APRIL.Privatisierungsbremse: Unterschied zwischen den Versionen

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== Bürgerbegehren Privatisierungsbremse ==
== Bürgerbegehren Privatisierungsbremse ==
   
   
Mit einem weiteren Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Privatisierungen eine 2/3-Mehrheit des Stadtrats zustimmen muss. Dazu wurden über 25.000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum erfüllt. Nach eingehender juristischer Prüfung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Thomas Walter, Jurist der Initiativgruppe, sieht die rechtliche Argumentation des sächsischen Innenministeriums, auf die sich der Vorschlag der Ablehnung stützt, "durch politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen überlagert". (LVZ, 09.11.2013)
Mit einem weiteren Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Privatisierungen eine 2/3-Mehrheit des Stadtrats zustimmen muss. Dazu wurden über 25.000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum erfüllt.  
 
Nach eingehender juristischer Prüfung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Thomas Walter, Jurist der Initiativgruppe, sieht die rechtliche Argumentation des sächsischen Innenministeriums, auf die sich der Vorschlag der Ablehnung stützt, "durch politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen überlagert". (LVZ, 09.11.2013)


Mehr dazu siehe http://www.privatisierungsbremse.de
Mehr dazu siehe http://www.privatisierungsbremse.de

Version vom 9. November 2013, 11:13 Uhr

Bürgerbegehren Privatisierungsbremse

Mit einem weiteren Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass bei zukünftigen Privatisierungen eine 2/3-Mehrheit des Stadtrats zustimmen muss. Dazu wurden über 25.000 Unterschriften gesammelt und damit das Quorum erfüllt.

Nach eingehender juristischer Prüfung schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen. Thomas Walter, Jurist der Initiativgruppe, sieht die rechtliche Argumentation des sächsischen Innenministeriums, auf die sich der Vorschlag der Ablehnung stützt, "durch politische Zweckmäßigkeitsüberlegungen überlagert". (LVZ, 09.11.2013)

Mehr dazu siehe http://www.privatisierungsbremse.de

Kurze Chronik:

  • 8.11.2013: Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse für Leipzig ” für unzulässig.
  • 13.10.2013: Das Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig hat mitgeteilt, dass die Prüfung der Unterschriften abgeschlossen ist und 21.720 gültige Unterschriften bestätigt. Damit ist das Quorum von 5% der wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger für das Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse” erfüllt!
  • 22.08.2013: Es sind über 25.000 Unterschriften an die Stadtverwaltung übergeben worden.
  • 18.01.2013: Auftakt-Unterstützertreffen des Bürgerbegehrens