APRIL.Privatisierungsbremse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kurze Chronik:'''
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* Das APRIL-Netzwerk bereitet eine Stellungnahme vor, in der es sich ausführlich mit den Begründungen der Verwaltung auseinandersetzt.
* 28.12.2013: Die Ratsversammlung soll am 22.01.2014 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.  Dazu heißt es in der Vorlage [http://212.122.61.206/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/5379BB545629DDEEC1257C270026BE73/$FILE/V-ds-3447-bsdb-rv.pdf V/3447] ([http://212.122.61.206/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/5379BB545629DDEEC1257C270026BE73/$FILE/V-ds-3447-text.pdf ausführliche Begründung])
:1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig bekennt sich zum Anliegen des Bürgerbegehrens und verpflichtet sich grundsätzlich zum Erhalt des städtischen, dem Gemeinwohl und der öffentlichen Daseinsvorsorge dienenden Eigentums. Soweit städtische Vermögensgegenstände veräußert werden sollen, erfolgt dies nur, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen sowie alle Alternativen abgewogen worden sind.
:2. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO (Bürgerbegehren) vom 22.08.2013 ... wird abgelehnt.
* 8.11.2013: Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse für Leipzig ” für unzulässig.  
* 8.11.2013: Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse für Leipzig ” für unzulässig.  
* 13.10.2013: Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen ist und 21.720 gültige Unterschriften bestätigt. Damit ist das Quorum von 5% der wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse” erfüllt!
* 13.10.2013: Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen ist und 21.720 gültige Unterschriften bestätigt. Damit ist das Quorum von 5% der wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse” erfüllt!
* 22.08.2013: Es sind über 25.000 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben worden.  
* 22.08.2013: Es sind über 25.000 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben worden.  
* 18.01.2013: Auftakt-Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens
* 18.01.2013: Auftakt-Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens

Version vom 2. Januar 2014, 18:27 Uhr

Bürgerbegehren Privatisierungsbremse

Mit einem weiteren Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Privatisierungen eine 2/3-Mehrheit des Stadtrats zustimmen muss. Dazu wurden über 25.000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum erfüllt.

Nach eingehender juristischer Prüfung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Thomas Walter, Jurist der Initiativgruppe, sieht die rechtliche Argumentation des sächsischen Innenministeriums, auf die sich der Vorschlag der Ablehnung stützt, "durch politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen überlagert". (LVZ, 09.11.2013)

Mehr dazu siehe http://www.privatisierungsbremse.de

Kurze Chronik:

  • Das APRIL-Netzwerk bereitet eine Stellungnahme vor, in der es sich ausführlich mit den Begründungen der Verwaltung auseinandersetzt.
  • 28.12.2013: Die Ratsversammlung soll am 22.01.2014 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Dazu heißt es in der Vorlage V/3447 (ausführliche Begründung)
1. Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig bekennt sich zum Anliegen des Bürgerbegehrens und verpflichtet sich grundsätzlich zum Erhalt des städtischen, dem Gemeinwohl und der öffentlichen Daseinsvorsorge dienenden Eigentums. Soweit städtische Vermögensgegenstände veräußert werden sollen, erfolgt dies nur, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen sowie alle Alternativen abgewogen worden sind.
2. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO (Bürgerbegehren) vom 22.08.2013 ... wird abgelehnt.
  • 8.11.2013: Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse für Leipzig ” für unzulässig.
  • 13.10.2013: Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen ist und 21.720 gültige Unterschriften bestätigt. Damit ist das Quorum von 5% der wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse” erfüllt!
  • 22.08.2013: Es sind über 25.000 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben worden.
  • 18.01.2013: Auftakt-Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens