APRIL.Fragen

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Wir sammeln: Fragen und Antworten im APRIL-Netzwerk

Fragen zur Rolle der LWB im Gefüge der kommunalen Unternehmen

  • Welche Bedeutung hat die LWB für die Mietsituation in Leipzig?
    • Welche Folgen hätte es, wenn die Stadt Belegungsrechte kaufen müsste?
  • Welche Bedeutung hat die LWB für Stadtentwicklung / Stadtumbau?
    • Wie unterstützt die LWB soziale und freie Träger?
  • Welche Bedeutung hat die LWB für die regionale Wirtschaft?
    • Wie ist die aktuelle Vergabepraxis der LWB?

Was bietet die Sächsische Gemeindeordnung für APRIL?

(Zusammengetragen von Ines Jahn, 28.06.2006)

Welche Handlungsspielräume hat eine Gemeinde? Aufgaben der Gemeinde (Pflichtaufgaben, Weisungsaufgaben etc.)

  • siehe § 2
  • Leipzig kann eine Satzung erstellen, in der die weisungsfreien Aufgaben definiert werden
    • Hat Leipzig eine solche?
    • siehe § 4

Wie können Bürger aktiviert, Informiert und sensibilisiert werden?

  • Beratungs- und Berichtsauftrag der Gemeinde
    • „Die Gemeinde soll im Rahmen ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohner in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches beraten, sowie über Zuständigkeiten in Verwaltungsangelegenheiten Auskünfte erteilen.“
    • siehe § 11
  • Petitionsrecht
    • siehe § 12
  • Einwohnerversammlung
    • siehe § 22: "einmal im Jahr anzuberaumen, wenn bedeutsame Gemeindeangelegenheiten zu erörtern sind oder auf Antrag mit Quorum, vermutlich 5 von Hundert (16. Lebensjahr vollendet) mit genauer Bezeichnung des Anliegens"
  • Bürgerentscheid
    • wenn Bürgerbegehren erfolgreich war
    • Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit die vorgelegte Frage in dem beantragten Sinne beantwortet, sofern dieseM ehrheit mindestens 25 von 100 der Stimmberechtigten beträgt
    • hält für drei Jahre
    • siehe § 24
  • Bürgerbegehren
    • mit 15 von 100, aber mindestens 5 von 100, wenn die Hauptsatzung (!) nichts anderes sagt
    • siehe § 25
  • Bestimmung der Einwohnerzahl als Grundlage für eine Rechtsvorschrift
    • siehe § 125

Welchen Restriktionen bestehen für die parlamentarischen Stadtgremien?

  • beschließende Ausschüsse dürfen nicht entscheiden z.B. über: „die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige oder teilweise Veräußerung und die Auflösung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an solchen“,
    • aber Vorberatung möglich
    • siehe § 41

Welche Rahmen und Spielräume gibt es für die Gemeinde im Bereich Haushalt?

  • allgemeine Haushaltsgrundsätze
    • Haushaltsplan muss unter Berücksichtigung der Fehlbeträge der Vorjahre ausgeglichen sein,
  • Wann ist ein Haushaltssicherungskonzept notwendig?
    • Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde (RP),
    • siehe § 72
  • Verpflichtung zur Sicherung des Vermögens: „Das Vermögen der Gemeinde soll unter Berücksichtigung seiner Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit ungeschmälert erhalten bleiben.“
    • siehe § 89
  • Recht zur Veräußerung: „Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände veräußern, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegen stehen.“
    • siehe § 90

Unternehmerische Handlungsspielräume für verschiedene Formen kommunalen Eigentums bzw. Eigentums mit kommunaler Beteiligung

  • Eigenbetriebe unterliegen den Bestimmungen des Sondervermögens
    • siehe § 91
  • Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde, besonders „Wirtschaftliche Unternehmen“ mit dem Subsidiaritätsprinzip
    • siehe §§ 95 ff
  • für den Bereich der Wohnungswirtschaft gibt es besondere Bestimmungen
    • siehe § 97 Abs. 1
  • Beteiligungsbericht ist einmal jährlich zu erstellen und öffentlich auszulegen
    • siehe § 99
  • Spezielle Prüfpflicht bei Veräußerung: „Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts ist nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird.“
    • siehe § 100

Wichtig sind m.E. noch die Hauptsatzung und die sächsischen Vorschriften für Eigenbetriebe (Stadtreinigung). Wer kann die besorgen?


Fragen zu Konsequenzen möglicher Privatisierungen aus dem Vermögen der LVV oder der SWL

von Ines Jahn, ver.di Leipzig

Mittlerweile ist auch die Antrittsrede des Oberbürgermeisters vor dem Stadtrat am 17. Mai 2006 wieder Geschichte. In dem zweiten seiner nach sieben Schwerpunkten strukturierten Rede ging Burkhard Jung auf die „Wiedergewinnung der finanziellen Handlungs- und Investitionsfähigkeit“ mit dem Schwerpunkt Entschuldungspolitik ein.

Noch vor der Sommerpause des Parlaments (letzte Sitzung des Stadtrats ist am 19. Juli 2006, ab 14.00 Uhr) soll ein Konzept vorliegen. Angekündigt wurde, dass die Unternehmen der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) 200 Millionen Euro erbringen sollen.

Dass die Vollprivatisierung nicht zur Debatte stehe und Teilprivatisierungen wohl abgewogen sein müssten, ist dabei nur ein schwacher Trost. Auch wenn langfristige Nachteile zu erwarten seien, dürften diese nicht zugunsten kurzfristiger Effekte in Kauf genommen werden.

Trotzdem sind 200 Millionen Euro allein von den Unternehmen der LVV mehr als das, was das Regierungspräsidium im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefordert und der Stadtrat im letzten Jahr beschlossen hat.

Deshalb an dieser Stelle in Schriftform die Fragen, die es nicht nur in kleinen Kreisen zu diskutieren gilt, sondern an die Bürgerinnen und Bürger herangetragen werden müssen.

  • Warum hat die Stadt Leipzig bereits zweimal die Entscheidung getroffen, die SWL- Anteile zurückzukaufen?
  • Welche Zusagen machten die bisherigen Käufer der SWL- Anteile der Stadt und den Stadtwerken und wie wurden diese eingehalten?
  • Wie muss ein (strategischer) Partner beschaffen sein, der zur Stadt und ihren Stadtwerken passt?
  • Wie sehen die Interessen der Stadt und wie die eines privaten Investors aus und sind diese Interessen überein zu bringen?
  • Welche Möglichkeiten der Filetierung der Stadtwerke gibt es und was bedeutet es für den Rest?
  • Welche Auswirkungen hat ein möglicher Anteilsverkauf z.B. auf die Finanzierung des Leipziger Nahverkehrs und die Tilgung der Schulden von dem zweiten Anteilsrückkauf?
  • Wo ist das Geld von den zweimaligen Verkäufen geblieben?
  • Bringen private Anteilseigner niedrigere Preise für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbekunden?
  • Welches Auftragsvolumen der Stadtwerke geht an Firmen in Leipzig und der Region?
  • Wo wird SWL als Sponsor wirksam, welche sozialen und kulturellen Einrichtungen verdanken ihr Fortbestehen der Unterstützung der Stadtwerke?
  • Welchen Stand hat die Versorgungssicherheit mit Strom, Gas, Fernwärme für die Kundinnen und Kunden und welche Anstrengungen wurden und werden dafür unternommen?

Ich bitte hier noch einmal ausdrücklich um Unterstützung beim Zusammentragen der Fakten und Entwickeln von Ideen sowie bei der konkreten Umsetzung. Viel Zeit bleibt – beim Blick auf die geplanten Ratssitzungen – nicht.

Damit es nicht den kurzen Schluss gibt: Kein Geld in der Kasse – Anteile der Stadtwerke Leipzig GmbH verkaufen!

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