WAK.AG-Diskurs.Schiedsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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* Entscheidung der Landesschiedskommission und Kommentar dazu: http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/ | |||
Antrag: | |||
Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der Einberufung einer außerordentlichen Tagung auf am 25.03.2008 erfolgten Verlangen von einem Viertel der Delegierten des Stadtparteitages durch den Stadtvorstand des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE. rechtswidrig war. | |||
Hilfsweise wird beantragt: | |||
1. Es wird festgestellt, dass das Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keinen vom Stadtvorstand zu entscheidenden Antrag bildet. | |||
2. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keiner Vorlage einer Tagesordnung oder eines Finanzplanes bedarf. | |||
3. Es wird festgestellt, dass für die Prüfung der notwendigen gültigen Anzahl der Delegiertenunterschriften es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den/die VertreterIn des Stadtverbandes ankommt und spätere Anfechtungen und Rücktritte von der Unterstützungserklärung unwirksam sind. | |||
4. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keines Vorliegens eines Sachantrages zu dieser Tagung bedarf. | |||
* Entscheidung der Landesschiedskommission und Kommentar dazu: http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/c3b2304a178d3b14 | |||
Antrag [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.10b-2008 |10b-2008]] Hans-Gert Gräbe gegen Stadtvorstand Leipzig auf Schlichtung | Antrag [[WAK.AG-Diskurs.Antraege.10b-2008 |10b-2008]] Hans-Gert Gräbe gegen Stadtvorstand Leipzig auf Schlichtung |
Version vom 4. Dezember 2008, 14:05 Uhr
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Schieds- und Schlichtungsverfahren mit Beteiligten aus dem Leipziger Stadtverband
Schiedsverfahren zur Nichteinberufung eines Sonderparteitags nach überreichter Unterschriftenliste auf dem Stadtforum 1 am 23.02.2008
Antrag:
Es wird festgestellt, dass die Ablehnung der Einberufung einer außerordentlichen Tagung auf am 25.03.2008 erfolgten Verlangen von einem Viertel der Delegierten des Stadtparteitages durch den Stadtvorstand des Stadtverbandes Leipzig der Partei DIE LINKE. rechtswidrig war.
Hilfsweise wird beantragt: 1. Es wird festgestellt, dass das Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keinen vom Stadtvorstand zu entscheidenden Antrag bildet.
2. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keiner Vorlage einer Tagesordnung oder eines Finanzplanes bedarf.
3. Es wird festgestellt, dass für die Prüfung der notwendigen gültigen Anzahl der Delegiertenunterschriften es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den/die VertreterIn des Stadtverbandes ankommt und spätere Anfechtungen und Rücktritte von der Unterstützungserklärung unwirksam sind.
4. Es wird festgestellt, dass es für ein wirksames Verlangen von einem Viertel der Delegierten auf Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Stadtparteitages keines Vorliegens eines Sachantrages zu dieser Tagung bedarf.
- Entscheidung der Landesschiedskommission und Kommentar dazu: http://groups.google.de/group/leipziger-linke/msg/c3b2304a178d3b14
Antrag 10b-2008 Hans-Gert Gräbe gegen Stadtvorstand Leipzig auf Schlichtung
- Gegenstand: Verstoß gegen das sich aus § 4d) Bundessatzung ergebende Sachlichkeitsgebot der Behandlung von Anträgen durch den Stadtvorstand
- Eingereicht: 08.10.2008
- Zwischeninformation: 13.11.2008