APRIL.Privatisierung.2011-02-09: Unterschied zwischen den Versionen

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* nur über erhebliche Einschränkungen, insbs. der Investitionstätigkeit aller Unternehmen des LVV-Konzerns, d.h. alle Wirtschaftsplanungen des LVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften für 2011ff. stehen insofern unter einem Vorbehalt,
* nur über erhebliche Einschränkungen, insbs. der Investitionstätigkeit aller Unternehmen des LVV-Konzerns, d.h. alle Wirtschaftsplanungen des LVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften für 2011ff. stehen insofern unter einem Vorbehalt,
* über erhebliche Kürzungen und Einschränkungen im Haushalt der Gesellschafterin Stadt Leipzig erfolgen kann.
* über erhebliche Kürzungen und Einschränkungen im Haushalt der Gesellschafterin Stadt Leipzig erfolgen kann.
* die diesbezüglichen finanziellen Folgen für den Haushalt 2011 aktuell bis zu 33 Millionen Euro aus Tilgungen des Gesellschafterdarlehns und 48 Millionen Euro aus VLFV (2009-2011) betragen, welche gegenwärtig nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen untersetzt sind. Somit wäre im Jahr 2011 kein Haushaltsausgleich gewährleistet. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion würde kaum erreicht.
* die diesbezüglichen finanziellen Folgen für den Haushalt 2011 aktuell bis zu 33 Millionen Euro aus Tilgungen des Gesellschafterdarlehns und 48 Millionen Euro aus [[Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag|VLFV]] (2009-2011) betragen, welche gegenwärtig nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen untersetzt sind. Somit wäre im Jahr 2011 kein Haushaltsausgleich gewährleistet. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion würde kaum erreicht.


13. Die Ratsversammlung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die geplanten Anteilsverkäufe die Finanzierungsprobleme des LVV-Konzerns und der Stadt alleine nicht lösen. Die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt müssen zusätzlich gelöst werden. Daher auferlegt sich die Ratsversammlung folgende Selbstverpflichtungen:
13. Die Ratsversammlung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die geplanten Anteilsverkäufe die Finanzierungsprobleme des LVV-Konzerns und der Stadt alleine nicht lösen. Die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt müssen zusätzlich gelöst werden. Daher auferlegt sich die Ratsversammlung folgende Selbstverpflichtungen:

Aktuelle Version vom 22. Januar 2012, 18:54 Uhr

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Text des Beschlusses RBV-675/11 vom 09.02.2011

Der Beschlusstext stellt sich derzeit wie folgt dar (Quelle: http://notes.leipzig.de/APPL/LAURA/WP5/kais02.nsf/WebAllesZurSitzung?OpenView&RestrictToCategory=Ratsversammlung%20%20-%20%2009.02.2011)

1. In Anerkennung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 27.01.2008 erneuert die Ratsversammlung der Stadt Leipzig das Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der Daseinsvorsorge LVV mbH, Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH; Klinikum St. Georg GmbH und Leipziger Stadtreinigung in kommunaler Hand.

2. In diesem Zusammenhang bekräftigt die Ratsversammlung ihr bereits mit den Eigentümerzielen für den LVV-Konzern 2008 gegebenes Bekenntnis zur LVV und ihren Tochterunternehmen als entscheidende Aufgabenträger zur Erfüllung von gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben. Die Ratsversammlung erkennt an, dass berechtigte Erwartungen der Stadt gegenüber ihren Unternehmen hinsichtlich einer angemessenen städtischen Rendite auch das Eingehen wirtschaftlich vertretbarer unternehmerischer Risiken im Wettbewerb durch diese erfordert.

3. Der Sachstandsbericht der LVV zur Umsetzung des Konzeptes der strategischen Neuausrichtung entsprechend Beschlusspunkt 2 des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-217/10 wird gemäß Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

4. In Umsetzung der Eigentümerziele für den LVV-Konzern (s: RB IV-1348/08) i.V.m. den Ergebnissen der Würdigung der seitens der LVV zur Sicherung der Finanz- und Investitionskraft des LVV-Konzerns insgesamt vorgeschlagenen Maßnahmen (s. DS IV/3850) sind durch die LVV gemeinsam mit und unter Berücksichtigung der strategischen Ziele der SW-Leipzig folgende Maßnahmen umgehend umzusetzen:

a) Einleitung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung eines Geschäftsanteils für 49,9% an der perdata GmbH

b) Einleitung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung eines Geschäftsanteils für 49,9% an der HL-komm GmbH

5. Im Rahmen der Vorgaben für die jeweiligen Bieterverfahren ist abzusichern, dass

a) die jeweiligen Bieter zur Vorlage eines belastbaren und nachhaltigen strategischen Entwicklungskonzeptes für das jeweilige Unternehmen verpflichtet werden. In diesem Zusammenhang sind insbs. standortrelevante Aspekte i.S. einer langfristigen Wertschöpfung am Standort Leipzig und damit zur Sicherung von Beschäftigung vor Ort angemessen zu berücksichtigen.

b) den jeweiligen Bietern die Möglichkeit eingeräumt wird, zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auch weitere Geschäftsanteile zu erwerben. Im Gegenzug ist den SW-Leipzig ein Vorkaufsrecht für den Fall einzuräumen, dass ein etwaiger Investor zu einem späteren Zeitpunkt sich von Unternehmensanteilen trennen möchte. In beiden Fällen bedarf es im Vorfeld einer entsprechenden gesonderten Zustimmung der Ratsversammlung

c) die jeweiligen Bieter über nachweisliche Kernkompetenzen und Erfolge in den jeweiligen strategischen Aufgabenfeldern der Unternehmen verfügen. Dabei sind insbs. Erfahrungen bzw. Referenzen bzgl. kommunaler Partnerschaften und/oder kommunalen Auftraggebern und/oder auch ein kommunaler Hintergrund darzulegen.

6. Sofern zur Umsetzung dieser Beschlüsse erforderlich, wird der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der LVV angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der LVV die dazu erforderlichen Beschlüsse zu fassen und auf eine dementsprechende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Leipzig hin zu wirken.

7. Bei der Bewertung etwaiger Angebote sind neben dem Kaufpreis auch Aspekte einer gesamtstädtischen Rendite entsprechend BPkt. 5a) im Rahmen des rechtlich Möglichen zu berücksichtigen. Dabei kommt dem Umfang und der Belastbarkeit von etwaigen Zusagen im Rahmen des von den Bietern zwingend vorzulegenden strategischen Entwicklungskonzeptes eine wichtige Bedeutung zu. Dies gilt insbs. für die Garantien hinsichtlich

  • der Mitfinanzierung strategischer Investitionen,
  • der Auftragsvergabe in die Region und
  • der Sicherung bzw. des Ausbaus von Arbeitsplätzen am Standort.

Ein Verkauf kommt dabei nur in Frage, wenn er insgesamt wirtschaftlich ist.

8. Über das Ergebnis der Bieterverfahren und den daraus resultierenden Vorschlägen der LVV sind der Verwaltungsausschuss, sowie die Aufsichtsräte von SWL und LVV entsprechend der Bestimmungen des Zustimmungs- und Informationskataloges für die LVV-Gruppe vor etwaiger Beschlussfassung der jeweiligen Gremien zu informieren.

9. Die Veräußerung der in Ziffer 4. bestimmten Anteile kann rechtswirksam erst nach entsprechender Zustimmung des Stadtrates zu einem der vorliegenden Gebote vollzogen werden. Im Vorfeld einer etwaigen Entscheidung der Ratsversammlung sind die Leipziger Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen und deren Folgen u.a. im Rahmen eines öffentlichen Bürgerforums zu informieren.

10. Zusätzlich zu den unter Punkt 4 aufgeführten Maßnahmen wird als Beitrag der Gesellschafterin Stadt Leipzig zur Sicherung der Finanz- und Investitionskraft des LVV-Konzerns insgesamt auf Antrag und Nachweis einer zinslosen Stundung des an die LVV ausgereichten Gesellschafterdarlehens bis zum 31.12.2011 zugestimmt.

11. Zum Zwecke einer weiteren Entlastung der LVV wird der Oberbürgermeister beauftragt, nach rechtlicher Prüfung, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das Konsortialdarlehen der LVV i.H.v. 230 Mio. € bis spätestens Ende 2011 zur Stadt Leipzig in Gänze oder teilweise umzuschulden und im Gegenzug ein entsprechend nachrangiges verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die LVV auszureichen.

12. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Nicht-Umsetzung der Maßnahmen unter den Punkten 4 und 10 die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des LVV-Konzerns

  • nur über erhebliche Einschränkungen, insbs. der Investitionstätigkeit aller Unternehmen des LVV-Konzerns, d.h. alle Wirtschaftsplanungen des LVV-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften für 2011ff. stehen insofern unter einem Vorbehalt,
  • über erhebliche Kürzungen und Einschränkungen im Haushalt der Gesellschafterin Stadt Leipzig erfolgen kann.
  • die diesbezüglichen finanziellen Folgen für den Haushalt 2011 aktuell bis zu 33 Millionen Euro aus Tilgungen des Gesellschafterdarlehns und 48 Millionen Euro aus VLFV (2009-2011) betragen, welche gegenwärtig nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen untersetzt sind. Somit wäre im Jahr 2011 kein Haushaltsausgleich gewährleistet. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes durch die Landesdirektion würde kaum erreicht.

13. Die Ratsversammlung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die geplanten Anteilsverkäufe die Finanzierungsprobleme des LVV-Konzerns und der Stadt alleine nicht lösen. Die strukturellen Haushaltsprobleme der Stadt müssen zusätzlich gelöst werden. Daher auferlegt sich die Ratsversammlung folgende Selbstverpflichtungen:

a) auf Landes und Bundesebene verstärkt für eine grundsätzliche und nachhaltige Verbesserung der Finanzbasis der Kommunen einzutreten;

b) auch nach Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2011 mittelfristig Maßnahmen einzuleiten, die im Ergebnis den Ausgleich neuer struktureller Defizite sicherstellen;

c) den zukünftigen Haushaltsplanungen grundsätzlich nur Zahlungen auf vertraglicher Basis zugrunde zu legen. Dies umfasst Zahlungsverpflichtungen aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, etwaigen Darlehensverträgen und dazugehörigen Tilgungsvereinbarungen.

Tilgungen auf Gesellschafterdarlehen und etwaige darüber hinausgehende Zahlungen der LVV, erfolgen im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der LVV. Die finanzielle Leistungsfähigkeit hat sich dabei an folgenden Prämissen zu orientieren:

  • ein positives Ergebnis des vorangegangenen Jahresabschlusses des LVVKonzerns
  • die im Vorfeld des jeweiligen Haushaltsjahres beschlossene Konzernwirtschaftsplanung geht von einem positives Ergebnis aus
  • die Bonität der LVV erlaubt nachweislich eine Finanzierung der im jeweiligen Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen im Rahmen der dafür geplanten Budgets.

Der OBM wird beauftragt, spätestens mit der Vorlage über etwaige konkrete Veräußerungen, auf Grundlage dieser Selbstverpflichtung der Ratversammlung einen Vorschlag zu deren Umsetzung vorzulegen.

14. Der Oberbürgermeister wird in Konkretisierung des BPkt.3 des Ratsbeschlusses IV-1348/08 beauftragt, den 2007 eingeleiteten Entwicklungsprozess der LVV von einer Finanz- zu einer Managementholding durch eine anerkannte, nicht städtische Unternehmensberatung evaluieren zu lassen. Dabei sollen auf Grundlage der bestehenden Beschlussgrundlagen für den LVV-Konzern insbesondere folgende Punkte untersucht werden:

a) Gegenüberstellung der bisherigen Kosten und Nutzen

b) Identifikation und Einschätzung weiterer (zukünftiger) Kosteneinsparpotentiale, insbs. durch Bündelung gleichartiger Aufgaben im Konzern;

c) Identifikation von struktur- und interessensbedingten Konfliktlinien

d) Steuerbarkeit der Unternehmen durch die Gesellschafterin Stadt Leipzig

e) Auswirkungen auf die Managementqualität, Reaktionsgeschwindigkeiten und die Marktfähigkeit der drei Tochterunternehmen KWL, SWL und LVB.

f) Handlungsempfehlungen aus der Analyse des Status-Quo und Empfehlungen für Optimierungsmöglichkeiten.

Der Bericht soll dem Stadtrat und dem Aufsichtsrat der LVV bis zum 31.10.2011 vorgelegt werden.

15. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den eingeschlagenen Weg zur Einbindung von externem Sachverstand in Aufsichtsräten des LVV-Konzerns zu forcieren und dazu einen entsprechenden Sachstandsbericht mit etwaigen Handlungsempfehlungen bis 31.12.2011 dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.