlastung durch Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
wieder einmal sollen Sie heute über die Privatisierung (erst gesellschaftsrechtlich, dann eigentumsrechtlich) eines Stücks kommunalen Eigentums beschließen. Erneut ist die Begründung, dass dies ein Beitrag zur Entlastung des städtischen Haushalts darstellt.

ABER: Wird dies wirklich so sein unter diesen, Ihnen vorgelegten, Bedingungen?

Der Eigenbetrieb Bestattungswesen hat die Andienungspflicht zum Kremieren beim Krematorium auf dem Südfriedhof. Die Sanierung desselben hat die Stadt über eine Million Euro gekostet. Der Eigenbetrieb hat mit seiner Anlieferung zur Einäscherung zu knapp einem Viertel zur Kostendeckung des Krematoriums beigetragen. Klar ist, dass auch bei einer geplanten Teilprivatisierung von 49 % keine Andienungspflicht in die Ausschreibung aufgenommen werden kann. Dies wurde auch gegenüber der Personalvertretung in der Anhörung so erklärt.

Somit trägt die Stadt zukünftig das Risiko, Beiträge zur Kostendeckung des Krematoriums bis zu einer Höhe von 190.000 € zu tragen.

Durch die bisher mögliche Inhouse-Vergabe konnte der Eigenbetrieb die sog. Ordnungsamtsfälle für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige ohne Probleme für die Stadt Leipzig erledigen. Für die Stadt gab es durch den „eigenen Betrieb“ Klarheit über die Kosten und damit die Belastungen im Etat des Dezernates III.

Somit geht die Stadt zukünftig das Risiko ein, diese Fälle ausschreiben zu müssen.

Die teilprivatisierte GmbH hat – durch die notwendige Teilnahme an der Ausschreibung – nicht die Gewähr, diese Ordnungsamtsbestattungen auch zukünftig durchführen zu können.

Somit gibt es ein enormes Risiko für die zukünftige Gesellschaft, eine stabile Auftrags- und Ertragslage sicherzustellen.

Mit der Umwandlung des Eigenbetriebes in eine GmbH wird die bisherige Bindung des städtischen Eigenbetriebes an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes aufgegeben. Wie so oft bei Privatisierungen in dieser Stadt ist dies das wohleinkalkulierte „Risiko“, um in naher Zukunft die bisherigen Lohnkosten reduzieren zu können.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im vergangenen Jahr werden allerdings die Beschäftigten aufgrund ihrer langen Beschäftigungszeit und der Form ihres Arbeitsvertrages die dynamische Tarifbindung auf Arbeitslebenszeit „mitnehmen“.

Somit ergeben sich aus der Rechtsformänderung keine Effekte bezüglich der Erhöhung der Ertragskraft des Unternehmens aus der Absenkung der Personalkosten.

Im Übrigen wird als einziger übergehender Person dem bisherigen Betriebsleiter und zukünftigen Geschäftsführer ein Rückkehrrecht in die Stadtverwaltung eingeräumt. So nach dem Motto, wenn es nicht klappt, kann er dann als Einziger zurück.

Hier gilt: Gleiches Recht für alle, nicht nur für den Chef!

Mit dieser Privatisierung erfolgt nur die Umverteilung städtischen Geldes. Zukünftig wird nicht mehr das Defizit des Eigenbetriebes ausgeglichen, sondern das Krematorium bezuschusst und/oder die Ordnungsamtsbestattungen werden teurer.

Vielversprechender, für Stadträte auch ein beeinflussbarer Weg, ist die Konsolidierung des Städtischen Bestattungswesens in der Form des Eigenbetriebes. Der Weg wurde schon eingeschlagen, indem der defizitäre Bereich der Gärtnerei geschlossen wurde.

Sichern Sie sich auch weiterhin die direkte demokratische Einflussnahme.

Erhalten Sie einen bewährten Leipziger Betrieb, dem die Bürgerinnen und Bürger ihre langjährigen Grabpflegeverträge anvertrauten! Sorgen Sie mit für Preisdämpfung und Verbraucherschutz!

Sorgen Sie mit dafür, dass sich ein kommunaler Betrieb kostendeckend entwickelt und aus keinem Etat der Stadt Zuschüsse notwendig sind.

Stimmen Sie gegen die Rechtsformänderung des Städtischen Eigenbetriebs Bestattungswesen!