APRIL.Buergerbegehren.Fragestellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:
 
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   !align=center|Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe <br/> der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,<br/>  weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben?
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Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und den Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.
Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die [[LVV]] (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), [[SWL|Stadtwerke Leipzig GmbH]], [[LWB|Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH]], [[Klinikum St Georg|Klinikum St. Georg]] gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe ([[LVB]]) GmbH, [[KWL|Kommunale Wasserwerke Leipzig]] GmbH und der Eigenbetrieb [[Stadtreinigung]] Leipzig.


Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sollen gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung und §4 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig über diese Frage entscheiden.


'''Begründung''': Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
'''Begründung''': Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.
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'''Ergänzung zum K. - ist noch zu prüfen:''' Der Gewinn der Stadtwerke ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch die mögliche Schuldentilgung. Die Zinszahlung der LVV Holding an die Stadt ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch Schuldenabbau.
'''Ergänzung zum K. - ist noch zu prüfen:''' Der Gewinn der Stadtwerke ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch die mögliche Schuldentilgung. Die Zinszahlung der LVV Holding an die Stadt ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch Schuldenabbau.
Vertretungsberechtigt gemäß § 25 (2) SächsGemO:
* Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
* Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
* Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig

Version vom 25. August 2007, 11:38 Uhr

(Home APRIL.Buergerbegehren)

(Stand 20.8.2007)

Beachten Sie, dass es sich beim folgenden Text noch um eine nicht autorisierte Diskussionsversion der Fragestellung zum Bürgerbegehren handelt.


Bürgerbegehren
für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge
im Eigentum der Stadt Leipzig

Bürgerbegehren gemäß §25 der sächsischen Gemeindeordnung - Die Unterzeichnenden beantragen, dass folgende Angelegenheit zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sind sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe
der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen,
weiterhin zu 100% in kommunalem Eigentum verbleiben?

Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.


Begründung: Der teilweise oder vollständige Verkauf der Unternehmen der Daseinsvorsorge zur kurzfristigen Verbesserung der Haushaltslage hätte negative Auswirkungen auf die Handlungsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig. Städtisches Eigentum ginge möglicherweise unwiederbringlich verloren. Die Daseinsvorsorge in den Bereichen Energie, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, städtisches Gesundheits- und Pflegewesen, Nahverkehr und städtisches Wohneigentum sollte gemeinwohlorientiert erfolgen und nicht privaten Gewinninteressen unterliegen. Privatisierungserlöse sind nicht wiederholbare Sondereinnahmen, die den städtischen Haushalt nicht dauerhaft sanieren können.

Kostendeckungsvorschlag: Durch den Erhalt des Eigentums fallen keine Kosten an; stattdessen bleiben Gewinne erhalten.

Ergänzung zum K. - ist noch zu prüfen: Der Gewinn der Stadtwerke ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch die mögliche Schuldentilgung. Die Zinszahlung der LVV Holding an die Stadt ist höher als die Zinsersparnis des Leipziger Stadthaushaltes durch Schuldenabbau.

Vertretungsberechtigt gemäß § 25 (2) SächsGemO:

  • Henner Kotte, Riemannstraße 12, 04107 Leipzig
  • Mike Nagler, Körnerplatz 8, 04107 Leipzig
  • Wolfgang Franke, Lange Straße 4, 04103 Leipzig