APRIL.Kommentare.redTeddy.2008-01-05

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Daseinsvorsorge und der Bürgerentscheid

Zum Leserbrief von Herrn Frank Friedrich in der LVZ vom 4.1.08

Die Bürgerinitiative hat den Begriff der Daseinsvorsorge, siehe APRIL.Argumente.Daseinsvorsorge, nicht falsch angewandt. Das würden wir uns gar nicht anmaßen. Wir sind ganz bei der Defintion der städtischen BBVL im Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2003 und dem Vorwort von Herrn Tiefensee ebendort. Aus dem Folgejahr 2004 stammt der erste offene Brief an die Stadträte zum Thema - eine der frühen Wurzeln des Bürgerbegehrens bzw. des Bürgerentscheids. Gut gepöpelt, aber zu spät aufgestanden, Herr Friedrich!

Die Stadtwerke erzeugen außer Strom übrigens auch Fernwärme und verkaufen bzw. verteilen eingekaufte Fernwärme und Erdgas für Heiz- und Kochzwecke. Wohin die Liberalisierung des Strommarktes faktisch führte ist am 80%igen Vierer-Oligopol von E.on, RWE, EnBW und Vattenfall zu besichtigen. Die besten Konditionen, verstehe der niedrigste Preis, ist unter solchen Randbedingungen auch gar nicht möglich. Ein niedriger Energiepreis ist auch kein Wert an sich. Geiz ist nicht geil, sondern dumm (aber das ist schon wieder ein anderes Thema). Vielmehr ist es politisch gewollt in Leipzig - siehe Nahverkehrsplan - das Gewinne der Stadtwerke (und Wasserwerke) das Delta zwischen betriebswirtschaftlichem und volkswirtschaftlichem Nutzen der LVB ausgleichen. Um die Umwelt zu schonen und ein Verkehrschaos in Leipzig zu verhindern. Das ist ein ganz praktischer Wert für alle Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt. Die Stadtwerke stehen übrigens auch für eine zunehmende dezentrale Erzeugung von alternativen Energien um sich vom Weltmarkt und von Monopolisten - wie es Gaz de France in Frankreich auch ist - zukünftig und zunehmend unabhängiger zu machen. GdF und Co verkörpern genau das Gegenteil davon. "Die Unabhängigkeit der Stadtwerke ist von großer Bedeutung für den Wettbewerb." - so eine Sprecherin des Bundeskartellamtes - u.a. in der FR zu lesen!

Sozialtarife bedürfen a) eines politischen Willens des Stadtrates und b) einer wirtschaftlichen Machbarkeit bzw. Finanzierbarkeit. Dem steht u.a. die stetige Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Land gegenüber - sprich: wer (Aufgaben) bestellt, der bezahlt (auch - z.B. - die sogenannten "Kosten der Unterbringung", eher bekannt als Wohngeld oder Mietzuschuss) - oder derzeit eben nicht in angemessenem Umfang! Wenden sie sich in der Frage an Ihre MdB und MdL! Daseinsvorsorge hat nix mit pampern oder windeln zu tun - Daseinsvorsorge ist kein subjektiver Bezeichner für gesellschaftliche, verständliche, sinnvolle Wünsche - wie Sie es äußerten. Es gibt eine Defintion - siehe oben.