CBL

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Cross-Border-Leasing Geschäfte

siehe auch

Was ist Cross Border Leasing?

Amerikanisches Steuersparmodell der 90er Jahre, nach dem Einrichtungen an die amerikanische Seite verkauft und gleich wieder zurückgemietet werden. Nach 30 oder 100 Jahren besteht eine Rückkaufoption. Auf Grund des Eigentümerübergangs kann die Kommune in den betroffenen Unternehmen nur noch eingeschränkt handeln, wenn sie nicht Regressansprüche auf sich ziehen will.

Inzwischen haben die USA durch die Änderung der Steuergesetze solchen Geschäften einen Riegel vorgeschoben und nimmt die Begründungen sowie das laufende Geschäft der amerikanischen Partner genauer unter die Lupe.

In Cross-Border-Leasing-Geschäfte sind in Leipzig vor allem Anlagevermögen (Leitungen, Fahrzeuge) der LVB und der KWL eingebunden.

Bernhard Krabiell weist in einer Diskussion am 31.10.2007 darauf hin, dass in Leipzig für CBL meist eine unternehmerische Trennung zwischen Anlagevermögen und Betrieb der Einrichtungen vorgenommen wurde. So wurden z.B. beim St. Georg die Liegenschaften in eine separate kommunale Gesellschaft ausgegliedert. Die Privaten steigen dann in die Betriebsgesellschaften ein - die Liegenschaften können in einem zweiten Schritt trotzdem privatisiert werden. Rüegemer weist darauf hin, dass Leipzig mit sieben großen Projekten eine CBL-Spitzenstadt ist. Interessant wird die Situation nach 30 Jahren, wo die Stadt ihre Rückkaufoption ziehen muss, um Herr im eigenen Hause zu bleiben. Dafür sind etwa 3 Mrd. Euro aufzubringen.

Cross Border Leasing am Ende? Amerikanische Steuergesetzgebung schließt das Schlupfloch

Am 05.11.2008 meldet die taz

In den USA wird Cross-Border-Leasing (CBL) noch in diesem Jahr auslaufen. Das bedeutet nicht nur das Aus für einen milliardenschweren globalen Steuerbetrug, es könnte auch vielen deutschen Städten einen Neuanfang im Umgang mit der öffentlichen Infrastruktur ermöglichen - wenn denn klar wird, wie sich die komplexen Verträge auflösen lassen.

Den vorläufigen Schlusspunkt setzte die US-Steuerbehörde. Der Internal Revenue Service (IRS) forderte die etwa 100 Investoren in den USA per Formblatt dazu auf, ihre CBL-Verträge mit kommunalen Unternehmen in anderen Ländern bis zum 31. 12. 2008 vorfristig zu beenden. Andernfalls würden diese zwangsaufgehoben. Am 21. Oktober teilte der IRS mit, dass 80 Prozent der Angeschriebenen einem Vergleich mit der Behörde zugestimmt haben. Für 2007 erhalten sie noch 20 Prozent des beantragten Steuervorteils und müssen keine Strafe zahlen. Außerdem beenden sie die Verträge. Wie Letzteres allerdings genau aussehen soll, ist bislang vollkommen unklar - schließlich sind an den CBL-Verträgen nicht nur Verkäufer und Investor beteiligt, sondern auch noch jeweils eine Handvoll Banken. ...

CBL in Deutschland - Leipzig als "CBL-Hochburg"

Im September 2009 wird im Nationalatlas-Projekt des IfL Leipzig eine Übersicht über CBL in Deutschland veröffentlicht. Die Autoren weisen darauf hin, dass das primäre Ziel nicht die Weitergabe amerikanischer Steuervorteile an deutsche Kommunen ist, sondern die Herstellung von handelbaren Finanzprodukten, die durch deutsche Kommunen abgesichert sind.

Die LVZ, 31.12.2009, berichtet (im Zusammenhang mit der Beurlaubung der KWL-Manager Heininger und Schirmer) über diese Analyse in einem längeren Aufsatz und stellt fest

  • Dortmund und Leipzig sind die deutschen Städte mit den größten CBL-Verpflichtungen
  • Die KWL sind - im Gegensatz zur Messe - verpflichtet, die Darlehens- oder treuhänderischen Banken sowie Versicherer bei sinkender Bonität auf eigene Rechnung auszutauschen

Einige andere Städte (Bochum, Recklinghauisen, Gelsenkirchen, Nürnberg) haben in den letzten Monaten ihre CBL-Verträge aufgelöst. Unterm Strich stand dabei meistens plus minus Null.