Attac.2007-10-31

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Die profitable Privatisierungslüge
Vortrag und Diskussion mit Werner Rügemer, Köln
Veranstaltung in der Reihe "Mittwochsattacke" von Attac Leipzig.
31. Oktober 2007, 18:00 Uhr, Schaubühne Lindenfels, Karl- Heine-Straße 50.


Ankündigung

Allerorts wird für die "Privatisierung" städtischer Einrichtungen als Ausweg aus den prekären Finanzen der Kommune geworben. Dabei ist das Kerninteresse der Käufer nur auf Profit mit geringstem Aufwand gerichtet. Als "Königsweg" mit hohem Effekt bei geringem Risiko bietet sich der Kauf städtischer Einrichtungen und Betriebe an. Werner Rügemer entlarvt in zahlreichen Analysen und Publikationen die Versprechen und Begründungen der Wirtschaft als "profitable Lüge".

Bericht zur Veranstaltung

In seinem Vortrag stellt Werner Rügemer zunächst einige Meilensteine der Privatisierung kommunalen Eigentums in Deutschland vor. Diese neoliberal fundierte Privatisierungswelle von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge beginnt im angloamerikanischen Raum in den 80er Jahren in der Ära Reagan-Thatcher und läuft unter verschiedenen Überschriften seit Beginn der 90er Jahre auch in Deutschland.

Das erste große Privatisierungsprojekt in Köln war eine Müllverbrennungsanlage, die trotz Bürgerprotesten und 50000 Unterschriften gegen das Projekt im Jahre 1992 zusammen mit RWE errichtet wurde. Die Stadt schloss dazu mit dem Betreiber einen Entsorgungsvertrag mit 30-jähriger Laufzeit über garantierte Müllmengen, die sich im weiteren Verlauf als deutlich überdimensioniert erwiesen. Die Stadt hat entsprechende Gewinngarantien gegeben und muss nun dafür einstehen. Sieben Jahre später wird öffentlich, dass 20 Mill. DM Schmiergelder geflossen sind, damit das Geschäft in dieser Form überhaupt zustande kam. Informationsmöglichkeiten über tatsächliche Vorgänge in diesem Projekt sind unter privater Regie deutlich eingeschränkter als die bereits geringen Möglichkeiten unter kommunaler Regie.

Parallel dazu beginnt die Privatisierung des DDR-Vermögens, so dass die Privatisierung in Deutschland Ost wie West im Wesentlichen gleichzeitig stattfindet. Es sind auch die gleichen Akteure: die Beratungsfirmen Price Waterhouse Cooper, McKinsey, Roland Berger. Die Umverteilungswirkung in private Taschen wird besonders am DDR-Vermögen deutlich. Selbst konservative Schätzungen gehen von einem Vermögen von wenigstens 600 Mrd. DM aus, dessen Privatisierung nach vier Jahren mit 270 Mrd. DM Schulden abgeschlossen wurde. Vollkommen klar ist, dass die Berater dabei parteiisch sind und die Vermögenswerte unterbewerten, weil sie seit langem mit den Kauf-Interessenten verbunden sind.

Typisch für diese Privatisierungsprozesse ist eine extreme Geheimhaltung, die ihre Wurzeln vor allem im angloamerikanischen Wirtschaftsrecht hat. Diese Geheimhaltung wird am Beispiel "Toll Collect" deutlich, wo sich nach 16 Monaten Verzug und Milliardenausfällen eine Reihe von MdB's mit dem Vertragswerk vertraut machen wollten, dieses aber nicht zu sehen bekamen, weil es mit einer strafbewehrten Geheimhaltungsklausel versehen ist. Diese dient dem Schutz angeblicher Betriebsgeheimnisse zur Mauterfassung. Die Verträge werden in der Regel von renommierten amerikanischen Anwaltskanzleien - in dem Fall von Freshfields - erstellt, die sich bei der Geheimhaltung auf restriktives amerikanisches Recht berufen, das mit hohen Schadensersatzforderungen im Falle des Brechens der Geheimhaltung droht. Im Fall "Toll Collect" einigte man sich darauf, dass Freshfields eine 180-seitige Kurzfassung des Vertragswerks für den nichtöffentlichen Teil des Finanzausschusses des Bundestags erstellte. Ab 1.1.2006 gilt ein neues Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auf dessen Basis wollten die MdB's nun endlich den Vertragstext sehen. Allerdings stellte sich heraus, dass das IFG zwei Ausnahmetatbestände enthält: militärische und Betriebsgeheimnisse. Die dürfen auch öffentliche Einrichtungen nicht veröffentlichen. Schließlich wurde eine weitere Beraterfirma mit einer Klage in Sache "Toll Collect" beauftragt. Hier wird die bei Privatisierungen gewöhnlich vereinbarte Klausel wirksam, dass damit keine öffentlichen Gerichte befasst werden, sondern spezielle Schiedsgerichte nach gemeinsam vereinbarter Besetzung. Auch hierfür wird der Schutz von Betriebsgeheimnissen ins Feld geführt.

Die rechtliche Grundlage für eine Vereinbarung von Gewinngarantien bietet das Bundesfernstraßenprivatisierungsgesetz von 1994, das sich dabei an der Rendite von 20-jährigen Bundesanleihen "plus angemessenem Risikozuschlag" orientiert. Eine solche Rendite muss privaten Betreibern garantiert werden; die Zuschläge sind zweistellig und werden jährlich verhandelt.

Als weiteres Beispiel spricht Rügemer über die Privatisierung der Berliner Wasserwerke. Hier wurden 49.9% der Anteile im Jahre 2000 an RWE und Veolia verkauft. Da die damalige Opposition (Grüne und PDS) dagegen vor Gericht zogen, sind einige vetragliche Details bekannt. Auch dort wurde ein Konsortialvertrag mit den beiden Gesellschaftern geschlossen, der eine Gewinnabführung vorsieht, die nicht den Anteilsproportionen entspricht. Nach der Privatisierung reduzierte sich die Zahl der Arbeitskräfte von 7500 (Stand 2000) auf 5500 (Stand 2007), die Investitionen wurden heruntergefahren, die Minderheitsgesellschafter haben die Mehrheit in der Geschäftsführung und bringen eigene Subunternehmen mit, die billiger sind. Mehr dazu in (Rügemer 2006).

Ein drittes Modell ist Public Private Partnership (PPP), deren Grundlage ein entsprechendes Beschleunigungsgesetz liefert, das 2005 vom Bundestag beschlossen wurde. Ende 2007 wird ein weiteres PPP-Vereinfachungsgesetz erwartet. Das typische Anwendungsbeispiel sieht so aus: Neubau oder Sanierung einer Schule steht an. Der Bauträger übernimmt auch Planung, Controlling, Projektsteuerung und Finanzierung. Die Kommune zahlt dafür über 30 Jahre Miete. Die Refinanzierung erfolgt über Forfaiting mit Einredeverzicht - der Investor nimmt einen Bankkredit auf und sichert diesen mit den Zahlungsverbindlichkeiten der Kommune ab, die sich dazu verpflichten muss, auf ihr Minderungsrecht bei Minderleistung des Investors zu verzichten. Im extremen Fall zahlt die Kommune also noch immer an die Bank, obwohl der Investor längst pleite ist und gar nicht mehr leistet. Der Vorteil der Kommune ist, dass sie selbst keinen Kredit aufnehmen muss. Gleichwohl wirkt der Vertrag wie eine Kreditverpflichtung. Hier wird eine schwache Stelle der Kameralistik ausgenutzt, die gewisse Risiken und Verbindlichkeiten nicht in der kommunalen Bilanz erscheinen lässt.

Eine weitere Form der Beteiligung Privater an kommunalen Unternehmen ist Cross Border Leasing (CBL). Neuabschlüsse gibt es seit der Änderung des amerikanischen Steuerrechts im Jahre 2004 nicht mehr. CBL schützt nicht automatisch vor Verkauf, wie das Beispiel der deutschen Flugsicherung zeigt. Allerdings ist der Verkauf noch nicht zustande gekommen. Die Gründe sind unklar; Hinderungsgrund könnte die Einrede des amerikanischen Investors sein, der nach 2004 besonders penibel von der amerikanischen Steuerbehörde beobachtet wird. Bernhard Krabiell weist in der Diskussion darauf hin, dass in Leipzig für CBL meist eine unternehmerische Trennung zwischen Anlagevermögen und Betrieb der Einrichtungen vorgenommen wurde. So wurden z.B. beim St. Georg die Liegenschaften in eine separate kommunale Gesellschaft ausgegliedert. Die Privaten steigen dann in die Betriebsgesellschaften ein - die Liegenschaften können in einem zweiten Schritt trotzdem privatisiert werden. Leipzig ist mit sieben großen Projekten eine CBL-Spitzenstadt. Interessant wird die Situation nach 30 Jahren, wo die Stadt ihre Rückkaufoption ziehen muss, um Herr im eigenen Hause zu bleiben. Dafür sind etwa 3 Mrd. Euro aufzubringen.

In der Diskussion kommt die Verschuldungsfrage der öffentlichen Hand zur Sprache. Rügemer widerspricht der weit verbreiteten Auffassung, dass hier Bundes- und Kommunalpolitik in verschiedene Richtungen weisen, da an beiden Stellen dieselben Parteien die Politik bestimmen. Man sollte nicht übersehen, dass alle sogenannten Entwicklungsstaaten extrem verschuldet sind und ein Schuldenabbau nicht zu sehen ist. Entsprechende Schuldenstände würde man Entwicklungsländern nicht durchgehen lassen. Deshalb ist es an der Zeit, auch über Schuldenmoratorien innerhalb eines Landes zu sprechen. Privatisierung unterläuft Art. 115 Grundgesetz, der Schuldenrate und Investitionsrate ins Verhälntis stellt. Dies zeigt, dass Privatisierung nichts als Haushaltskosmetik ist. Es gibt inzwischen verschiedene Urteile insbesondere zu PPP. So hat der Rechnungshof Bayern gefordert, dass eine Kommune, die traditionell pleite ist, auch kein PPP machen darf. Der Rechnungshof Frankfurt/Main hat ein großes PPP-Projekt durchgerechnet und kommt zu einem verheerenden Urteil. Die Stadtspitze hat deshalb ein privates Gegengutachten erstellen lassen - beide werden nicht veröffentlicht. Auf alle Fälle wird auch das öffentliche Kontrollsystem der Rechnungshöfe zunehmend ausgehebelt.

Schließlich kommt auch die zunehmende Tendenz von Kommunen zur Rekommunalisierung von Bereichen der Daseinsvorsorge zur Sprache, weil die Privatisierungen einfach gescheitert sind. Zwei große Beispiele sind Thames Water (die Londoner Wasserversorgung) und die Londoner U-Bahn. RWE war bei Thames Water eingestiegen und hat nicht ausreichend investiert, so dass heute 30% des Wassers durch Sickerverluste verloren gehen, was zu großen Ver- und Entsorgungsproblemen führt. Blair hat deshalb eine Wasserregulierungsbehörde gegründet und RWE Auflagen erteilt. RWE fand das nicht mehr spannend und hat deshalb die eigenen Anteile mit Verlust an den australischen Finanzinvestor Mercury verkauft. Bei der Londoner U-Bahn ist die Situation noch drastischer - der Betreiber ging pleite, so dass die Stadt London alle aufgelaufenen Verpflichtungen übernehmen musste.

Hans-Gert Gräbe, 18.11.2007

Links:

  • (Rügemer 2006) Werner Rügemer: Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz. Verlag Westfälisches Dampfboot. 2006 (1.+2. Auflage). 4. Auflage März 2008. isbn 3-89691-630-0
  • (Rügemer 2004) Werner Rügemer (Hrsg.): Die Berater. Ihr Wirken in Staat und Gesellschaft. 2004. isbn 3-89942-259-7
  • http://www.werner-ruegemer.de