APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung

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Bürgerbegehren

für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge der Stadt Leipzig in kommunalem Eigentum

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sollen gem. §4 der Hauptsatzug der Stadt Leipzig über folgende Frage entscheiden:

Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100% in kommunalem Besitz verbleiben ?

Namentlich handelt es sich dabei um die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrs-betriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.

Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger können eine demokratische Einflussnahme auf die kommunalen Unternehmen nur schwer erkennen. Die Verwaltung ist gefordert, hier Verbesserungen herzustellen. Privatisierungen wie z.B. der Anteilsverkauf der Stadtwerke Leipzig GmbH zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage würden die Situation nicht verbessern und hätten stattdessen negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge auf unabsehbare Zeit verloren und die demokratische Einflussnahme würde bedeutend beeinträchtigt.

Kostendeckungsvorschlag: Nicht erforderlich. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.