HGG.Abituraufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 5.3.2018 antwortet mir Frau Onusseit
Am 5.3.2018 antwortet mir Frau Onusseit
:Sehr geehrter Herr Gräbe, ... <br/> vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit 2011 besteht die Möglichkeit, mit dem Kultusministerium eine Urheberrechtsvereinbarung abzuschließen. Die Rechte können käuflich erworben werden. Pro Kurs und Fach würden dann ca. 450,00 € auf Sie zukommen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit Frau Andrea Neubert ... <br/>Mit freundlichen Grüßen<br/>Christine Onusseit<br/>Beauftragte für Bürgeranliegen
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Sehr geehrter Herr Gräbe, ...  
 
vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit 2011 besteht die Möglichkeit, mit dem Kultusministerium eine Urheberrechtsvereinbarung abzuschließen. Die Rechte können käuflich erworben werden. Pro Kurs und Fach würden dann ca. 450,00 € auf Sie zukommen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit Frau Andrea Neubert ...  
 
Mit freundlichen Grüßen<br/>Christine Onusseit<br/>Beauftragte für Bürgeranliegen
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Ein Telefonat mit Frau Neubert am 5.3.2018 ergibt, dass eine solche Regelung seit 2011 in Kraft sei, die Preise vor einigen Jahren noch doppelt so hoch gewesen seien und sächsische Abituraufgaben im Netz "legal" grundsätzlich nur passwortgeschützt zur Verfügung stünden. Mein Hinweis auf das Angebot auf dem Sächsischen Bildungsserver wird ungläubig zur Kenntnis genommen. Das dürfe nicht sein.
Ein Telefonat mit Frau Neubert am 5.3.2018 ergibt, dass eine solche Regelung seit 2011 in Kraft sei, die Preise vor einigen Jahren noch doppelt so hoch gewesen seien und sächsische Abituraufgaben im Netz "legal" grundsätzlich nur passwortgeschützt zur Verfügung stünden. Mein Hinweis auf das Angebot auf dem Sächsischen Bildungsserver wird ungläubig zur Kenntnis genommen. Das dürfe nicht sein.


Parallel hatte ich Kontakt mit [https://www3.sachsen.schule/sbs/impressum/impressum/kontakt/ Herrn Klaus Thuß] (Sächs. Bildungsserver und Mitarbeiter im Bereich Informatik-Didaktik an der TU Dresden) aufgenommen, der für das oben genannte Angebot verantwortlich zeichnet.
Parallel hatte ich Kontakt mit [https://www3.sachsen.schule/sbs/impressum/impressum/kontakt/ Herrn Klaus Thuß] (Sächs. Bildungsserver und Mitarbeiter im Bereich Informatik-Didaktik an der TU Dresden) aufgenommen, der für das oben genannte Angebot verantwortlich zeichnet.
:Sehr geehrter Herr  Prof. Gräbe,<br/> die auf dem Sächsischen Bildungsserver veröffentlichten Materialien (u.a. die Prüfungsaufgaben) sind nicht für eine kommerzielle Nutzung freigegeben. Da ich davon ausgehe, dass Sie das Buch verkaufen wollen, ist es also nicht möglich diese Aufgaben zu verwenden, ein Link auf diese Seiten ist im Buch selbstverständlich möglich. (Bitte verwenden Sie in diesem Fall die aktuelle URL https://www.sachsen.schule/~matheabi) <br/> Mit freundlichen Grüßen<br/>Klaus Thuß<br/>Referent <br/>SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS <br/> Referat 22 | Sächsischer Bildungsserver
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Sehr geehrter Herr  Prof. Gräbe,
 
die auf dem Sächsischen Bildungsserver veröffentlichten Materialien (u.a. die Prüfungsaufgaben) sind nicht für eine kommerzielle Nutzung freigegeben. Da ich davon ausgehe, dass Sie das Buch verkaufen wollen, ist es also nicht möglich diese Aufgaben zu verwenden, ein Link auf diese Seiten ist im Buch selbstverständlich möglich. (Bitte verwenden Sie in diesem Fall die aktuelle URL https://www.sachsen.schule/~matheabi)  
 
Mit freundlichen Grüßen<br/>Klaus Thuß<br/>Referent <br/>SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS <br/> Referat 22 | Sächsischer Bildungsserver
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Bereits am 6.3.2018 '''sind die Abituraufgaben über den oben angegebenen Link nicht mehr erreichbar''', es wird unmittelbar auf die Seite  https://www3.sachsen.schule/sbs/lehrenlernen/gymnasium/naturwissenschaften/mathematik/ weitergeleitet.  Damit kann ich nun also nicht nur ausgewählte Aufgaben aus dem sächsischen Abitur nicht verwenden, sondern bin nicht einmal mehr in der Lage, überhaupt eine Auswahl in Frage kommender Aufgaben zu treffen.  
Bereits am 6.3.2018 '''sind die Abituraufgaben über den oben angegebenen Link nicht mehr erreichbar''', es wird unmittelbar auf die Seite  https://www3.sachsen.schule/sbs/lehrenlernen/gymnasium/naturwissenschaften/mathematik/ weitergeleitet.  Damit kann ich nun also nicht nur ausgewählte Aufgaben aus dem sächsischen Abitur nicht verwenden, sondern bin nicht einmal mehr in der Lage, überhaupt eine Auswahl in Frage kommender Aufgaben zu treffen.  

Version vom 10. März 2018, 10:18 Uhr

Zugang zu Abituraufgaben

Abituraufgaben entstehen in einem komplexen, mit öffentlichen Mitteln finanzierten Prozess und sind damit eine erstklassige Ressource, um nach Ablauf einer sinnvollen Sperrfrist unter Open Access Bedingungen unter einer Freien Lizenz öffentlich zur Verfügung gestellt zu werden.

Wie sieht es damit in Sachsen im Lichte von "Sachsen Digital 2017. Digitalisierungsstrategie des Freistaates Sachsen" aus? Unter 5.1.1. wird dort als Aufgabe für "alle Ressorts, SID, Kommunen und weitere Träger der Selbstverwaltung" formuliert

Aufbau des sächsischen Open Data Portals
Die öffentliche Bereitstellung von Daten der Verwaltung zur Weiterverwendung und Weiterverbreitung (Open Government Data oder kurz Open Data) in Form von maschinenlesbaren Rohdaten ist zum einen eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung aller Teilaspekte des Open Government: Transparenz wird erhöht, Teilhabe ermöglicht und Zusammenarbeit vereinfacht. Zum anderen wird die Wirtschaft gefördert, da neue Wertschöpfungsketten auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten entstehen können.

Unmittelbarer Anlass für mein Interesse an dieser Frage ist ein Buchprojekt "Mit Computeralgebra durchs Abitur". Einschlägige Abituraufgaben sind an verschiedenen Stellen im Netz zu finden, darunter die (noch am 7.3.2018 von Google an erster Stelle gelistete) gut gepflegte Sammlung "Die sächsische Mathematik-Abitur-Seite" auf dem Sächsischen Bildungsserver unter http://www.sn.schule.de/~matheabi/.


Chronologie

Am 2.3.2018 frage ich über das sächsische Bürgerportal

Sehr geehrte Frau Onusseit!
In einem Buchprojekt möchte ich einige Aufgaben aus dem sächsischen Matheabitur (samt eigener Lösungen) als Anwendungsbeispiele für CAS anführen. Ich bitte dazu um die erforderliche urheberrechtliche Erlaubnis.

Am 5.3.2018 antwortet mir Frau Onusseit

Sehr geehrter Herr Gräbe, ...

vielen Dank für Ihre Anfrage. Seit 2011 besteht die Möglichkeit, mit dem Kultusministerium eine Urheberrechtsvereinbarung abzuschließen. Die Rechte können käuflich erworben werden. Pro Kurs und Fach würden dann ca. 450,00 € auf Sie zukommen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit Frau Andrea Neubert ...

Mit freundlichen Grüßen
Christine Onusseit
Beauftragte für Bürgeranliegen

Ein Telefonat mit Frau Neubert am 5.3.2018 ergibt, dass eine solche Regelung seit 2011 in Kraft sei, die Preise vor einigen Jahren noch doppelt so hoch gewesen seien und sächsische Abituraufgaben im Netz "legal" grundsätzlich nur passwortgeschützt zur Verfügung stünden. Mein Hinweis auf das Angebot auf dem Sächsischen Bildungsserver wird ungläubig zur Kenntnis genommen. Das dürfe nicht sein.

Parallel hatte ich Kontakt mit Herrn Klaus Thuß (Sächs. Bildungsserver und Mitarbeiter im Bereich Informatik-Didaktik an der TU Dresden) aufgenommen, der für das oben genannte Angebot verantwortlich zeichnet.

Sehr geehrter Herr Prof. Gräbe,

die auf dem Sächsischen Bildungsserver veröffentlichten Materialien (u.a. die Prüfungsaufgaben) sind nicht für eine kommerzielle Nutzung freigegeben. Da ich davon ausgehe, dass Sie das Buch verkaufen wollen, ist es also nicht möglich diese Aufgaben zu verwenden, ein Link auf diese Seiten ist im Buch selbstverständlich möglich. (Bitte verwenden Sie in diesem Fall die aktuelle URL https://www.sachsen.schule/~matheabi)

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Thuß
Referent
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS
Referat 22 | Sächsischer Bildungsserver

Bereits am 6.3.2018 sind die Abituraufgaben über den oben angegebenen Link nicht mehr erreichbar, es wird unmittelbar auf die Seite https://www3.sachsen.schule/sbs/lehrenlernen/gymnasium/naturwissenschaften/mathematik/ weitergeleitet. Damit kann ich nun also nicht nur ausgewählte Aufgaben aus dem sächsischen Abitur nicht verwenden, sondern bin nicht einmal mehr in der Lage, überhaupt eine Auswahl in Frage kommender Aufgaben zu treffen.

Frau Neubert unterstreicht in einer Email vom 9.3.2018 noch einmal die Position des SMK

  1. Es ist, wie bereits mitgeteilt, möglich die Rechte an den Abituraufgaben zu erwerben über die urheberrechtliche Vereinbarung. Diese Regelung gilt in Sachsen einheitlich seit 2011.
  2. Sächsischen Lehrkräften wird der Zugang zu alten Prüfungsaufgaben über den Server passwortgeschützt gewährt.
  3. Ihre Anfrage "... dass im Sinne der vom Freistaat unterstützten Prinzipien von Open Data und Open Access eigentlich eine Verpflichtung bestünde, diese Daten frei herauszugeben ... " habe ich unserem Justiziariat zur Prüfung übermittelt. Eine Antwort steht hier noch aus.

Meine Antwort vom 10.3.2018:

Sehr geehrte Frau Neubert,

ich verstehe Ihre Handlungsrestriktionen im Rahmen gültiger Verwaltungsvorschriften sehr gut. Allerdings ist ein derartiges Verwaltungsverfahren - selbst wenn es auf KMK-Ebene abgestimmt sein sollte, und danach sieht es nach meinen weiteren Recherchen aus - erstens anachronistisch im Lichte vielfältiger Bemühungen um einen digitalen Wandel und zweitens kontraproduktiv für die Bemühungen um eine verbesserte MINT-Quote sowie die Problematik Übergang Schule-Hochschule. Dies bezieht sich insbesondere auf das Abschalten des bisherigen Angebots auf dem Sächsischen Bildungsserver. Ich werde das an allen mir zugänglichen Stellen weiter thematisieren.

Ein kleiner Verlag, für den jedes Buch ein neues spannendes Projekt ist, mit dem es eine "schwarze Null" zu erreichen gilt, kann sich derart exorbitante Lizenzzahlungen nicht leisten, womit die öffentliche Hand mit dieser Regelung in einen Wettbewerb eingreift und im Ergebnis offen Partei für die Großverlage ergreift, auch wenn genau andersherum argumentiert wird. Schließlich haben letztere mit ihren Schulbüchern einen von eben derselben öffentlichen Hand garantierten Absatzmarkt und können die Lizenzpreise leicht auf die Kosten aufschlagen.

Ich werde deshalb auf die Abituraufgaben 2009 zurückgreifen sowie das in den Bildungsstandards veröffentlichte Aufgabenmaterial nutzen. Von anderen Abituraufgaben werde ich nur Teile verwenden in einem Umfang, in dem § 51 UrhG dessen genehmigungsfreie Nutzung gestattet.